Landratsamt am Faschingsdienstag vormittags geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 4. März bis 12.00 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen.
An allen anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten, die im Internet unter www.lk-starnberg.de abrufbar sind.
Quelle: Landkreis Starnberg
Landratsamt am Faschingsdienstag vormittags geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 4. März bis 12.00 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen.
An allen anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten, die im Internet unter www.lk-starnberg.de abrufbar sind.
Quelle: Landkreis Starnberg
Landratsamt am Faschingsdienstag vormittags geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet
Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 4. März bis 12.00 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen.
An allen anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten, die im Internet unter www.lk-starnberg.de abrufbar sind.
Quelle: Landkreis Starnberg