Mit dem Dolmetscher zur Impfung
Das Landratsamt München erstattet die Kosten für Gebärdensprach-Dolmetscher und Taubblinden-Assistenten.
Um im Aufklärungsgespräch vor der Corona-Impfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürger*innen zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprach-Dolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren.
Zur Kostenübernahme kann die Rechnung kann an folgende Adresse gestellt werden: Landratsamt München, Ref. 3.2 Corona-Rechnungen, Postfach 900751, 81507 München
Landratsamt springt für Krankenkassen ein
Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten aber im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkosten-Erstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.
Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131/6808-2202 kontaktieren.
Quelle: Landratsamt München
Mit dem Dolmetscher zur Impfung
Das Landratsamt München erstattet die Kosten für Gebärdensprach-Dolmetscher und Taubblinden-Assistenten.
Um im Aufklärungsgespräch vor der Corona-Impfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürger*innen zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprach-Dolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren.
Zur Kostenübernahme kann die Rechnung kann an folgende Adresse gestellt werden: Landratsamt München, Ref. 3.2 Corona-Rechnungen, Postfach 900751, 81507 München
Landratsamt springt für Krankenkassen ein
Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten aber im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkosten-Erstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.
Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131/6808-2202 kontaktieren.
Quelle: Landratsamt München
Mit dem Dolmetscher zur Impfung
Das Landratsamt München erstattet die Kosten für Gebärdensprach-Dolmetscher und Taubblinden-Assistenten.
Um im Aufklärungsgespräch vor der Corona-Impfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürger*innen zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprach-Dolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren.
Zur Kostenübernahme kann die Rechnung kann an folgende Adresse gestellt werden: Landratsamt München, Ref. 3.2 Corona-Rechnungen, Postfach 900751, 81507 München
Landratsamt springt für Krankenkassen ein
Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten aber im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkosten-Erstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.
Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131/6808-2202 kontaktieren.
Quelle: Landratsamt München