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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg
Vorstellung der Broschüre "Mehr Beteiligung wagen!"
Petra Veronika Seidl (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen), Maximilian Mayer (Behindertenbeauftragter des Landkreises Starnberg) und Landrat Stefan Frey (v.l.) mit der Broschüre "Mehr Beteiligung wagen!" (Foto: Landratsamt Starnberg)

Mehr Beteiligung wagen!

Wie können Parteien eine Willkommenskultur für Menschen mit Behinderung schaffen? Im vergangenen Dezember wurde das Thema „Mehr Beteiligung wagen“ bei einer Podiumsdiskussion mit parteipolitischen Vertretern und Holger Kiesel, dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, diskutiert. Die Ergebnisse wurden in einer Broschüre zusammengefasst.

Etwa jeder zehnte Mensch lebt mit einer Behinderung. Menschen mit Behinderungen sind damit keine Randgruppe. „Trotzdem ist der Einfluss auf die politische Willensbildung in den Kommunen eher gering. Im Gemeinde- oder Kreisrat sind Menschen mit Behinderung, bis auf wenige Ausnahmen, selten vertreten“, stellt der Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg, Max Mayer, fest. „Für eine zielgerichtete Entwicklung, sind die Stimmen von Betroffenen aber wichtig. Menschen mit Behinderungen müssen ihre Erfahrungen einbringen. Wir brauchen Menschen, die von ihren konkreten Bedarfen und Erwartungen berichten, um die Aufmerksamkeit auf Themen zu lenken, die jeden in der Gesellschaft treffen können.“ ergänzt Landrat Stefan Frey. Auch im Aktionsplan für Menschen mit Behinderung „Gemeinsam stärker“ ist die Förderung des politischen Engagements sowie die Schaffung einer Willkommenskultur in den politischen Parteien als Maßnahme formuliert.

Wie das politische Engagement von Menschen mit Behinderung gefördert werden kann und wie Menschen mit Behinderung von Parteiarbeit partizipieren können, stand in der Podiumsdiskussion „Mehr Beteiligung wagen“ am 3. Dezember vergangenen Jahres im Gilchinger Rathaus im Mittelpunkt. Fünf politisch aktive Menschen mit einer Behinderung haben von ihrem politischen Engagement in einer Partei berichtet. Drei von ihnen verfügten bereits über Erfahrungen als Gemeinde- oder Kreisrat. Zuhal Soyhan-Mössinger, BR-Journalistin und Buchautorin, hat die Diskussion moderiert. Das Ergebnis wurde schriftlich dokumentiert und in einer Broschüre zusammengestellt. Sie soll nun Menschen mit Behinderung zu politischem Engagement motivieren und sie von deren Wichtigkeit überzeugen. Alle politisch aktiven Parteien im Landkreis Starnberg haben Ausfertigungen erhalten.

Wer Interesse an der Broschüre hat kann die gedruckte Version bei Max Mayer unter Telefon 08151 / 148-682 oder E-Mail aktionsplan@lra-starnberg.de anfordern oder die PDF-Version über den Link www.lk-starnberg.de/613_35646_1.PDF heruntergeladen.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verlangt unter anderem eine Sicherstellung der gleichberechtigten und umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben sowie die Möglichkeit und das Recht zu wählen und gewählt zu werden (Artikel 29 UN-BRK).

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Vorstellung der Broschüre "Mehr Beteiligung wagen!"
Petra Veronika Seidl (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen), Maximilian Mayer (Behindertenbeauftragter des Landkreises Starnberg) und Landrat Stefan Frey (v.l.) mit der Broschüre "Mehr Beteiligung wagen!" (Foto: Landratsamt Starnberg)

Mehr Beteiligung wagen!

Wie können Parteien eine Willkommenskultur für Menschen mit Behinderung schaffen? Im vergangenen Dezember wurde das Thema „Mehr Beteiligung wagen“ bei einer Podiumsdiskussion mit parteipolitischen Vertretern und Holger Kiesel, dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, diskutiert. Die Ergebnisse wurden in einer Broschüre zusammengefasst.

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Etwa jeder zehnte Mensch lebt mit einer Behinderung. Menschen mit Behinderungen sind damit keine Randgruppe. „Trotzdem ist der Einfluss auf die politische Willensbildung in den Kommunen eher gering. Im Gemeinde- oder Kreisrat sind Menschen mit Behinderung, bis auf wenige Ausnahmen, selten vertreten“, stellt der Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg, Max Mayer, fest. „Für eine zielgerichtete Entwicklung, sind die Stimmen von Betroffenen aber wichtig. Menschen mit Behinderungen müssen ihre Erfahrungen einbringen. Wir brauchen Menschen, die von ihren konkreten Bedarfen und Erwartungen berichten, um die Aufmerksamkeit auf Themen zu lenken, die jeden in der Gesellschaft treffen können.“ ergänzt Landrat Stefan Frey. Auch im Aktionsplan für Menschen mit Behinderung „Gemeinsam stärker“ ist die Förderung des politischen Engagements sowie die Schaffung einer Willkommenskultur in den politischen Parteien als Maßnahme formuliert.

Wie das politische Engagement von Menschen mit Behinderung gefördert werden kann und wie Menschen mit Behinderung von Parteiarbeit partizipieren können, stand in der Podiumsdiskussion „Mehr Beteiligung wagen“ am 3. Dezember vergangenen Jahres im Gilchinger Rathaus im Mittelpunkt. Fünf politisch aktive Menschen mit einer Behinderung haben von ihrem politischen Engagement in einer Partei berichtet. Drei von ihnen verfügten bereits über Erfahrungen als Gemeinde- oder Kreisrat. Zuhal Soyhan-Mössinger, BR-Journalistin und Buchautorin, hat die Diskussion moderiert. Das Ergebnis wurde schriftlich dokumentiert und in einer Broschüre zusammengestellt. Sie soll nun Menschen mit Behinderung zu politischem Engagement motivieren und sie von deren Wichtigkeit überzeugen. Alle politisch aktiven Parteien im Landkreis Starnberg haben Ausfertigungen erhalten.

Wer Interesse an der Broschüre hat kann die gedruckte Version bei Max Mayer unter Telefon 08151 / 148-682 oder E-Mail aktionsplan@lra-starnberg.de anfordern oder die PDF-Version über den Link www.lk-starnberg.de/613_35646_1.PDF heruntergeladen.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verlangt unter anderem eine Sicherstellung der gleichberechtigten und umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben sowie die Möglichkeit und das Recht zu wählen und gewählt zu werden (Artikel 29 UN-BRK).

Quelle: Landratsamt Starnberg

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