Neuauflage des Elternratgeber
Vom Rechtsanspruch bis zur Checkliste - Neuauflage des Elternratgebers zur Kindertagesbetreuung im Landkreis München
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie die Erziehung und frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und die grundlegenden Kompetenzen der Kinder stärken.
Die Betreuungsformen und Konzepte sind dabei ebenso breit gefächert wie die tägliche Arbeit mit den Kindern selbst. Um einen besseren Überblick über das umfangreiche Betreuungsangebot zu erhalten, hat das Landratsamt seinen Elternratgeber zur Kindertagesbetreuung überarbeitet und neu aufgelegt.
Darin hat der Fachbereich Kindertagesbetreuung im Landratsamt verständlich zusammengefasst, welche Arten von Kindertagesbetreuung im Landkreis München angeboten werden und wie die Regelungen und Abläufe für jede Betreuungsform gestaltet sind. Der Elternratgeber bietet einen klaren Überblick über den Rechtsanspruch für verschiedene Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen, einschließlich Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und das Haus für Kinder. Neben den Betreuungsformen der Kindertageseinrichtungen ist die Kindertagespflege eine gleichrangige und unverzichtbare Säule im Betreuungsangebot des Landkreises München, auf die im Elternratgeber näher eingegangen wird.
Rechtliche Grundlagen, Ansprechpartner, Checklisten...
Die Broschüre enthält nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch Informationen zu Gebühren, Anmeldungsabläufen sowie Kontaktdaten und Ansprechpartnern. Sie klärt beispielsweise, ob die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise übernommen werden können. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen abhängig vom Einkommen erfüllt sein.
Ein zentrales Element des Elternratgebers ist die Checkliste, die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz eine schrittweise Anleitung bietet. Die Broschüre gibt detaillierte Antworten auf Fragen wie: „Wie sind die Anmeldefristen und Anmeldeverfahren in meiner Wohnsitzgemeinde?“ oder „Was mache ich, wenn mir meine Wohnsitzgemeinde keinen Platz anbieten kann?“.
Die Broschüre kann ab sofort auf der Website des Landkreises München heruntergeladen oder vor Ort in den Rathäusern der Kommunen abgeholt werden.
Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten
Gegenwärtig werden im Landkreis München über 24.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege betreut. Eltern und Kinder können dabei auf die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte vertragen: Rund ein Drittel aller Kindertagespflegepersonen im Landkreis München hat eine Qualifizierung von mindestens 300 Unterrichtseinheiten absolviert und somit eine höhere Qualifikation als gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle: Landkreis München
Neuauflage des Elternratgeber
Vom Rechtsanspruch bis zur Checkliste - Neuauflage des Elternratgebers zur Kindertagesbetreuung im Landkreis München
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie die Erziehung und frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und die grundlegenden Kompetenzen der Kinder stärken.
Die Betreuungsformen und Konzepte sind dabei ebenso breit gefächert wie die tägliche Arbeit mit den Kindern selbst. Um einen besseren Überblick über das umfangreiche Betreuungsangebot zu erhalten, hat das Landratsamt seinen Elternratgeber zur Kindertagesbetreuung überarbeitet und neu aufgelegt.
Darin hat der Fachbereich Kindertagesbetreuung im Landratsamt verständlich zusammengefasst, welche Arten von Kindertagesbetreuung im Landkreis München angeboten werden und wie die Regelungen und Abläufe für jede Betreuungsform gestaltet sind. Der Elternratgeber bietet einen klaren Überblick über den Rechtsanspruch für verschiedene Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen, einschließlich Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und das Haus für Kinder. Neben den Betreuungsformen der Kindertageseinrichtungen ist die Kindertagespflege eine gleichrangige und unverzichtbare Säule im Betreuungsangebot des Landkreises München, auf die im Elternratgeber näher eingegangen wird.
Rechtliche Grundlagen, Ansprechpartner, Checklisten...
Die Broschüre enthält nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch Informationen zu Gebühren, Anmeldungsabläufen sowie Kontaktdaten und Ansprechpartnern. Sie klärt beispielsweise, ob die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise übernommen werden können. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen abhängig vom Einkommen erfüllt sein.
Ein zentrales Element des Elternratgebers ist die Checkliste, die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz eine schrittweise Anleitung bietet. Die Broschüre gibt detaillierte Antworten auf Fragen wie: „Wie sind die Anmeldefristen und Anmeldeverfahren in meiner Wohnsitzgemeinde?“ oder „Was mache ich, wenn mir meine Wohnsitzgemeinde keinen Platz anbieten kann?“.
Die Broschüre kann ab sofort auf der Website des Landkreises München heruntergeladen oder vor Ort in den Rathäusern der Kommunen abgeholt werden.
Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten
Gegenwärtig werden im Landkreis München über 24.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege betreut. Eltern und Kinder können dabei auf die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte vertragen: Rund ein Drittel aller Kindertagespflegepersonen im Landkreis München hat eine Qualifizierung von mindestens 300 Unterrichtseinheiten absolviert und somit eine höhere Qualifikation als gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle: Landkreis München
Neuauflage des Elternratgeber
Vom Rechtsanspruch bis zur Checkliste - Neuauflage des Elternratgebers zur Kindertagesbetreuung im Landkreis München
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie die Erziehung und frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und die grundlegenden Kompetenzen der Kinder stärken.
Die Betreuungsformen und Konzepte sind dabei ebenso breit gefächert wie die tägliche Arbeit mit den Kindern selbst. Um einen besseren Überblick über das umfangreiche Betreuungsangebot zu erhalten, hat das Landratsamt seinen Elternratgeber zur Kindertagesbetreuung überarbeitet und neu aufgelegt.
Darin hat der Fachbereich Kindertagesbetreuung im Landratsamt verständlich zusammengefasst, welche Arten von Kindertagesbetreuung im Landkreis München angeboten werden und wie die Regelungen und Abläufe für jede Betreuungsform gestaltet sind. Der Elternratgeber bietet einen klaren Überblick über den Rechtsanspruch für verschiedene Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen, einschließlich Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und das Haus für Kinder. Neben den Betreuungsformen der Kindertageseinrichtungen ist die Kindertagespflege eine gleichrangige und unverzichtbare Säule im Betreuungsangebot des Landkreises München, auf die im Elternratgeber näher eingegangen wird.
Rechtliche Grundlagen, Ansprechpartner, Checklisten...
Die Broschüre enthält nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch Informationen zu Gebühren, Anmeldungsabläufen sowie Kontaktdaten und Ansprechpartnern. Sie klärt beispielsweise, ob die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise übernommen werden können. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen abhängig vom Einkommen erfüllt sein.
Ein zentrales Element des Elternratgebers ist die Checkliste, die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz eine schrittweise Anleitung bietet. Die Broschüre gibt detaillierte Antworten auf Fragen wie: „Wie sind die Anmeldefristen und Anmeldeverfahren in meiner Wohnsitzgemeinde?“ oder „Was mache ich, wenn mir meine Wohnsitzgemeinde keinen Platz anbieten kann?“.
Die Broschüre kann ab sofort auf der Website des Landkreises München heruntergeladen oder vor Ort in den Rathäusern der Kommunen abgeholt werden.
Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten
Gegenwärtig werden im Landkreis München über 24.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege betreut. Eltern und Kinder können dabei auf die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte vertragen: Rund ein Drittel aller Kindertagespflegepersonen im Landkreis München hat eine Qualifizierung von mindestens 300 Unterrichtseinheiten absolviert und somit eine höhere Qualifikation als gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle: Landkreis München