Landratsamt Starnberg verlängert Allgemeinverfügung bis 11. Mai
Aufgrund des derzeit steigenden Inzidenzwerts im Landkreis Starnberg bleibt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 weiterhin ernst. Daher wird die bestehende Allgemeinverfügung zur Regelung der Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 11.05.2021 verlängert.
Die Allgemeinverfügung bleibt unverändert bestehen und regelt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Bahnhöfen und Vorplätzen, das Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie den Besuch von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen.
PDF-Datei der Allgemeinverfügung
Landkreiskarte für Flächen mit Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) und Alkoholverbot
Weiteren Informationen zum Coronavirus sind hier auf der Webseite des Landratsamtes verfügbar
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landratsamt Starnberg verlängert Allgemeinverfügung bis 11. Mai
Aufgrund des derzeit steigenden Inzidenzwerts im Landkreis Starnberg bleibt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 weiterhin ernst. Daher wird die bestehende Allgemeinverfügung zur Regelung der Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 11.05.2021 verlängert.
Die Allgemeinverfügung bleibt unverändert bestehen und regelt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Bahnhöfen und Vorplätzen, das Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie den Besuch von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen.
PDF-Datei der Allgemeinverfügung
Landkreiskarte für Flächen mit Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) und Alkoholverbot
Weiteren Informationen zum Coronavirus sind hier auf der Webseite des Landratsamtes verfügbar
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landratsamt Starnberg verlängert Allgemeinverfügung bis 11. Mai
Aufgrund des derzeit steigenden Inzidenzwerts im Landkreis Starnberg bleibt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 weiterhin ernst. Daher wird die bestehende Allgemeinverfügung zur Regelung der Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 11.05.2021 verlängert.
Die Allgemeinverfügung bleibt unverändert bestehen und regelt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Bahnhöfen und Vorplätzen, das Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie den Besuch von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen.
PDF-Datei der Allgemeinverfügung
Landkreiskarte für Flächen mit Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) und Alkoholverbot
Weiteren Informationen zum Coronavirus sind hier auf der Webseite des Landratsamtes verfügbar
Quelle: Landratsamt Starnberg