Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Starnberg veröffentlicht
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg hat die neuen Bodenrichtwerte für das Jahr 2020 veröffentlicht. Das Ergebnis: die Preise für Wohnbauland sind weiter gestiegen. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung landkreisweit bei 15,3 Prozent.
„Die Preise für Grunderwerb gehen im Landkreis Starnberg weiter nach oben. Ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht in Sicht“, kommentiert Landrat Stefan Frey die aktuelle Situation. Das mache die Suche, etwa nach bedarfsgerechten Wohnraum, nicht unbedingt einfacher.
Wohnbauland
Die niedrigste Steigerung im Mittelwert für alle Richtwertzonen für Wohnbauland mit 6,5 Prozent konnte in der Gemeinde Gilching verzeichnet werden. Die höchste mit rund 21 Prozent in den Gemeinden Andechs und Berg.
Die Entwicklung folgt den Tendenz der Vorjahre. So konnte generell festgestellt werden, dass eine Preissteigerung in den bereits hochpreisigen Richtwertzonen geringer ausfiel, als in niedrigeren Bereichen von 400 bis 800 Euro/m2. Dies spürt man nun vor allem auch in den ländlicheren Bereichen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick zur durchschnittlichen Preisentwicklung in den einzelnen Gemeinden:
- Gemeinde Andechs: + 21,0 %
- Gemeinde Berg: + 21,2 %
- Gemeinde Seefeld: + 20,5 %
- Stadt Starnberg (Ortsteile): + 19,6 %
- Gemeinde Wörthsee: + 19,1 %
- Gemeinde Krailling: + 18,3 %
- Gemeinde Feldafing: + 17,2 %
- Gemeinde Gauting: + 16,7 %
- Gemeinde Herrsching: + 16,3 %
- Gemeinde Inning: + 13,1 %
- Gemeinde Weßling: + 11,4 %
- Stadt Starnberg (gesamt): + 10,6 %
- Gemeinde Pöcking: + 9,6 %
- Gemeinde Tutzing: + 8,7 %
- Gemeinde Gilching: + 6,5 %
Land- und forstwirtschaftlicher Grund
Auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt sich der Trend, wenn auch nur leicht, nach oben fort. Hier ergab sich landkreisweit eine Preissteigerung von 4,3 Prozent.
Gewerbeflächen
Im Gegensatz hierzu stehen die Flächen für Gewerbe. Hier konnte landkreisweit im Schnitt eine Steigerung von rund 21 Prozent verzeichnet werden.
Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge von unbebauten bzw. von bereinigten Grundstücken (Abbruchobjekten) aus den Jahren 2019 und 2020 herangezogen.
Die komplette Bodenrichtwertliste kann im Gutachterausschuss für 250 Euro erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.lk-starnberg.de/Gutachterausschuss
Quelle: Landratsamt Starnberg
Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Starnberg veröffentlicht
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg hat die neuen Bodenrichtwerte für das Jahr 2020 veröffentlicht. Das Ergebnis: die Preise für Wohnbauland sind weiter gestiegen. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung landkreisweit bei 15,3 Prozent.
„Die Preise für Grunderwerb gehen im Landkreis Starnberg weiter nach oben. Ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht in Sicht“, kommentiert Landrat Stefan Frey die aktuelle Situation. Das mache die Suche, etwa nach bedarfsgerechten Wohnraum, nicht unbedingt einfacher.
Wohnbauland
Die niedrigste Steigerung im Mittelwert für alle Richtwertzonen für Wohnbauland mit 6,5 Prozent konnte in der Gemeinde Gilching verzeichnet werden. Die höchste mit rund 21 Prozent in den Gemeinden Andechs und Berg.
Die Entwicklung folgt den Tendenz der Vorjahre. So konnte generell festgestellt werden, dass eine Preissteigerung in den bereits hochpreisigen Richtwertzonen geringer ausfiel, als in niedrigeren Bereichen von 400 bis 800 Euro/m2. Dies spürt man nun vor allem auch in den ländlicheren Bereichen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick zur durchschnittlichen Preisentwicklung in den einzelnen Gemeinden:
- Gemeinde Andechs: + 21,0 %
- Gemeinde Berg: + 21,2 %
- Gemeinde Seefeld: + 20,5 %
- Stadt Starnberg (Ortsteile): + 19,6 %
- Gemeinde Wörthsee: + 19,1 %
- Gemeinde Krailling: + 18,3 %
- Gemeinde Feldafing: + 17,2 %
- Gemeinde Gauting: + 16,7 %
- Gemeinde Herrsching: + 16,3 %
- Gemeinde Inning: + 13,1 %
- Gemeinde Weßling: + 11,4 %
- Stadt Starnberg (gesamt): + 10,6 %
- Gemeinde Pöcking: + 9,6 %
- Gemeinde Tutzing: + 8,7 %
- Gemeinde Gilching: + 6,5 %
Land- und forstwirtschaftlicher Grund
Auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt sich der Trend, wenn auch nur leicht, nach oben fort. Hier ergab sich landkreisweit eine Preissteigerung von 4,3 Prozent.
Gewerbeflächen
Im Gegensatz hierzu stehen die Flächen für Gewerbe. Hier konnte landkreisweit im Schnitt eine Steigerung von rund 21 Prozent verzeichnet werden.
Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge von unbebauten bzw. von bereinigten Grundstücken (Abbruchobjekten) aus den Jahren 2019 und 2020 herangezogen.
Die komplette Bodenrichtwertliste kann im Gutachterausschuss für 250 Euro erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.lk-starnberg.de/Gutachterausschuss
Quelle: Landratsamt Starnberg
Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Starnberg veröffentlicht
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg hat die neuen Bodenrichtwerte für das Jahr 2020 veröffentlicht. Das Ergebnis: die Preise für Wohnbauland sind weiter gestiegen. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung landkreisweit bei 15,3 Prozent.
„Die Preise für Grunderwerb gehen im Landkreis Starnberg weiter nach oben. Ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht in Sicht“, kommentiert Landrat Stefan Frey die aktuelle Situation. Das mache die Suche, etwa nach bedarfsgerechten Wohnraum, nicht unbedingt einfacher.
Wohnbauland
Die niedrigste Steigerung im Mittelwert für alle Richtwertzonen für Wohnbauland mit 6,5 Prozent konnte in der Gemeinde Gilching verzeichnet werden. Die höchste mit rund 21 Prozent in den Gemeinden Andechs und Berg.
Die Entwicklung folgt den Tendenz der Vorjahre. So konnte generell festgestellt werden, dass eine Preissteigerung in den bereits hochpreisigen Richtwertzonen geringer ausfiel, als in niedrigeren Bereichen von 400 bis 800 Euro/m2. Dies spürt man nun vor allem auch in den ländlicheren Bereichen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick zur durchschnittlichen Preisentwicklung in den einzelnen Gemeinden:
- Gemeinde Andechs: + 21,0 %
- Gemeinde Berg: + 21,2 %
- Gemeinde Seefeld: + 20,5 %
- Stadt Starnberg (Ortsteile): + 19,6 %
- Gemeinde Wörthsee: + 19,1 %
- Gemeinde Krailling: + 18,3 %
- Gemeinde Feldafing: + 17,2 %
- Gemeinde Gauting: + 16,7 %
- Gemeinde Herrsching: + 16,3 %
- Gemeinde Inning: + 13,1 %
- Gemeinde Weßling: + 11,4 %
- Stadt Starnberg (gesamt): + 10,6 %
- Gemeinde Pöcking: + 9,6 %
- Gemeinde Tutzing: + 8,7 %
- Gemeinde Gilching: + 6,5 %
Land- und forstwirtschaftlicher Grund
Auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt sich der Trend, wenn auch nur leicht, nach oben fort. Hier ergab sich landkreisweit eine Preissteigerung von 4,3 Prozent.
Gewerbeflächen
Im Gegensatz hierzu stehen die Flächen für Gewerbe. Hier konnte landkreisweit im Schnitt eine Steigerung von rund 21 Prozent verzeichnet werden.
Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge von unbebauten bzw. von bereinigten Grundstücken (Abbruchobjekten) aus den Jahren 2019 und 2020 herangezogen.
Die komplette Bodenrichtwertliste kann im Gutachterausschuss für 250 Euro erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.lk-starnberg.de/Gutachterausschuss
Quelle: Landratsamt Starnberg