Krailling hebt Grundsteuer an
Der Gemeinderat Krailling hat eine Anhebung der Grundsteuer B mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dabei handelt es sich um alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Krailling und unseren Ortsteilen.
Die Erhöhung der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2022 beträgt 30 Punkte auf einen Hebesatz von 340 %. Die letzte Erhöhung im Jahr 2016 von 250 auf 310 % erfolgte nach 34 Jahren ohne Änderung. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt unverändert.
Die Kämmerei Krailling erwartet damit Mehreinnahmen von geschätzt 110.000 Euro pro Jahr. Die höheren Einnahmen werden für Krailling dringend gebraucht, es stehen zahlreiche Ausgaben an: Straßensanierungen sind ein klassisches Beispiel, hier gibt es in Krailling einen hohen Bedarf. Es ist anzunehmen, dass das weitere Vorgehen mit der Grundschule Krailling finanziell ein zentrales Thema der nächsten Jahre bleibt. Für alle Grundschülerinnen und Grundschüler gibt es ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Diese Herausforderungen müssen inhaltlich und finanziell geplant werden.
Der Durchschnitt des Grundsteuerhebesatzes in Bayern liegt bei 348 % (Stand 2020), im Landkreis Starnberg bei 320 % (Stand 2021). Legt man die die Inflationsrate an den Hebesatz von 1982 in Krailling, so müsste der Hebesatz inzwischen bei 440 % liegen, informierte der Kraillinger Kämmerer Michael Aßmus den Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen.
Bürgermeister Rudolph Haux äußert sich ebenfalls zur Anhebung: „Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen im Gegensatz zu anderen Steuern ausschließlich der erhebenden Kommune zu Gute. Es handelt sich also um eine angemessene Beteiligung der Grundeigentümer und der Mieter an der Infrastruktur der eigenen Gemeinde. In der Vergangenheit wurde diese Steuer nicht regelmäßig angepasst. Die Kosten für die Erhaltung und den Ausbau der Infrastruktur haben sich jedoch, wie alles andere, jährlich verteuert. Daher kommt der Gemeinderat um eine moderate Erhöhung zum 1. Januar 2022 nicht herum.“
Quelle: Gemeinde Krailling
Krailling hebt Grundsteuer an
Der Gemeinderat Krailling hat eine Anhebung der Grundsteuer B mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dabei handelt es sich um alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Krailling und unseren Ortsteilen.
Die Erhöhung der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2022 beträgt 30 Punkte auf einen Hebesatz von 340 %. Die letzte Erhöhung im Jahr 2016 von 250 auf 310 % erfolgte nach 34 Jahren ohne Änderung. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt unverändert.
Die Kämmerei Krailling erwartet damit Mehreinnahmen von geschätzt 110.000 Euro pro Jahr. Die höheren Einnahmen werden für Krailling dringend gebraucht, es stehen zahlreiche Ausgaben an: Straßensanierungen sind ein klassisches Beispiel, hier gibt es in Krailling einen hohen Bedarf. Es ist anzunehmen, dass das weitere Vorgehen mit der Grundschule Krailling finanziell ein zentrales Thema der nächsten Jahre bleibt. Für alle Grundschülerinnen und Grundschüler gibt es ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Diese Herausforderungen müssen inhaltlich und finanziell geplant werden.
Der Durchschnitt des Grundsteuerhebesatzes in Bayern liegt bei 348 % (Stand 2020), im Landkreis Starnberg bei 320 % (Stand 2021). Legt man die die Inflationsrate an den Hebesatz von 1982 in Krailling, so müsste der Hebesatz inzwischen bei 440 % liegen, informierte der Kraillinger Kämmerer Michael Aßmus den Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen.
Bürgermeister Rudolph Haux äußert sich ebenfalls zur Anhebung: „Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen im Gegensatz zu anderen Steuern ausschließlich der erhebenden Kommune zu Gute. Es handelt sich also um eine angemessene Beteiligung der Grundeigentümer und der Mieter an der Infrastruktur der eigenen Gemeinde. In der Vergangenheit wurde diese Steuer nicht regelmäßig angepasst. Die Kosten für die Erhaltung und den Ausbau der Infrastruktur haben sich jedoch, wie alles andere, jährlich verteuert. Daher kommt der Gemeinderat um eine moderate Erhöhung zum 1. Januar 2022 nicht herum.“
Quelle: Gemeinde Krailling
Krailling hebt Grundsteuer an
Der Gemeinderat Krailling hat eine Anhebung der Grundsteuer B mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dabei handelt es sich um alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Krailling und unseren Ortsteilen.
Die Erhöhung der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2022 beträgt 30 Punkte auf einen Hebesatz von 340 %. Die letzte Erhöhung im Jahr 2016 von 250 auf 310 % erfolgte nach 34 Jahren ohne Änderung. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt unverändert.
Die Kämmerei Krailling erwartet damit Mehreinnahmen von geschätzt 110.000 Euro pro Jahr. Die höheren Einnahmen werden für Krailling dringend gebraucht, es stehen zahlreiche Ausgaben an: Straßensanierungen sind ein klassisches Beispiel, hier gibt es in Krailling einen hohen Bedarf. Es ist anzunehmen, dass das weitere Vorgehen mit der Grundschule Krailling finanziell ein zentrales Thema der nächsten Jahre bleibt. Für alle Grundschülerinnen und Grundschüler gibt es ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Diese Herausforderungen müssen inhaltlich und finanziell geplant werden.
Der Durchschnitt des Grundsteuerhebesatzes in Bayern liegt bei 348 % (Stand 2020), im Landkreis Starnberg bei 320 % (Stand 2021). Legt man die die Inflationsrate an den Hebesatz von 1982 in Krailling, so müsste der Hebesatz inzwischen bei 440 % liegen, informierte der Kraillinger Kämmerer Michael Aßmus den Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen.
Bürgermeister Rudolph Haux äußert sich ebenfalls zur Anhebung: „Die Einnahmen aus der Grundsteuer kommen im Gegensatz zu anderen Steuern ausschließlich der erhebenden Kommune zu Gute. Es handelt sich also um eine angemessene Beteiligung der Grundeigentümer und der Mieter an der Infrastruktur der eigenen Gemeinde. In der Vergangenheit wurde diese Steuer nicht regelmäßig angepasst. Die Kosten für die Erhaltung und den Ausbau der Infrastruktur haben sich jedoch, wie alles andere, jährlich verteuert. Daher kommt der Gemeinderat um eine moderate Erhöhung zum 1. Januar 2022 nicht herum.“
Quelle: Gemeinde Krailling