Landkreis Starnberg überschreitet Inzidenz 50 ebenfalls
Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg den dritten Tag in Folge über 50, damit gelten ab Montag, den 30. August weitergehende Einschränkungen. Betroffen davon sind die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen.
Ab Montag, dem 30. August gilt folgendes:
Öffentliche und private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
In geschlossenen Räumen gilt hier die 3-G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete).
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen. Hier jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen.
Kontaktbeschränkung
Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Schulen
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte gilt ab der ersten Jahrgangsstufe die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nun auch wieder am Sitz- und Arbeitsplatz. Das gilt auch für schulische Angebote in den Ferien, wie beispielsweise die sog. Sommerschule.
Die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wurde im Amtsblatt Nr. 31a vom 28.08.2021 des Landkreises Starnberg veröffentlicht.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landkreis Starnberg überschreitet Inzidenz 50 ebenfalls
Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg den dritten Tag in Folge über 50, damit gelten ab Montag, den 30. August weitergehende Einschränkungen. Betroffen davon sind die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen.
Ab Montag, dem 30. August gilt folgendes:
Öffentliche und private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
In geschlossenen Räumen gilt hier die 3-G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete).
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen. Hier jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen.
Kontaktbeschränkung
Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Schulen
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte gilt ab der ersten Jahrgangsstufe die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nun auch wieder am Sitz- und Arbeitsplatz. Das gilt auch für schulische Angebote in den Ferien, wie beispielsweise die sog. Sommerschule.
Die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wurde im Amtsblatt Nr. 31a vom 28.08.2021 des Landkreises Starnberg veröffentlicht.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Landkreis Starnberg überschreitet Inzidenz 50 ebenfalls
Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg den dritten Tag in Folge über 50, damit gelten ab Montag, den 30. August weitergehende Einschränkungen. Betroffen davon sind die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen.
Ab Montag, dem 30. August gilt folgendes:
Öffentliche und private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
In geschlossenen Räumen gilt hier die 3-G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete).
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen. Hier jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen.
Kontaktbeschränkung
Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Schulen
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte gilt ab der ersten Jahrgangsstufe die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nun auch wieder am Sitz- und Arbeitsplatz. Das gilt auch für schulische Angebote in den Ferien, wie beispielsweise die sog. Sommerschule.
Die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wurde im Amtsblatt Nr. 31a vom 28.08.2021 des Landkreises Starnberg veröffentlicht.
Quelle: Landratsamt Starnberg