Landratsamt München erlässt Allgemeinverfügung
Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht, u.a. im Umkreis der Klosterkirche Maria Eich, wurden jetzt auch öffentlichen Plätze festgelegt in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist – darunter Bereiche in Planegg und Martinsried.
Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021. Außerdem wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis einschließlich 14.02.2021 verlängert.
Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o.ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.
In Planegg gilt das Alkoholkonsumverbot in den Bereichen
- Bahnhof inklusive Parkplätze, Spielplatz, Buswendeanlage und MVG-Radbahnhof
- Kupferhaus und Feodor-Lynen-Gymnasium
- Marktplatz inklusive Tiefgarage
In Martinsried gilt das Alkoholkonsumverbot in den Bereichen
- Ortsmitte
- Parc de Meylan
Die Maskenpflicht im Umkreis der Klosterkirche Maria Eich gilt weiterhin in den Bereichen
- Gelände um die Klosterkirche
- Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche
- Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstraße und dem Ende des Kirchengrundstücks
Die aktuellen Regelungen und eine Übersicht aller von der Allgemeinverfügung betroffenen Plätze finden Interessierte hier auf der Website des Landratsamt München
Quelle: Landratsamt München
Landratsamt München erlässt Allgemeinverfügung
Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht, u.a. im Umkreis der Klosterkirche Maria Eich, wurden jetzt auch öffentlichen Plätze festgelegt in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist – darunter Bereiche in Planegg und Martinsried.
Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021. Außerdem wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis einschließlich 14.02.2021 verlängert.
Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o.ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.
In Planegg gilt das Alkoholkonsumverbot in den Bereichen
- Bahnhof inklusive Parkplätze, Spielplatz, Buswendeanlage und MVG-Radbahnhof
- Kupferhaus und Feodor-Lynen-Gymnasium
- Marktplatz inklusive Tiefgarage
In Martinsried gilt das Alkoholkonsumverbot in den Bereichen
- Ortsmitte
- Parc de Meylan
Die Maskenpflicht im Umkreis der Klosterkirche Maria Eich gilt weiterhin in den Bereichen
- Gelände um die Klosterkirche
- Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche
- Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstraße und dem Ende des Kirchengrundstücks
Die aktuellen Regelungen und eine Übersicht aller von der Allgemeinverfügung betroffenen Plätze finden Interessierte hier auf der Website des Landratsamt München
Quelle: Landratsamt München
Landratsamt München erlässt Allgemeinverfügung
Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht, u.a. im Umkreis der Klosterkirche Maria Eich, wurden jetzt auch öffentlichen Plätze festgelegt in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist – darunter Bereiche in Planegg und Martinsried.
Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021. Außerdem wurde die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis einschließlich 14.02.2021 verlängert.
Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o.ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.
In Planegg gilt das Alkoholkonsumverbot in den Bereichen
- Bahnhof inklusive Parkplätze, Spielplatz, Buswendeanlage und MVG-Radbahnhof
- Kupferhaus und Feodor-Lynen-Gymnasium
- Marktplatz inklusive Tiefgarage
In Martinsried gilt das Alkoholkonsumverbot in den Bereichen
- Ortsmitte
- Parc de Meylan
Die Maskenpflicht im Umkreis der Klosterkirche Maria Eich gilt weiterhin in den Bereichen
- Gelände um die Klosterkirche
- Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche
- Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstraße und dem Ende des Kirchengrundstücks
Die aktuellen Regelungen und eine Übersicht aller von der Allgemeinverfügung betroffenen Plätze finden Interessierte hier auf der Website des Landratsamt München
Quelle: Landratsamt München