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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg
Die Verabreichung des Impfstoffs über die Herstellerempfehlung hinaus hätte nicht geschehen sollen (Foto: AdobeStock/AntonioDiaz)
Die Verabreichung des Impfstoffs über die Herstellerempfehlung hinaus hätte nicht geschehen sollen (Foto: AdobeStock/AntonioDiaz)

Moderna-Impfstoff nach Ablauf verimpft

Im BRK-Impfzentrum-Herrsching wurde versehentlich Impfstoff auch nach Ablauf des vom Hersteller empfohlenen Zeitpunkts verimpft.

In der Impfstelle Herrsching des BRK-Impfzentrums wurde versehentlich Impfstoff auch nach Ablauf des vom Hersteller empfohlenen Zeitpunkts verimpft. Es handelt sich um Impfungen mit dem Impfstoff Moderna im Zeitraum 2. bis 11. Januar. Alle Betroffenen werden derzeit vom BRK kontaktiert. „Die Verabreichung des Impfstoffs über die Herstellerempfehlung hinaus hätte nicht geschehen sollen, ist aber gesundheitlich unbedenklich“, erklärt der ärztliche Leiter des Impfzentrums, Dr. Richard Aulehner. Betroffene können sich bei Fragen auch melden unter der BRK-Hotline: 08151-2602-2604.

Falsches Ablaufdatum hinterlegt

Bei einer routinemäßigen internen Kontrolle stellte das Impfteam des BRK fest, dass bei 50 Fläschchen Moderna-Impfstoff aufgrund eines Übertragungsfehlers statt des 31.12.21 versehentlich der 11.1.22 als Ablaufdatum hinterlegt wurde. In der Folge wurde im Zeitraum bis zum 11.1.22 in insgesamt 551 Fällen versehentlich dieser Moderna-Impfstoff mit vom Hersteller empfohlenen Ablaufdatum 31.12.21 weiter verabreicht. Es handelt sich ausschließlich um Impfungen an über 30jährigen Personen, darunter drei Erst-, 25 Zweit- und 523 Drittimpfungen.

„Gesundheitliche Schäden werden durch den abgelaufenen Impfstoff nicht verursacht“, betont Dr. Aulehner. „Die bisherigen Erfahrungen andernorts zeigen, dass auch hinsichtlich der Wirksamkeit des so kurzzeitig über die Herstellerempfehlung eingesetzten Impfstoffs ein guter Impfschutz besteht“, so Dr. Aulehner. Das kann Dr. Bernhard Junge-Hülsing, ärztlicher Koordinator der Haus- und Fachärzte im Landkreis Starnberg, bestätigen: „Keiner der Geimpften braucht sich daher Sorgen zu machen“.

Das Callcenter des BRK -Impfzentrums ist gerade dabei, alle Personen, bei denen im genannten Zeitraum dieser Fehler auftrat, entsprechend zu informieren und aufzuklären. Für Fragen von Betroffenen steht außerdem eine BRK-Hotline unter Telefon 08151-2602-2604 zur Verfügung. Zur Überprüfung der Impfwirkung bietet das BRK den Betroffenen zusätzlich zwei bis drei Wochen nach der zweiten oder Drittimpfung bzw. fünf bis sechs Wochen nach der Erstimpfung einen kostenlosen Bluttest zur Antikörperbildung an. Bei Bedarf ist selbstverständlich auch eine Nachimpfung möglich.

Aufsicht informiert

„Das Team des BRK-Impfzentrums und ich bedauern diesen Fehler, auch wenn dadurch kein Schaden entstanden ist, denn das verursacht sicher bei dem einen oder anderen vorübergehend Unsicherheit. Wir haben natürlich nicht nur sofort im Landratsamt Bescheid gegeben, sondern unsere Prozesse auf Schwachstellen untersucht. Und wir haben zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingebaut, die ab sofort gelten. Das passiert uns nicht wieder, da kann jeder sicher sein. Nun hoffen wir, etwaige Unsicherheiten durch unser aktives und transparentes Vorgehen umgehend beruhigen zu können“, sagt BRK-Kreisgeschäftsführer Jan Lang.

Die Aufsicht bei der Regierung von Oberbayern wurde umgehend informiert.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Die Verabreichung des Impfstoffs über die Herstellerempfehlung hinaus hätte nicht geschehen sollen (Foto: AdobeStock/AntonioDiaz)
Die Verabreichung des Impfstoffs über die Herstellerempfehlung hinaus hätte nicht geschehen sollen (Foto: AdobeStock/AntonioDiaz)

Moderna-Impfstoff nach Ablauf verimpft

Im BRK-Impfzentrum-Herrsching wurde versehentlich Impfstoff auch nach Ablauf des vom Hersteller empfohlenen Zeitpunkts verimpft.

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In der Impfstelle Herrsching des BRK-Impfzentrums wurde versehentlich Impfstoff auch nach Ablauf des vom Hersteller empfohlenen Zeitpunkts verimpft. Es handelt sich um Impfungen mit dem Impfstoff Moderna im Zeitraum 2. bis 11. Januar. Alle Betroffenen werden derzeit vom BRK kontaktiert. „Die Verabreichung des Impfstoffs über die Herstellerempfehlung hinaus hätte nicht geschehen sollen, ist aber gesundheitlich unbedenklich“, erklärt der ärztliche Leiter des Impfzentrums, Dr. Richard Aulehner. Betroffene können sich bei Fragen auch melden unter der BRK-Hotline: 08151-2602-2604.

Falsches Ablaufdatum hinterlegt

Bei einer routinemäßigen internen Kontrolle stellte das Impfteam des BRK fest, dass bei 50 Fläschchen Moderna-Impfstoff aufgrund eines Übertragungsfehlers statt des 31.12.21 versehentlich der 11.1.22 als Ablaufdatum hinterlegt wurde. In der Folge wurde im Zeitraum bis zum 11.1.22 in insgesamt 551 Fällen versehentlich dieser Moderna-Impfstoff mit vom Hersteller empfohlenen Ablaufdatum 31.12.21 weiter verabreicht. Es handelt sich ausschließlich um Impfungen an über 30jährigen Personen, darunter drei Erst-, 25 Zweit- und 523 Drittimpfungen.

„Gesundheitliche Schäden werden durch den abgelaufenen Impfstoff nicht verursacht“, betont Dr. Aulehner. „Die bisherigen Erfahrungen andernorts zeigen, dass auch hinsichtlich der Wirksamkeit des so kurzzeitig über die Herstellerempfehlung eingesetzten Impfstoffs ein guter Impfschutz besteht“, so Dr. Aulehner. Das kann Dr. Bernhard Junge-Hülsing, ärztlicher Koordinator der Haus- und Fachärzte im Landkreis Starnberg, bestätigen: „Keiner der Geimpften braucht sich daher Sorgen zu machen“.

Das Callcenter des BRK -Impfzentrums ist gerade dabei, alle Personen, bei denen im genannten Zeitraum dieser Fehler auftrat, entsprechend zu informieren und aufzuklären. Für Fragen von Betroffenen steht außerdem eine BRK-Hotline unter Telefon 08151-2602-2604 zur Verfügung. Zur Überprüfung der Impfwirkung bietet das BRK den Betroffenen zusätzlich zwei bis drei Wochen nach der zweiten oder Drittimpfung bzw. fünf bis sechs Wochen nach der Erstimpfung einen kostenlosen Bluttest zur Antikörperbildung an. Bei Bedarf ist selbstverständlich auch eine Nachimpfung möglich.

Aufsicht informiert

„Das Team des BRK-Impfzentrums und ich bedauern diesen Fehler, auch wenn dadurch kein Schaden entstanden ist, denn das verursacht sicher bei dem einen oder anderen vorübergehend Unsicherheit. Wir haben natürlich nicht nur sofort im Landratsamt Bescheid gegeben, sondern unsere Prozesse auf Schwachstellen untersucht. Und wir haben zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingebaut, die ab sofort gelten. Das passiert uns nicht wieder, da kann jeder sicher sein. Nun hoffen wir, etwaige Unsicherheiten durch unser aktives und transparentes Vorgehen umgehend beruhigen zu können“, sagt BRK-Kreisgeschäftsführer Jan Lang.

Die Aufsicht bei der Regierung von Oberbayern wurde umgehend informiert.

Quelle: Landkreis Starnberg

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