Landratsamt Starnberg sucht Mietobjekte
Das Landratsamt Starnberg sucht größeren, abgeschlossenen Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Landratsamt Starnberg sucht weiterhin Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine. „Wir suchen abgeschlossene Wohnungen, Häuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser die vom Landratsamt für bestenfalls 12 Monate oder länger angemietet werden können. Es geht hier ausschließlich um größeren, abgeschlossenen Wohnraum und nicht um das einzelne Zimmer oder Gästezimmer“, erklärt Landrat Stefan Frey.
Meldungen können per E-Mail an ukraine-hilfe@LRA-starnberg.de oder über das online-Formular auf der Homepage in der Rubrik „Unterbringung (Wohnraumsuche und Wohnraumangebot).
Einige Gemeinschaftsunterkünfte werden im Laufe des Jahres aufgelöst bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. So beispielsweise das Behringerheim in Tutzing oder auch das Mehrgenerationenhaus in Gauting. Dazu kommt die weiter zunehmende Zahl an Geflüchteten. Derzeit sind 1.941 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Starnberg untergebracht.
„Wir sind daher weiterhin an der Anmietung von privatem Wohnraum interessiert“, erklärt Landrat Stefan Frey. „Der Wohnraum muss aber abgeschlossen und selbständig nutzbar sein, eine gewisse Größe haben und bestenfalls für ein Jahr oder länger zur Verfügung stehen. Sonst rentiert sich das nicht“, so Frey.
„Der durch die öffentliche Hand angemietete Wohnraum ist auch nicht dafür gedacht, dass bereits jetzt privat untergebrachte Flüchtlinge umziehen. Grundsätzlich gilt, wer privat aufgenommen hat, sollte auch weiterhin diesen Wohnraum zur Verfügung stellen. Denn die öffentliche Hand kann in der aktuellen Dimension nicht allen Wohnungssuchenden Aufnahmemöglichkeiten anbieten.“
Alle Informationen rund um die Ukrainehilfe sind auf der Website des Landratsamtes zu finden. Fragen beantwortet auch die Ukraine Info-Hotline unter 08151/148-77799.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landratsamt Starnberg sucht Mietobjekte
Das Landratsamt Starnberg sucht größeren, abgeschlossenen Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Landratsamt Starnberg sucht weiterhin Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine. „Wir suchen abgeschlossene Wohnungen, Häuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser die vom Landratsamt für bestenfalls 12 Monate oder länger angemietet werden können. Es geht hier ausschließlich um größeren, abgeschlossenen Wohnraum und nicht um das einzelne Zimmer oder Gästezimmer“, erklärt Landrat Stefan Frey.
Meldungen können per E-Mail an ukraine-hilfe@LRA-starnberg.de oder über das online-Formular auf der Homepage in der Rubrik „Unterbringung (Wohnraumsuche und Wohnraumangebot).
Einige Gemeinschaftsunterkünfte werden im Laufe des Jahres aufgelöst bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. So beispielsweise das Behringerheim in Tutzing oder auch das Mehrgenerationenhaus in Gauting. Dazu kommt die weiter zunehmende Zahl an Geflüchteten. Derzeit sind 1.941 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Starnberg untergebracht.
„Wir sind daher weiterhin an der Anmietung von privatem Wohnraum interessiert“, erklärt Landrat Stefan Frey. „Der Wohnraum muss aber abgeschlossen und selbständig nutzbar sein, eine gewisse Größe haben und bestenfalls für ein Jahr oder länger zur Verfügung stehen. Sonst rentiert sich das nicht“, so Frey.
„Der durch die öffentliche Hand angemietete Wohnraum ist auch nicht dafür gedacht, dass bereits jetzt privat untergebrachte Flüchtlinge umziehen. Grundsätzlich gilt, wer privat aufgenommen hat, sollte auch weiterhin diesen Wohnraum zur Verfügung stellen. Denn die öffentliche Hand kann in der aktuellen Dimension nicht allen Wohnungssuchenden Aufnahmemöglichkeiten anbieten.“
Alle Informationen rund um die Ukrainehilfe sind auf der Website des Landratsamtes zu finden. Fragen beantwortet auch die Ukraine Info-Hotline unter 08151/148-77799.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landratsamt Starnberg sucht Mietobjekte
Das Landratsamt Starnberg sucht größeren, abgeschlossenen Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Landratsamt Starnberg sucht weiterhin Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine. „Wir suchen abgeschlossene Wohnungen, Häuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser die vom Landratsamt für bestenfalls 12 Monate oder länger angemietet werden können. Es geht hier ausschließlich um größeren, abgeschlossenen Wohnraum und nicht um das einzelne Zimmer oder Gästezimmer“, erklärt Landrat Stefan Frey.
Meldungen können per E-Mail an ukraine-hilfe@LRA-starnberg.de oder über das online-Formular auf der Homepage in der Rubrik „Unterbringung (Wohnraumsuche und Wohnraumangebot).
Einige Gemeinschaftsunterkünfte werden im Laufe des Jahres aufgelöst bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. So beispielsweise das Behringerheim in Tutzing oder auch das Mehrgenerationenhaus in Gauting. Dazu kommt die weiter zunehmende Zahl an Geflüchteten. Derzeit sind 1.941 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Starnberg untergebracht.
„Wir sind daher weiterhin an der Anmietung von privatem Wohnraum interessiert“, erklärt Landrat Stefan Frey. „Der Wohnraum muss aber abgeschlossen und selbständig nutzbar sein, eine gewisse Größe haben und bestenfalls für ein Jahr oder länger zur Verfügung stehen. Sonst rentiert sich das nicht“, so Frey.
„Der durch die öffentliche Hand angemietete Wohnraum ist auch nicht dafür gedacht, dass bereits jetzt privat untergebrachte Flüchtlinge umziehen. Grundsätzlich gilt, wer privat aufgenommen hat, sollte auch weiterhin diesen Wohnraum zur Verfügung stellen. Denn die öffentliche Hand kann in der aktuellen Dimension nicht allen Wohnungssuchenden Aufnahmemöglichkeiten anbieten.“
Alle Informationen rund um die Ukrainehilfe sind auf der Website des Landratsamtes zu finden. Fragen beantwortet auch die Ukraine Info-Hotline unter 08151/148-77799.
Quelle: Landratsamt Starnberg