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Kreisumlage macht der Gemeinde Krailling zu schaffen - und vielen anderen Landkreis-Kommunen auch (Foto: Unser Würmtal)
Kreisumlage macht der Gemeinde Krailling zu schaffen - und vielen anderen Landkreis-Kommunen auch (Foto: Unser Würmtal)

Krailling klagt nicht gegen Landkreis Starnberg

Bürgermeister Rudolph Haux hatte dem Kraillinger Gemeinderat vorgeschlagen, gegen die Kreisumlage zu klagen

Krailling hat bekannter Maßen, kein Geld zu verschenken. Ebenso ist seit langem bekannt, dass Bundes- und Staatsregierung im mehr Aufgaben auf Landkreise und Kommunen abwälzen, ohne diese ausreichend zu finanzieren.

Nicht wie geplant

Da mit der Kreisumlage staatliche Aufgaben wie z.B. das Wohngeld finanziert werden, kam Haux auf die Idee, mit einer Feststellungsklage vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Ursprünglich sollten Debatte und Abstimmung dazu in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Gleich zu Beginn stellte Andrea Schulte-Krauss (Grüne) den Antrag, den Tagesordnungspunkt von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung vorzuziehen. Da es keinen Grund für die Nichtöffentlichkeit gab, wurde der Antrag von allen Fraktionen unterstützt.

Im Vorfeld hatte die CSU offensichtlich mit Landrat Frey (CSU) Kontakt aufgenommen und dessen Besuch im Krailling Gemeinderat verabredet. Bürgermeister Haux kam diesem Wunsch nach und lud Frey während der laufenden Sitzung telefonisch ein.

Haux selber hatte vorsorglich für eine Rechtsberatung des Gemeinderates durch Rechtsanwalt Langgartner gesorgt. Dieser erklärte, dass eine Klage vor dem 8. März 2024 einzureichen sei. Später sei die Frist für ein Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes zur Kreisumlage abgelaufen.

Weiterhin führte Langgartner aus, dass Bürgermeister und Gemeinderäte evtl. zur Rechenschaft gezogen werden könnten, falls sie gegen besseres Wissen die Möglichkeit zur Reduzierung der Kreisumlage nicht nutzen würden. Das führte zur Empörung unter den Gemeinderäten, da sie ja nicht leichtfertig oder gar vorsätzlich handeln würden. Langgartner konterte, dass er objektiv informieren müsse und diese Entwicklung nicht gänzlich auszuschließen sei.

Einschätzung des Landrats

Hans Wechner, Fraktionssprecher der CSU, stellte anschließend Fragen direkt an Landrat Frey, dem Haux das Wort erteilte. Frey legte seine Ansicht dar: Eine Feststellungsklage gegen den Bescheid zur Kreisumlage habe keine Aussicht auf eine Reduzierung der strittigen Summe von 430.000 Euro. Das Verwaltungsgericht würde lediglich über Formfehler entscheiden, aber nicht über die Höhe der Umlage. So sei es durchaus möglich, dass auf Grund von Formfehlern, die Kreisumlage neu berechnet werden müsse, aber das habe keinen Einfluss auf deren Höhe. Ledig würde ein erheblicher Arbeitsaufwand auf Landkreis und Gemeinden zu kommen.

Frey stellte durchaus fest, dass er die finanzielle der Ausstattung der Landkreise gemessen an der Aufgaben durch die Staatsregierung für zu niedrig halte. Frey will ein durch die Stadt Starnberg in Auftrag gegebenes Gutachten warten. Anschließend will er das Gutachten mit juristischem Beistand und den Kommunen beraten. Je nach Ergebnis könnte der Landkreis Starnberg eine Klage gegen den Freistaat wegen Unterfinanzierung anstreben. Allerdings schloss er aus, dass sich der Landkreis gleich zwei Verfahren auf einmal stellt. Im Klartext heißt das, wenn die Gemeinde Krailling den Landkreis verklagt, verzichtet dieser auf eine Klage gegen den Freistaat Bayern wegen Unterfinanzierung.

Abstimmung

Dr. Ute Richter (CSU) äußerte sich darauf ablehnend gegenüber eine Klage der Gemeinde Krailling gegen den Landkreis. Dies gegenüber sei gegenüber der Landkreisfamilie der Gemeinden höchst unsolidarisch.

In der abschließenden Abstimmung stimmte nur vier Gemeinderäte für ein Klage gegen den Landkreis. Die Mehrheit von 16 Gemeinderäten stimmte dagegen. Somit wurde der Vorschlag von Bürgermeister Haux abgelehnt.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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Nicht wie geplant

Da mit der Kreisumlage staatliche Aufgaben wie z.B. das Wohngeld finanziert werden, kam Haux auf die Idee, mit einer Feststellungsklage vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Ursprünglich sollten Debatte und Abstimmung dazu in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Gleich zu Beginn stellte Andrea Schulte-Krauss (Grüne) den Antrag, den Tagesordnungspunkt von der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung vorzuziehen. Da es keinen Grund für die Nichtöffentlichkeit gab, wurde der Antrag von allen Fraktionen unterstützt.

Im Vorfeld hatte die CSU offensichtlich mit Landrat Frey (CSU) Kontakt aufgenommen und dessen Besuch im Krailling Gemeinderat verabredet. Bürgermeister Haux kam diesem Wunsch nach und lud Frey während der laufenden Sitzung telefonisch ein.

Haux selber hatte vorsorglich für eine Rechtsberatung des Gemeinderates durch Rechtsanwalt Langgartner gesorgt. Dieser erklärte, dass eine Klage vor dem 8. März 2024 einzureichen sei. Später sei die Frist für ein Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes zur Kreisumlage abgelaufen.

Weiterhin führte Langgartner aus, dass Bürgermeister und Gemeinderäte evtl. zur Rechenschaft gezogen werden könnten, falls sie gegen besseres Wissen die Möglichkeit zur Reduzierung der Kreisumlage nicht nutzen würden. Das führte zur Empörung unter den Gemeinderäten, da sie ja nicht leichtfertig oder gar vorsätzlich handeln würden. Langgartner konterte, dass er objektiv informieren müsse und diese Entwicklung nicht gänzlich auszuschließen sei.

Einschätzung des Landrats

Hans Wechner, Fraktionssprecher der CSU, stellte anschließend Fragen direkt an Landrat Frey, dem Haux das Wort erteilte. Frey legte seine Ansicht dar: Eine Feststellungsklage gegen den Bescheid zur Kreisumlage habe keine Aussicht auf eine Reduzierung der strittigen Summe von 430.000 Euro. Das Verwaltungsgericht würde lediglich über Formfehler entscheiden, aber nicht über die Höhe der Umlage. So sei es durchaus möglich, dass auf Grund von Formfehlern, die Kreisumlage neu berechnet werden müsse, aber das habe keinen Einfluss auf deren Höhe. Ledig würde ein erheblicher Arbeitsaufwand auf Landkreis und Gemeinden zu kommen.

Frey stellte durchaus fest, dass er die finanzielle der Ausstattung der Landkreise gemessen an der Aufgaben durch die Staatsregierung für zu niedrig halte. Frey will ein durch die Stadt Starnberg in Auftrag gegebenes Gutachten warten. Anschließend will er das Gutachten mit juristischem Beistand und den Kommunen beraten. Je nach Ergebnis könnte der Landkreis Starnberg eine Klage gegen den Freistaat wegen Unterfinanzierung anstreben. Allerdings schloss er aus, dass sich der Landkreis gleich zwei Verfahren auf einmal stellt. Im Klartext heißt das, wenn die Gemeinde Krailling den Landkreis verklagt, verzichtet dieser auf eine Klage gegen den Freistaat Bayern wegen Unterfinanzierung.

Abstimmung

Dr. Ute Richter (CSU) äußerte sich darauf ablehnend gegenüber eine Klage der Gemeinde Krailling gegen den Landkreis. Dies gegenüber sei gegenüber der Landkreisfamilie der Gemeinden höchst unsolidarisch.

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