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LK München | | von Landkreis München
Jede einzelne Anzeige eines Corona-Verstoßes wird vom Landratsamt geprüft und, wann immer rechtlich möglich, ein entsprechendes Bußgeld erlassen.
Jede einzelne Anzeige eines Corona-Verstoßes wird vom Landratsamt geprüft und, wann immer rechtlich möglich, ein entsprechendes Bußgeld erlassen. (Foto: Wellnhofer Designs / stock.adobe.com)

Landratsamt München reagiert auf Vorwurf Corona-Verstöße nicht konsequent zu ahnden

Dem Landratsamt München wird derzeit vorgeworfen, Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht konsequent zu ahnden. Tatsächlich ist aber nur die Abarbeitung der eingegangenen rund 1.700 Anzeigen bislang zu langsam erfolgt. In einer Sondereinheit wurde nun Personal gebündelt, um die Vorgänge rascher abzuarbeiten.

Wie das Landratsamt gestern Abend mitteilte, wird jede einzelne Anzeige pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird. Jeder Bescheid ergehe innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist.

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München hat das Landratsamt München nun ein Prozedere festgelegt, um in der Bearbeitung deutlich schneller zu werden. Es wurde eine Sondereinheit gebildet, die alle Verfahren möglichst rasch zum Abschluss bringt. Dabei soll kein einziger Verstoß in Gefahr geraten, wegen Verfristung nicht mehr verfolgt werden zu können. Niemand darf hoffen, ungestraft davon zu kommen.

„Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten. Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung von Verstößen, die ich uneingeschränkt erkenne und befürworte, sollten wir aber auch nicht vergessen, dass unser aller Einsatz vor allem dem unmittelbaren Kampf gegen das Virus dienen muss. Daran arbeiten wir im Landratsamt München tagtäglich und ohne jeden Abstrich – darauf dürfen sich die Menschen verlassen.“

Fokus auf tagesaktueller Bewältigung der Infektionslage

Das Landratsamt München arbeitet, wie andere staatliche und kommunale Behörden auch, mit begrenzten Ressourcen in einer pandemischen Ausnahmesituation. Für die Bürger*innen muss der bestmögliche Infektionsschutz gewährleistet und jederzeit schnell auf neue Infektions- und Rechtslagen reagiert werden. Bürger, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Parteien, Kirchen etc. kommen in großer Zahl und in den meisten Fällen kurzfristig mit Anliegen, z.B. zu geplanten Veranstaltungen, gewünschten Ausnahmegenehmigungen oder rechtlichen Fragen auf die Behörde zu. Daher liegt der Fokus auf der tagesaktuellen Bewältigung der Infektionslage.

Zu den Aufgaben des Landratsamt gehört selbstverständlich auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Regeln. Beim Landkreis München sind seit Beginn der Corona-Pandemie rund 1.700 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingegangen. Der Großteil der Anzeigen kommt von der Polizei. Jede einzelne Anzeige muss geprüft und, wann immer rechtlich möglich, ein entsprechendes Bußgeld erlassen werden.

Bislang wurden rund 400 Verfahren bearbeitet, in denen das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. Einstellungen wegen eingetretener Verfolgungsverjährung gab es jedoch nicht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht.

In einem großen Teil der noch offenen Fälle wurden die Betreffenden bereits zu den im Raum stehenden Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit angehört. Die Anhörung ist Voraussetzung für das weitere Bußgeldverfahren. In bislang elf Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen.

Alle noch offenen Verfahren werden laut Landratsamt mit dem Ziel weiterverfolgt, schnellstmöglich entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Dafür werde die neue Sondereinheit eingesetzt, die durch entsprechende Personalmehrungen und Personalumschichtungen in der Lage sein soll, eine möglichst schnelle und konsequente Erledigung der offenen Verfahren sicherzustellen.


Quelle: Landratsamt München

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Jede einzelne Anzeige eines Corona-Verstoßes wird vom Landratsamt geprüft und, wann immer rechtlich möglich, ein entsprechendes Bußgeld erlassen. (Foto: Wellnhofer Designs / stock.adobe.com)

Landratsamt München reagiert auf Vorwurf Corona-Verstöße nicht konsequent zu ahnden

Dem Landratsamt München wird derzeit vorgeworfen, Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht konsequent zu ahnden. Tatsächlich ist aber nur die Abarbeitung der eingegangenen rund 1.700 Anzeigen bislang zu langsam erfolgt. In einer Sondereinheit wurde nun Personal gebündelt, um die Vorgänge rascher abzuarbeiten.

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Wie das Landratsamt gestern Abend mitteilte, wird jede einzelne Anzeige pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird. Jeder Bescheid ergehe innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist.

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München hat das Landratsamt München nun ein Prozedere festgelegt, um in der Bearbeitung deutlich schneller zu werden. Es wurde eine Sondereinheit gebildet, die alle Verfahren möglichst rasch zum Abschluss bringt. Dabei soll kein einziger Verstoß in Gefahr geraten, wegen Verfristung nicht mehr verfolgt werden zu können. Niemand darf hoffen, ungestraft davon zu kommen.

„Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten. Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung von Verstößen, die ich uneingeschränkt erkenne und befürworte, sollten wir aber auch nicht vergessen, dass unser aller Einsatz vor allem dem unmittelbaren Kampf gegen das Virus dienen muss. Daran arbeiten wir im Landratsamt München tagtäglich und ohne jeden Abstrich – darauf dürfen sich die Menschen verlassen.“

Fokus auf tagesaktueller Bewältigung der Infektionslage

Das Landratsamt München arbeitet, wie andere staatliche und kommunale Behörden auch, mit begrenzten Ressourcen in einer pandemischen Ausnahmesituation. Für die Bürger*innen muss der bestmögliche Infektionsschutz gewährleistet und jederzeit schnell auf neue Infektions- und Rechtslagen reagiert werden. Bürger, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Parteien, Kirchen etc. kommen in großer Zahl und in den meisten Fällen kurzfristig mit Anliegen, z.B. zu geplanten Veranstaltungen, gewünschten Ausnahmegenehmigungen oder rechtlichen Fragen auf die Behörde zu. Daher liegt der Fokus auf der tagesaktuellen Bewältigung der Infektionslage.

Zu den Aufgaben des Landratsamt gehört selbstverständlich auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Regeln. Beim Landkreis München sind seit Beginn der Corona-Pandemie rund 1.700 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingegangen. Der Großteil der Anzeigen kommt von der Polizei. Jede einzelne Anzeige muss geprüft und, wann immer rechtlich möglich, ein entsprechendes Bußgeld erlassen werden.

Bislang wurden rund 400 Verfahren bearbeitet, in denen das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. Einstellungen wegen eingetretener Verfolgungsverjährung gab es jedoch nicht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht.

In einem großen Teil der noch offenen Fälle wurden die Betreffenden bereits zu den im Raum stehenden Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit angehört. Die Anhörung ist Voraussetzung für das weitere Bußgeldverfahren. In bislang elf Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen.

Alle noch offenen Verfahren werden laut Landratsamt mit dem Ziel weiterverfolgt, schnellstmöglich entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Dafür werde die neue Sondereinheit eingesetzt, die durch entsprechende Personalmehrungen und Personalumschichtungen in der Lage sein soll, eine möglichst schnelle und konsequente Erledigung der offenen Verfahren sicherzustellen.


Quelle: Landratsamt München

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