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Landkreis München sucht Wohnraum für Geflüchtete

Der Landkreis München sucht Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien

Die Zahl der Krisenherde in der Welt nimmt weiter zu – deshalb fliehen wieder mehr Menschen aus ihren Heimatländern, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Landkreis München ist kontinuierlich dabei, Übergangsquartiere für Geflüchtete zu errichten oder Wohnraum anzumieten und bittet Eigentümer daher um Mithilfe.

Bürgerinnen und Bürger, welche Eigentümer einer aktuell verfügbaren Wohnung, eines Hauses, Grundstücks oder einer Gewerbeimmobilie im Landkreis München sind, können sich bei Interesse beim Landratsamt München melden. Die Behörde ist an der vorübergehenden Anmietung des Wohnraums interessiert.

Freistaat Bayern als Vertragspartner

Der Vertragspartner ist in diesem Fall der Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis München. Als Vertragspartner bezahlt der Freistaat den Mietzins und haftet für etwaige Schäden. Die Miethöhe orientiert sich hierbei immer an der ortsüblichen Miete.

Kontakt

Interessierte Eigentümer werden gebeten, sich beim Landratsamt München zu melden. Für Fragen und einen unverbindlichen Austausch stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Melden Sie sich gerne per E-Mail an asyl-objektverwaltung@lra-m.bayern.de. Alle Ansprechpersonen samt Telefonnummern sind online auf der Landkreis-Website einsehbar.

Quelle: Landkreis München

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Landkreis München sucht Wohnraum für Geflüchtete

Der Landkreis München sucht Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien

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Die Zahl der Krisenherde in der Welt nimmt weiter zu – deshalb fliehen wieder mehr Menschen aus ihren Heimatländern, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Landkreis München ist kontinuierlich dabei, Übergangsquartiere für Geflüchtete zu errichten oder Wohnraum anzumieten und bittet Eigentümer daher um Mithilfe.

Bürgerinnen und Bürger, welche Eigentümer einer aktuell verfügbaren Wohnung, eines Hauses, Grundstücks oder einer Gewerbeimmobilie im Landkreis München sind, können sich bei Interesse beim Landratsamt München melden. Die Behörde ist an der vorübergehenden Anmietung des Wohnraums interessiert.

Freistaat Bayern als Vertragspartner

Der Vertragspartner ist in diesem Fall der Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis München. Als Vertragspartner bezahlt der Freistaat den Mietzins und haftet für etwaige Schäden. Die Miethöhe orientiert sich hierbei immer an der ortsüblichen Miete.

Kontakt

Interessierte Eigentümer werden gebeten, sich beim Landratsamt München zu melden. Für Fragen und einen unverbindlichen Austausch stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Melden Sie sich gerne per E-Mail an asyl-objektverwaltung@lra-m.bayern.de. Alle Ansprechpersonen samt Telefonnummern sind online auf der Landkreis-Website einsehbar.

Quelle: Landkreis München

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