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Verwaltung | | von Landkreis Starnberg

Kulturförderung Landkreis Starnberg

Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2025 beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden

Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2025 beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Anträge können bis 30. Oktober gestellt werden. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat. Zum Antragsformular

Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen sowie die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

Für Fragen steht Barbara Beck unter der Telefonnummer 08151 148-77290 oder per Mail zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen sowie die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

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Quelle: Landkreis Starnberg

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