Neue Regeln für Online-Bezahlverfahren
Die Corona-Krise hat das Einkaufsverhalten der Menschen in Deutschland weiter verändert. In einer Umfrage im Oktober 2020 gaben 95 Prozent der Befragten an, in diesem Jahr bereits etwas online eingekauft zu haben.
Mit dem Wachstum des Internethandels steigen auch die Anforderungen an einen entspannten und sorgenfreien Einkauf. Immer wieder versuchen jedoch Betrüger, mit gestohlenen Identitäten oder Zugangsdaten im Internet zu bestellen. Die Sicherheit beim Online-Shopping zu erhöhen, ist das Ziel der Zwei-Faktor-Authentifizierung oder „Starken Kundenauthentifizierung“ (SCA). Vom 1. Januar 2021 an ist sie für Online-Transaktionen mit Kreditkarte und diverse Online-Bezahlverfahren Pflicht.
Was bedeutet das neue Verfahren für Online-Shopper?
Zukünftig reichen für Online-Bezahlverfahren der Benutzername und das Passwort, bei Kreditkarten die Nummer und die Prüfziffer nicht mehr zum Bezahlen aus. Die Identität des Kunden wird jetzt zusätzlich mit mindestens einem weiteren Faktor aus den Bereichen „Besitz“, „Wissen" oder „persönliches Merkmal“ überprüft. Das kann etwa das Mobiltelefon sein, an das eine TAN geschickt wird, eine Frage, die nur der Käufer beantworten kann oder aber sein Fingerabdruck.
Welche Bezahlverfahren sind davon betroffen?
Kunden, die beim Check-out die Zahlung mit Kreditkarte oder mit verschiedenen anderen Zahlverfahren wählen, müssen sich dann einer Zwei-Faktor-Authentifizierung unterziehen. Für sie wird der Zahlungsvorgang zwar sicherer, aber auch aufwendiger und weniger komfortabel als vorher.
Wo benötigt man keine Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Wer „Kauf auf Rechnung“ oder „Vorkasse“ wählt, braucht keine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Und auch für paydirekt-Nutzer bleibt alles beim Alten. Sie können weiterhin ohne zweites Merkmal online bezahlen. Als Funktion des Girokontos ist das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen genauso sicher wie das Online-Banking. Kunden wickeln dabei ihre Online-Zahlung direkt über ihre Bank oder Sparkasse ab, ohne sensible Daten an unbekannte Dritte oder Händler weitergeben zu müssen. Alle Informationen wie Kontonummer, Warenkorbdaten und Käuferprofil bleiben in der sicheren Umgebung des Online-Bankings, geschützt durch die hohen deutschen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein zweiter Faktor kann jedoch auf Wunsch hinzugefügt und von den Nutzern selbst eingestellt werden. Nötig ist das aber nicht.
Quelle: djd
Neue Regeln für Online-Bezahlverfahren
Die Corona-Krise hat das Einkaufsverhalten der Menschen in Deutschland weiter verändert. In einer Umfrage im Oktober 2020 gaben 95 Prozent der Befragten an, in diesem Jahr bereits etwas online eingekauft zu haben.
Mit dem Wachstum des Internethandels steigen auch die Anforderungen an einen entspannten und sorgenfreien Einkauf. Immer wieder versuchen jedoch Betrüger, mit gestohlenen Identitäten oder Zugangsdaten im Internet zu bestellen. Die Sicherheit beim Online-Shopping zu erhöhen, ist das Ziel der Zwei-Faktor-Authentifizierung oder „Starken Kundenauthentifizierung“ (SCA). Vom 1. Januar 2021 an ist sie für Online-Transaktionen mit Kreditkarte und diverse Online-Bezahlverfahren Pflicht.
Was bedeutet das neue Verfahren für Online-Shopper?
Zukünftig reichen für Online-Bezahlverfahren der Benutzername und das Passwort, bei Kreditkarten die Nummer und die Prüfziffer nicht mehr zum Bezahlen aus. Die Identität des Kunden wird jetzt zusätzlich mit mindestens einem weiteren Faktor aus den Bereichen „Besitz“, „Wissen" oder „persönliches Merkmal“ überprüft. Das kann etwa das Mobiltelefon sein, an das eine TAN geschickt wird, eine Frage, die nur der Käufer beantworten kann oder aber sein Fingerabdruck.
Welche Bezahlverfahren sind davon betroffen?
Kunden, die beim Check-out die Zahlung mit Kreditkarte oder mit verschiedenen anderen Zahlverfahren wählen, müssen sich dann einer Zwei-Faktor-Authentifizierung unterziehen. Für sie wird der Zahlungsvorgang zwar sicherer, aber auch aufwendiger und weniger komfortabel als vorher.
Wo benötigt man keine Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Wer „Kauf auf Rechnung“ oder „Vorkasse“ wählt, braucht keine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Und auch für paydirekt-Nutzer bleibt alles beim Alten. Sie können weiterhin ohne zweites Merkmal online bezahlen. Als Funktion des Girokontos ist das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen genauso sicher wie das Online-Banking. Kunden wickeln dabei ihre Online-Zahlung direkt über ihre Bank oder Sparkasse ab, ohne sensible Daten an unbekannte Dritte oder Händler weitergeben zu müssen. Alle Informationen wie Kontonummer, Warenkorbdaten und Käuferprofil bleiben in der sicheren Umgebung des Online-Bankings, geschützt durch die hohen deutschen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein zweiter Faktor kann jedoch auf Wunsch hinzugefügt und von den Nutzern selbst eingestellt werden. Nötig ist das aber nicht.
Quelle: djd
Neue Regeln für Online-Bezahlverfahren
Die Corona-Krise hat das Einkaufsverhalten der Menschen in Deutschland weiter verändert. In einer Umfrage im Oktober 2020 gaben 95 Prozent der Befragten an, in diesem Jahr bereits etwas online eingekauft zu haben.
Mit dem Wachstum des Internethandels steigen auch die Anforderungen an einen entspannten und sorgenfreien Einkauf. Immer wieder versuchen jedoch Betrüger, mit gestohlenen Identitäten oder Zugangsdaten im Internet zu bestellen. Die Sicherheit beim Online-Shopping zu erhöhen, ist das Ziel der Zwei-Faktor-Authentifizierung oder „Starken Kundenauthentifizierung“ (SCA). Vom 1. Januar 2021 an ist sie für Online-Transaktionen mit Kreditkarte und diverse Online-Bezahlverfahren Pflicht.
Was bedeutet das neue Verfahren für Online-Shopper?
Zukünftig reichen für Online-Bezahlverfahren der Benutzername und das Passwort, bei Kreditkarten die Nummer und die Prüfziffer nicht mehr zum Bezahlen aus. Die Identität des Kunden wird jetzt zusätzlich mit mindestens einem weiteren Faktor aus den Bereichen „Besitz“, „Wissen" oder „persönliches Merkmal“ überprüft. Das kann etwa das Mobiltelefon sein, an das eine TAN geschickt wird, eine Frage, die nur der Käufer beantworten kann oder aber sein Fingerabdruck.
Welche Bezahlverfahren sind davon betroffen?
Kunden, die beim Check-out die Zahlung mit Kreditkarte oder mit verschiedenen anderen Zahlverfahren wählen, müssen sich dann einer Zwei-Faktor-Authentifizierung unterziehen. Für sie wird der Zahlungsvorgang zwar sicherer, aber auch aufwendiger und weniger komfortabel als vorher.
Wo benötigt man keine Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Wer „Kauf auf Rechnung“ oder „Vorkasse“ wählt, braucht keine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Und auch für paydirekt-Nutzer bleibt alles beim Alten. Sie können weiterhin ohne zweites Merkmal online bezahlen. Als Funktion des Girokontos ist das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen genauso sicher wie das Online-Banking. Kunden wickeln dabei ihre Online-Zahlung direkt über ihre Bank oder Sparkasse ab, ohne sensible Daten an unbekannte Dritte oder Händler weitergeben zu müssen. Alle Informationen wie Kontonummer, Warenkorbdaten und Käuferprofil bleiben in der sicheren Umgebung des Online-Bankings, geschützt durch die hohen deutschen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein zweiter Faktor kann jedoch auf Wunsch hinzugefügt und von den Nutzern selbst eingestellt werden. Nötig ist das aber nicht.
Quelle: djd