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Neuried | | von Gemeinde Neuried

Ab sofort neue Besucherregelungen bei der Gemeinde Neuried

Der Landkreis München hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Insidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100 Einwohner überschritten. Ab dem 02.09.2021 gilt deshalb für alle Besucher der Gemeindeverwaltung Neuried die sogenannte 3G-Regel.

Aus diesem Anlass wurde die Besucherdokumentation für die Gemeindeverwaltung Neuried zur Abfrage der 3G-Regel erweitert. Die Abfrage der 3G-Regel ist seitens des Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Neuried freigegeben.

Zur besseren Kontrolle des jeweiligen 3G-Nachweises bleibt die Eingangstüre im 1. OG zur Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Zutritt ist nach Vorlage des entsprechenden Nachweises zu den regulären Öffnungszeiten gewährleistet.

14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Das bayerische Staatskabinett hat am 31.8. eine neue, die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Corona-Maßnahmen in Bayern beschlossen, die am 2.9.2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 1.10.2021 gilt.

Neue Grundpfeiler der Corona-Regelungen sind dann die Bindung der Maßnahmen an eine neu eingeführte Krankenhausampel statt der bisherigen Inzidenz-Grenzwerte sowie die Anwendung der 3G-Regeln in allen öffentlichen Innenräumen. Die allgemeinen Kontaktbe-schränkungen entfallen komplett.

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

Für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

Quelle: Gemeinde Neuried

 

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Ab sofort neue Besucherregelungen bei der Gemeinde Neuried

Der Landkreis München hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Insidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100 Einwohner überschritten. Ab dem 02.09.2021 gilt deshalb für alle Besucher der Gemeindeverwaltung Neuried die sogenannte 3G-Regel.

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Zur besseren Kontrolle des jeweiligen 3G-Nachweises bleibt die Eingangstüre im 1. OG zur Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Zutritt ist nach Vorlage des entsprechenden Nachweises zu den regulären Öffnungszeiten gewährleistet.

14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Das bayerische Staatskabinett hat am 31.8. eine neue, die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Corona-Maßnahmen in Bayern beschlossen, die am 2.9.2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 1.10.2021 gilt.

Neue Grundpfeiler der Corona-Regelungen sind dann die Bindung der Maßnahmen an eine neu eingeführte Krankenhausampel statt der bisherigen Inzidenz-Grenzwerte sowie die Anwendung der 3G-Regeln in allen öffentlichen Innenräumen. Die allgemeinen Kontaktbe-schränkungen entfallen komplett.

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

Für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

Quelle: Gemeinde Neuried

 

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