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Soziales | | von Unser Würmtal
Wohnkomplex des Verbands Wohnen im Kraillinger Mitterweg (Foto: Unser Würmtal)
Wohnkomplex des Verbands Wohnen im Kraillinger Mitterweg (Foto: Unser Würmtal)

Leerstand bei geförderten Wohnungen

Anwohner am Mitterweg in Krailling verwundert über Leerstände beim Verband Wohnen

Der Verband Wohnen verwaltet über 2500 Wohnungen in den Orten Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching, Inning, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling und Wörthsee.

Bis zu vier Wohnungen am Mitterweg sind nach Aussage von Anwohnern in Krailling seit längerem nicht belegt. Auch auf der Website des "Verbands Wohnen im Kreis Starnberg" sind diese Wohnungen unter "Wohnen" => "freie Wohnungen" nicht aufgeführt. Das verwundert wegen der Zustände auf dem freien Wohnungsmarkt sehr. Umso mehr sollten eigentlich geförderte Wohnungen nachgefragt werden. Außerdem suchen bekantlich auch anerkannte Flüchtlinge nach bezahlbaren Wohnraum.

Auf Anfrage von Unser Würmtal erklärt der Leiter der Wohnungsverwaltung beim Verband Wohnen, Florian Hess: "Nachdem es sich bei vielen unserer Wohnungen um geförderte Wohnungen handelt, dürfen wir diese grundsätzlich nur an Mieter vergeben, die die im Förderbescheid festgelegten Voraussetzungen erfüllen (z. B. Einkommen, Behinderungsgrad, Personenanzahl).

Wir haben am Mitterweg aktuell zwei freie Wohnungen. Bei einer wird gerade der Mietvertrag geschrieben, dort ist der Belegungsprozess fast abgeschlossen. Bei der anderen Wohnung sind wir aktuell noch mit der Gemeinde und dem Landratsamt im Gespräch, welche Mieter hier passen würden."

Austausch mit Gemeinde und Landratsamt

Die Gemeinde Krailling ist laut Hauptamtsleiterin Sandra Sona laufend im Austausch: "Der Verband Wohnen bekommt regelmäßig Vorschläge, wenn Wohnungen frei sind und wir in Frage kommende Bewerber haben. Andernfalls teilen wir auch mit, wenn wir keinen geeigneten Bewerber für die Wohnung haben."

Urlaubsbedingt gibt es keine aktuellen Meldungen zum Austausch über freie Wohnungen mit dem Landratsamt. Dafür erklärt Barbara Beck, Pressesprecherin des Landratsamtes, warum keine anerkannten Flüchtlinge in diesen Wohnungen untergebracht werden können: "Es handelt sich um Wohnraum, der nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung gefördert worden ist. Der Verband Wohnen darf die Wohnungen daher nur einem Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen. Wir haben im Landkreis Starnberg viele Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein." Aber anscheinend nicht für die Kraillinger Wohnungen.

Das deckt sich mit der Aussage von Hess: "Die Belegungsrechte für geförderte Wohnungen liegen bei den Gemeinden und dem Landratsamt. Deswegen finden Sie auf unserer Homepage nur Wohnungsangebote ohne Belegungsbindung oder solche, bei denen die Gemeinden und das Landratsamt niemanden vorschlagen können, der die Kriterien erfüllt."

Es kommt immer mal wieder zu Leerständen. Hess erklärt dazu: "Wir haben immer wieder mal temporären Leerstand (ca. 1,7 %). In der Regel dauert es aber nicht länger als ein paar Wochen, bis wir die Wohnungen renoviert haben und wieder jemand einziehen kann. Längere Leerstände entstehen z. B. bei Erbfragen, wenn wir die Wohnungen bis zur Klärung durch die Gerichte nicht weitervermieten dürfen."

Der Leerstand war den Anwohnern in Krailling schon vor der Urlaubszeit aufgefallen. Vielleicht findet sich ja bald jemand, der eine der Wohnungen übernehmen kann.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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Leerstand bei geförderten Wohnungen

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Bis zu vier Wohnungen am Mitterweg sind nach Aussage von Anwohnern in Krailling seit längerem nicht belegt. Auch auf der Website des "Verbands Wohnen im Kreis Starnberg" sind diese Wohnungen unter "Wohnen" => "freie Wohnungen" nicht aufgeführt. Das verwundert wegen der Zustände auf dem freien Wohnungsmarkt sehr. Umso mehr sollten eigentlich geförderte Wohnungen nachgefragt werden. Außerdem suchen bekantlich auch anerkannte Flüchtlinge nach bezahlbaren Wohnraum.

Auf Anfrage von Unser Würmtal erklärt der Leiter der Wohnungsverwaltung beim Verband Wohnen, Florian Hess: "Nachdem es sich bei vielen unserer Wohnungen um geförderte Wohnungen handelt, dürfen wir diese grundsätzlich nur an Mieter vergeben, die die im Förderbescheid festgelegten Voraussetzungen erfüllen (z. B. Einkommen, Behinderungsgrad, Personenanzahl).

Wir haben am Mitterweg aktuell zwei freie Wohnungen. Bei einer wird gerade der Mietvertrag geschrieben, dort ist der Belegungsprozess fast abgeschlossen. Bei der anderen Wohnung sind wir aktuell noch mit der Gemeinde und dem Landratsamt im Gespräch, welche Mieter hier passen würden."

Austausch mit Gemeinde und Landratsamt

Die Gemeinde Krailling ist laut Hauptamtsleiterin Sandra Sona laufend im Austausch: "Der Verband Wohnen bekommt regelmäßig Vorschläge, wenn Wohnungen frei sind und wir in Frage kommende Bewerber haben. Andernfalls teilen wir auch mit, wenn wir keinen geeigneten Bewerber für die Wohnung haben."

Urlaubsbedingt gibt es keine aktuellen Meldungen zum Austausch über freie Wohnungen mit dem Landratsamt. Dafür erklärt Barbara Beck, Pressesprecherin des Landratsamtes, warum keine anerkannten Flüchtlinge in diesen Wohnungen untergebracht werden können: "Es handelt sich um Wohnraum, der nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung gefördert worden ist. Der Verband Wohnen darf die Wohnungen daher nur einem Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen. Wir haben im Landkreis Starnberg viele Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein." Aber anscheinend nicht für die Kraillinger Wohnungen.

Das deckt sich mit der Aussage von Hess: "Die Belegungsrechte für geförderte Wohnungen liegen bei den Gemeinden und dem Landratsamt. Deswegen finden Sie auf unserer Homepage nur Wohnungsangebote ohne Belegungsbindung oder solche, bei denen die Gemeinden und das Landratsamt niemanden vorschlagen können, der die Kriterien erfüllt."

Es kommt immer mal wieder zu Leerständen. Hess erklärt dazu: "Wir haben immer wieder mal temporären Leerstand (ca. 1,7 %). In der Regel dauert es aber nicht länger als ein paar Wochen, bis wir die Wohnungen renoviert haben und wieder jemand einziehen kann. Längere Leerstände entstehen z. B. bei Erbfragen, wenn wir die Wohnungen bis zur Klärung durch die Gerichte nicht weitervermieten dürfen."

Der Leerstand war den Anwohnern in Krailling schon vor der Urlaubszeit aufgefallen. Vielleicht findet sich ja bald jemand, der eine der Wohnungen übernehmen kann.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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