Landratsamt kehrt ab 1. Oktober zu gewohnten Öffnungszeiten zurück
Ab dem 1. Oktober kehrt das Landratsamt zu den regulären Öffnungszeiten zurück, was bleibt, ist aber die Terminvereinbarung. Das bedeutet, dass für Besuche weiterhin ein vorab vereinbarter Termin erforderlich ist. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen, für KFZ-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht dafür die Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Die coronabedingt eingeschränkten Öffnungszeiten werden ab 1. Oktober wieder aufgegeben. Das bedeutet, Termine können dann wieder innerhalb folgender Öffnungszeiten vereinbart werden:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Der Bürgerservice öffnet abweichend von den o.g. Öffnungszeiten morgens bereits ab 7.00 Uhr.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Der Zugang ins Landratsamt ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landratsamt kehrt ab 1. Oktober zu gewohnten Öffnungszeiten zurück
Ab dem 1. Oktober kehrt das Landratsamt zu den regulären Öffnungszeiten zurück, was bleibt, ist aber die Terminvereinbarung. Das bedeutet, dass für Besuche weiterhin ein vorab vereinbarter Termin erforderlich ist. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen, für KFZ-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht dafür die Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Die coronabedingt eingeschränkten Öffnungszeiten werden ab 1. Oktober wieder aufgegeben. Das bedeutet, Termine können dann wieder innerhalb folgender Öffnungszeiten vereinbart werden:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Der Bürgerservice öffnet abweichend von den o.g. Öffnungszeiten morgens bereits ab 7.00 Uhr.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Der Zugang ins Landratsamt ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landratsamt kehrt ab 1. Oktober zu gewohnten Öffnungszeiten zurück
Ab dem 1. Oktober kehrt das Landratsamt zu den regulären Öffnungszeiten zurück, was bleibt, ist aber die Terminvereinbarung. Das bedeutet, dass für Besuche weiterhin ein vorab vereinbarter Termin erforderlich ist. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen, für KFZ-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht dafür die Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Die coronabedingt eingeschränkten Öffnungszeiten werden ab 1. Oktober wieder aufgegeben. Das bedeutet, Termine können dann wieder innerhalb folgender Öffnungszeiten vereinbart werden:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Der Bürgerservice öffnet abweichend von den o.g. Öffnungszeiten morgens bereits ab 7.00 Uhr.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Der Zugang ins Landratsamt ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Quelle: Landratsamt Starnberg