Neue Allgemeinverfügung aufgrund steigender Infektionszahlen
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) ist in den vergangenen beiden Tagen von 65,1 auf 96,6 angestiegen und liegt derzeit nur knapp unterhalb des Schwellenwertes von 100.
Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in den folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten und weiter ansteigen wird. Das Landratsamt Starnberg erlässt daher eine Allgemeinverfügung zur Regelung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Für diese gelten im Zeitraum 29.03.2021 bis 04.04.2021 folgende Regelungen:
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg sind geschlossen, es wird eine Notbetreuung entsprechend den bekanntgemachten Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeboten.
- Organisierte Spielgruppen sind in dieser Zeit nicht zulässig.
Die Festlegung erfolgt aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Aufgrund der Osterferien ab Montag, den 29.03.2021, ist eine Regelung für die Schulen im Landkreis Starnberg in den nächsten beiden Wochen nicht erforderlich.
Da die Inzidenzwerte auch im Landkreis Starnberg weiter ansteigen werden und damit zu rechnen ist, dass der Wert von 100 bereits über das Wochenende überschritten sein wird, handelt das Landratsamt im Sinne der Planbarkeit für Kindertagesstätten und Eltern bereits heute für die gesamte kommende Woche.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Neue Allgemeinverfügung aufgrund steigender Infektionszahlen
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) ist in den vergangenen beiden Tagen von 65,1 auf 96,6 angestiegen und liegt derzeit nur knapp unterhalb des Schwellenwertes von 100.
Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in den folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten und weiter ansteigen wird. Das Landratsamt Starnberg erlässt daher eine Allgemeinverfügung zur Regelung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Für diese gelten im Zeitraum 29.03.2021 bis 04.04.2021 folgende Regelungen:
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg sind geschlossen, es wird eine Notbetreuung entsprechend den bekanntgemachten Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeboten.
- Organisierte Spielgruppen sind in dieser Zeit nicht zulässig.
Die Festlegung erfolgt aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Aufgrund der Osterferien ab Montag, den 29.03.2021, ist eine Regelung für die Schulen im Landkreis Starnberg in den nächsten beiden Wochen nicht erforderlich.
Da die Inzidenzwerte auch im Landkreis Starnberg weiter ansteigen werden und damit zu rechnen ist, dass der Wert von 100 bereits über das Wochenende überschritten sein wird, handelt das Landratsamt im Sinne der Planbarkeit für Kindertagesstätten und Eltern bereits heute für die gesamte kommende Woche.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Neue Allgemeinverfügung aufgrund steigender Infektionszahlen
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7 Tage-Inzidenz) ist in den vergangenen beiden Tagen von 65,1 auf 96,6 angestiegen und liegt derzeit nur knapp unterhalb des Schwellenwertes von 100.
Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in den folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreiten und weiter ansteigen wird. Das Landratsamt Starnberg erlässt daher eine Allgemeinverfügung zur Regelung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Für diese gelten im Zeitraum 29.03.2021 bis 04.04.2021 folgende Regelungen:
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg sind geschlossen, es wird eine Notbetreuung entsprechend den bekanntgemachten Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeboten.
- Organisierte Spielgruppen sind in dieser Zeit nicht zulässig.
Die Festlegung erfolgt aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Aufgrund der Osterferien ab Montag, den 29.03.2021, ist eine Regelung für die Schulen im Landkreis Starnberg in den nächsten beiden Wochen nicht erforderlich.
Da die Inzidenzwerte auch im Landkreis Starnberg weiter ansteigen werden und damit zu rechnen ist, dass der Wert von 100 bereits über das Wochenende überschritten sein wird, handelt das Landratsamt im Sinne der Planbarkeit für Kindertagesstätten und Eltern bereits heute für die gesamte kommende Woche.
Quelle: Landratsamt Starnberg