Statistisch jeder zehnte Landkreisbürger betroffen.
In allen Gemeinden des Landkreises sollen Behindertenbeauftragte ernannt werden. Diese haben dann die Aufgabe ratsuchenden Bürgern sowie den Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäten bei Fragen der Inklusion beratend zur Seite stehen. Den Bürgermeistern wurde nun eine entsprechende Mustersatzung zur Ernennung von Behindertenbeauftragten vorgestellt.
In den vergangenen Jahren von 2009 bis 2019 stieg die Anzahl von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Starnberg um 31,61 Prozent auf mittlerweile 14.165 an. „Statistisch ist somit jeder zehnte Landkreisbürger von einer Behinderung betroffen“, berichtet Max Mayer, Behindertenbeauftragter des Landkreises, in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 20. Mai. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken gibt es den Aktionsplan „Gemeinsam stärker“. In diesem Plan hat sich der Landkreis Starnberg auch dafür ausgesprochen, dass in jeder Gemeinde ein Behindertenbeauftragter ernannt wird.
Die Behindertenbeauftragten sollen ratsuchenden Bürgern bei Fragen zur Verfügung stehen und ihre Anliegen und Bedürfnisse an die Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäte herantragen. Die Beauftragten beraten aber ebenso die Verwaltung und politischen Gremien zum Beispiel beim barrierefreien Bauen oder bei der Umsetzung des Aktionsplans auf Gemeindeebene. „Genau diese Zusammenarbeit wird benötigt, damit die Belange aller Landkreisbewohner Gehör finden und entsprechend umgesetzt werden können“, betont Landrat Stefan Frey. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang den Bürgermeistern auch eine Satzung vorgestellt, die den Gemeinden bei der Ernennung von Behindertenbeauftragten als Muster dienen soll. Die Mustersatzung regelt unter anderem, wie Beauftragte ernannt werden können, was ihre Aufgaben sind, oder wie die Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt wird.
Fragen zur Mustersatzung oder zum Aktionsplan beantwortet Max Mayer unter Telefon 08151 148-682 oder per Mail an aktionsplan@lra-starnberg.de.
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken und die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, verabschiedete der Kreistag im Jahr 2017 den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung „Gemeinsam stärker“.
Statistisch jeder zehnte Landkreisbürger betroffen.
In allen Gemeinden des Landkreises sollen Behindertenbeauftragte ernannt werden. Diese haben dann die Aufgabe ratsuchenden Bürgern sowie den Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäten bei Fragen der Inklusion beratend zur Seite stehen. Den Bürgermeistern wurde nun eine entsprechende Mustersatzung zur Ernennung von Behindertenbeauftragten vorgestellt.
In den vergangenen Jahren von 2009 bis 2019 stieg die Anzahl von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Starnberg um 31,61 Prozent auf mittlerweile 14.165 an. „Statistisch ist somit jeder zehnte Landkreisbürger von einer Behinderung betroffen“, berichtet Max Mayer, Behindertenbeauftragter des Landkreises, in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 20. Mai. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken gibt es den Aktionsplan „Gemeinsam stärker“. In diesem Plan hat sich der Landkreis Starnberg auch dafür ausgesprochen, dass in jeder Gemeinde ein Behindertenbeauftragter ernannt wird.
Die Behindertenbeauftragten sollen ratsuchenden Bürgern bei Fragen zur Verfügung stehen und ihre Anliegen und Bedürfnisse an die Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäte herantragen. Die Beauftragten beraten aber ebenso die Verwaltung und politischen Gremien zum Beispiel beim barrierefreien Bauen oder bei der Umsetzung des Aktionsplans auf Gemeindeebene. „Genau diese Zusammenarbeit wird benötigt, damit die Belange aller Landkreisbewohner Gehör finden und entsprechend umgesetzt werden können“, betont Landrat Stefan Frey. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang den Bürgermeistern auch eine Satzung vorgestellt, die den Gemeinden bei der Ernennung von Behindertenbeauftragten als Muster dienen soll. Die Mustersatzung regelt unter anderem, wie Beauftragte ernannt werden können, was ihre Aufgaben sind, oder wie die Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt wird.
Fragen zur Mustersatzung oder zum Aktionsplan beantwortet Max Mayer unter Telefon 08151 148-682 oder per Mail an aktionsplan@lra-starnberg.de.
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken und die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, verabschiedete der Kreistag im Jahr 2017 den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung „Gemeinsam stärker“.
Statistisch jeder zehnte Landkreisbürger betroffen.
In allen Gemeinden des Landkreises sollen Behindertenbeauftragte ernannt werden. Diese haben dann die Aufgabe ratsuchenden Bürgern sowie den Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäten bei Fragen der Inklusion beratend zur Seite stehen. Den Bürgermeistern wurde nun eine entsprechende Mustersatzung zur Ernennung von Behindertenbeauftragten vorgestellt.
In den vergangenen Jahren von 2009 bis 2019 stieg die Anzahl von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Starnberg um 31,61 Prozent auf mittlerweile 14.165 an. „Statistisch ist somit jeder zehnte Landkreisbürger von einer Behinderung betroffen“, berichtet Max Mayer, Behindertenbeauftragter des Landkreises, in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 20. Mai. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken gibt es den Aktionsplan „Gemeinsam stärker“. In diesem Plan hat sich der Landkreis Starnberg auch dafür ausgesprochen, dass in jeder Gemeinde ein Behindertenbeauftragter ernannt wird.
Die Behindertenbeauftragten sollen ratsuchenden Bürgern bei Fragen zur Verfügung stehen und ihre Anliegen und Bedürfnisse an die Gemeindeverwaltungen und Gemeinderäte herantragen. Die Beauftragten beraten aber ebenso die Verwaltung und politischen Gremien zum Beispiel beim barrierefreien Bauen oder bei der Umsetzung des Aktionsplans auf Gemeindeebene. „Genau diese Zusammenarbeit wird benötigt, damit die Belange aller Landkreisbewohner Gehör finden und entsprechend umgesetzt werden können“, betont Landrat Stefan Frey. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang den Bürgermeistern auch eine Satzung vorgestellt, die den Gemeinden bei der Ernennung von Behindertenbeauftragten als Muster dienen soll. Die Mustersatzung regelt unter anderem, wie Beauftragte ernannt werden können, was ihre Aufgaben sind, oder wie die Einhaltung des Datenschutzes sichergestellt wird.
Fragen zur Mustersatzung oder zum Aktionsplan beantwortet Max Mayer unter Telefon 08151 148-682 oder per Mail an aktionsplan@lra-starnberg.de.
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken und die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, verabschiedete der Kreistag im Jahr 2017 den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung „Gemeinsam stärker“.