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LK München | | von Landkreis München

Zum Artikel: Landkreis München unter Inzidenz von 150

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München liegt heute den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 150. Damit ist ab Freitag, 30. April, unter bestimmten Voraussetzungen wieder Termin-Shopping möglich. Unabhängig davon hat der Freistaat Bayern weitere Erleichterungen beschlossen, die bereits seit gestern gelten.

Nur wenige Tage haben im Landkreis München die strengeren Regelungen der Bundesnotbremse über dem Wert von 150 gegolten, unter anderem durfte Ware seit Samstag in Geschäften nur noch nach vorheriger Bestellung abgeholt werden. Ab Freitag, 30. April, ist nun auch wieder „Click & Meet“ erlaubt, sofern die Bürgerinnen und Bürger ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder eines Selbsttests unter Aufsicht nachweisen. „Click & Collect“ ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich.

Erleichterungen für Geimpfte

Bereits seit dem heutigen Mittwoch gelten in Bayern – und somit auch im Landkreis München – weitere Erleichterungen der geänderten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. So müssen bereits vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden (d.h. in der Regel zweiten) Impfung kein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung, z.B. für Termin-Shopping, vorlegen.

Vollständig geimpfte Personen werden damit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Die Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen allerdings weiterhin einen aktuellen negativen Test.

Weitere Öffnungen

Zudem wurden in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Regelungen an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundesnotbremse“) angepasst. So dürfen zum Beispiel ab sofort Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen.

Auch Autokinos werden unter entsprechenden Hygienevorgaben inzidenzunabhängig zugelassen. Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen jetzt auch über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Änderungen für Kinder

Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig auch bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 zu fünft kontaktlosen Sport im Freien ausüben.

Ab sofort ist außerdem wieder die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Inzidenzabhängige Regelungen

Für weitere Lockerungen muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der nächstniedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht.

Die gleiche Regelung gilt für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht eine Überschreitung des nächsthöheren Schwellenwerts an drei Tagen in Folge.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie immer unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus


Quelle: Landratsamt München

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Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München liegt heute den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 150. Damit ist ab Freitag, 30. April, unter bestimmten Voraussetzungen wieder Termin-Shopping möglich. Unabhängig davon hat der Freistaat Bayern weitere Erleichterungen beschlossen, die bereits seit gestern gelten.

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Erleichterungen für Geimpfte

Bereits seit dem heutigen Mittwoch gelten in Bayern – und somit auch im Landkreis München – weitere Erleichterungen der geänderten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. So müssen bereits vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden (d.h. in der Regel zweiten) Impfung kein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung, z.B. für Termin-Shopping, vorlegen.

Vollständig geimpfte Personen werden damit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Die Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen allerdings weiterhin einen aktuellen negativen Test.

Weitere Öffnungen

Zudem wurden in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Regelungen an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundesnotbremse“) angepasst. So dürfen zum Beispiel ab sofort Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen.

Auch Autokinos werden unter entsprechenden Hygienevorgaben inzidenzunabhängig zugelassen. Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen jetzt auch über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Änderungen für Kinder

Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig auch bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 zu fünft kontaktlosen Sport im Freien ausüben.

Ab sofort ist außerdem wieder die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Inzidenzabhängige Regelungen

Für weitere Lockerungen muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der nächstniedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht.

Die gleiche Regelung gilt für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht eine Überschreitung des nächsthöheren Schwellenwerts an drei Tagen in Folge.

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Quelle: Landratsamt München

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