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Verwaltung | | von Landkreis München
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen (Grafik: Landkreis München)
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen (Grafik: Landkreis München)

LandkreisPass und Landkreis-Flat

Die Einführung des 49-Euro-Tickets hat Auswirkungen auf LandkreisPass und Landkreis-Flat im Landkreis München

Seit 1. Mai gibt es das Deutschlandticket. Damit kann man für derzeit 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr zu jeder Uhrzeit den öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende in Bayern erhalten das Deutschlandticket ab dem 1. September 2023 sogar für 29 Euro im Monat.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich das Tarifgefüge im öffentlichen Personennahverkehr grundlegend geändert. Der Kreistag des Landkreises München hat sich jetzt mit den Auswirkungen auf seine damit im Zusammenhang stehenden freiwilligen Leistungen beschäftigt. Dabei hat er auch die Auswirkungen der Einführung des Bürgergeldes sowie der Wohngeldreform berücksichtigt. Folgende Änderungen ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München:

LandkreisPass

Seit beinahe einem Jahrzehnt gibt es im Landkreis München den sogenannten LandkreisPass. Er berechtigte bislang Empfänger von Sozialleistungen, Menschen mit geringem Einkommen, Freiwilligendienstleistende etc. zum Erwerb der IsarCard S, einer vergünstigten Fahrkarte für den MVV. Darüber hinaus konnten die Inhaber eines LandkreisPasses verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Voraussichtlich ab 1. Juni 2024 haben nur noch die nach der MVV-Tarifreform verbundweit berechtigten Personenkreise Anspruch auf den LandkreisPass und damit die IsarCard S. Dies sind Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG sowie aktuell auch Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Zum sogenannten erweiterten Personenkreis zählten bislang Personen, die 20 Prozent über dem Mindesteinkommen liegen bzw. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte sind. Sie erhalten den LandkreisPass längstens bis 31. Mai kommenden Jahres. Die Kooperationen mit den weiteren Akzeptanzpartnern enden ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Zuschuss für Ehrenamtliche und Inhaber der Juleica

Stattdessen können Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte (Juleica) mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die ab dem 1. Mai 2023 das Deutschlandticket erworben haben, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr erhalten. Dieser Antrag kann jeweils nach 12 Monaten Laufzeit und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise gestellt werden. Anträge können frühestens ab dem 1. Mai 2024 eingereicht werden.

Landkreis-Flat

Anlässlich der MVV-Tarifreform im Dezember 2019 hat der Landkreis München seinen Bürgerinnen und Bürgern zeitlich befristet weitreichende Zuschüsse gewährt. Einwohnerinnen und Einwohner mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCard Job oder Ausbildungstarif I bzw. II) und hierbei die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 nutzen, können sich aktuell die Differenz zum Preis des M-Zonentickets nachträglich erstatten lassen. Diese Bezuschussung endet, nachdem das Deutschlandticket eingeführt wurde, zum 31. Dezember 2023. Anträge für das Jahr 2023 können noch bis einschließlich 30. Juni 2024 gestellt werden.

Die Website des Landkreises informiert über die jeweils aktuell gültigen Regelungen. Ab 2024 gibt es dort auch den neuen Zuschussantrag für Ehrenamtliche. Der LandkreisPass kann direkt über die Website online beantragt werden

Quelle: Landkreis München

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LandkreisPass und Landkreis-Flat

Die Einführung des 49-Euro-Tickets hat Auswirkungen auf LandkreisPass und Landkreis-Flat im Landkreis München

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Seit 1. Mai gibt es das Deutschlandticket. Damit kann man für derzeit 49 Euro im Monat oder 588 Euro im Jahr zu jeder Uhrzeit den öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende in Bayern erhalten das Deutschlandticket ab dem 1. September 2023 sogar für 29 Euro im Monat.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat sich das Tarifgefüge im öffentlichen Personennahverkehr grundlegend geändert. Der Kreistag des Landkreises München hat sich jetzt mit den Auswirkungen auf seine damit im Zusammenhang stehenden freiwilligen Leistungen beschäftigt. Dabei hat er auch die Auswirkungen der Einführung des Bürgergeldes sowie der Wohngeldreform berücksichtigt. Folgende Änderungen ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München:

LandkreisPass

Seit beinahe einem Jahrzehnt gibt es im Landkreis München den sogenannten LandkreisPass. Er berechtigte bislang Empfänger von Sozialleistungen, Menschen mit geringem Einkommen, Freiwilligendienstleistende etc. zum Erwerb der IsarCard S, einer vergünstigten Fahrkarte für den MVV. Darüber hinaus konnten die Inhaber eines LandkreisPasses verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Voraussichtlich ab 1. Juni 2024 haben nur noch die nach der MVV-Tarifreform verbundweit berechtigten Personenkreise Anspruch auf den LandkreisPass und damit die IsarCard S. Dies sind Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG sowie aktuell auch Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Zum sogenannten erweiterten Personenkreis zählten bislang Personen, die 20 Prozent über dem Mindesteinkommen liegen bzw. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte sind. Sie erhalten den LandkreisPass längstens bis 31. Mai kommenden Jahres. Die Kooperationen mit den weiteren Akzeptanzpartnern enden ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Zuschuss für Ehrenamtliche und Inhaber der Juleica

Stattdessen können Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte (Juleica) mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die ab dem 1. Mai 2023 das Deutschlandticket erworben haben, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr erhalten. Dieser Antrag kann jeweils nach 12 Monaten Laufzeit und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise gestellt werden. Anträge können frühestens ab dem 1. Mai 2024 eingereicht werden.

Landkreis-Flat

Anlässlich der MVV-Tarifreform im Dezember 2019 hat der Landkreis München seinen Bürgerinnen und Bürgern zeitlich befristet weitreichende Zuschüsse gewährt. Einwohnerinnen und Einwohner mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCard Job oder Ausbildungstarif I bzw. II) und hierbei die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 nutzen, können sich aktuell die Differenz zum Preis des M-Zonentickets nachträglich erstatten lassen. Diese Bezuschussung endet, nachdem das Deutschlandticket eingeführt wurde, zum 31. Dezember 2023. Anträge für das Jahr 2023 können noch bis einschließlich 30. Juni 2024 gestellt werden.

Die Website des Landkreises informiert über die jeweils aktuell gültigen Regelungen. Ab 2024 gibt es dort auch den neuen Zuschussantrag für Ehrenamtliche. Der LandkreisPass kann direkt über die Website online beantragt werden

Quelle: Landkreis München

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