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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

Anträge für Kulturförderung 2021 des Landkreises Starnberg jetzt stellen

Nur noch bis 30. Oktober können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2021 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.

Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstlerinnen, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist.

Bei der Entscheidung über eine Förderung werden Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Maßnahmen der Jugendkulturförderung, Besucherzahlen und auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen. Maßnahmen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar.

Für Fragen steht Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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Nur noch bis 30. Oktober können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2021 beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.

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Bei der Entscheidung über eine Förderung werden Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Maßnahmen der Jugendkulturförderung, Besucherzahlen und auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen. Maßnahmen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar.

Für Fragen steht Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151 148-290 oder kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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