Kunden eines mobilen Geflügelhändlers gesucht
Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen könnte auch Auswirkungen auf den Landkreis Starnberg haben. Über einen mobilen Geflügelhändler wurde Geflügel aus diesem Betrieb auch in Bayern verkauft. Wer im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Tiere bei einem mobilen Geflügelhändler erstanden hat, sollte sich daher umgehend beim Veterinäramt melden.
Nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 22. März im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers (aus dem Landkreis Delbrück-Westenholz in Nordrhein-Westfalen) der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgestellt. Der Verkauf einzelner Tiere aus dem Auto des Geflügelhändlers erfolgte auch in Bayern. „Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Betriebe oder Privatpersonen aus unserem Landkreis, Tiere von diesem mobilen Geflügelhändler erworben haben“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes März.
Veterinäramt umgehend informieren
Da der Verbleib der veräußerten Tiere derzeit von den Behörden nicht vollständig nachverfolgt werden kann, ist nicht auszuschließen, dass neben den bisher bekannten Kontaktbetrieben noch weitere Tierhalter in Bayern im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Geflügel von dem mobilen Händler gekauft haben. Geflügel haltende Betriebe und Privatpersonen aus dem Landkreis Starnberg, die im genannten Zeitraum Tiere bei einem mobilen Geflügelhändler erworben haben, sollten sich daher umgehend beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151/148-383 oder per E-Mail an veterinaerwesen@LRA-starnberg.de melden.
Wegen der weiterhin bestehenden Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest werden die Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strengstens zu beachten und das Geflügel in den Ställen zu belassen. Nach derzeitiger Einschätzung des Veterinäramtes wird die bis zum 28. April gültige Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht weiter verlängert werden müssen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Kunden eines mobilen Geflügelhändlers gesucht
Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen könnte auch Auswirkungen auf den Landkreis Starnberg haben. Über einen mobilen Geflügelhändler wurde Geflügel aus diesem Betrieb auch in Bayern verkauft. Wer im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Tiere bei einem mobilen Geflügelhändler erstanden hat, sollte sich daher umgehend beim Veterinäramt melden.
Nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 22. März im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers (aus dem Landkreis Delbrück-Westenholz in Nordrhein-Westfalen) der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgestellt. Der Verkauf einzelner Tiere aus dem Auto des Geflügelhändlers erfolgte auch in Bayern. „Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Betriebe oder Privatpersonen aus unserem Landkreis, Tiere von diesem mobilen Geflügelhändler erworben haben“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes März.
Veterinäramt umgehend informieren
Da der Verbleib der veräußerten Tiere derzeit von den Behörden nicht vollständig nachverfolgt werden kann, ist nicht auszuschließen, dass neben den bisher bekannten Kontaktbetrieben noch weitere Tierhalter in Bayern im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Geflügel von dem mobilen Händler gekauft haben. Geflügel haltende Betriebe und Privatpersonen aus dem Landkreis Starnberg, die im genannten Zeitraum Tiere bei einem mobilen Geflügelhändler erworben haben, sollten sich daher umgehend beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151/148-383 oder per E-Mail an veterinaerwesen@LRA-starnberg.de melden.
Wegen der weiterhin bestehenden Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest werden die Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strengstens zu beachten und das Geflügel in den Ställen zu belassen. Nach derzeitiger Einschätzung des Veterinäramtes wird die bis zum 28. April gültige Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht weiter verlängert werden müssen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Kunden eines mobilen Geflügelhändlers gesucht
Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen könnte auch Auswirkungen auf den Landkreis Starnberg haben. Über einen mobilen Geflügelhändler wurde Geflügel aus diesem Betrieb auch in Bayern verkauft. Wer im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Tiere bei einem mobilen Geflügelhändler erstanden hat, sollte sich daher umgehend beim Veterinäramt melden.
Nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 22. März im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers (aus dem Landkreis Delbrück-Westenholz in Nordrhein-Westfalen) der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgestellt. Der Verkauf einzelner Tiere aus dem Auto des Geflügelhändlers erfolgte auch in Bayern. „Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Betriebe oder Privatpersonen aus unserem Landkreis, Tiere von diesem mobilen Geflügelhändler erworben haben“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes März.
Veterinäramt umgehend informieren
Da der Verbleib der veräußerten Tiere derzeit von den Behörden nicht vollständig nachverfolgt werden kann, ist nicht auszuschließen, dass neben den bisher bekannten Kontaktbetrieben noch weitere Tierhalter in Bayern im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März 2021 Geflügel von dem mobilen Händler gekauft haben. Geflügel haltende Betriebe und Privatpersonen aus dem Landkreis Starnberg, die im genannten Zeitraum Tiere bei einem mobilen Geflügelhändler erworben haben, sollten sich daher umgehend beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151/148-383 oder per E-Mail an veterinaerwesen@LRA-starnberg.de melden.
Wegen der weiterhin bestehenden Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest werden die Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strengstens zu beachten und das Geflügel in den Ställen zu belassen. Nach derzeitiger Einschätzung des Veterinäramtes wird die bis zum 28. April gültige Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht weiter verlängert werden müssen.
Quelle: Landratsamt Starnberg