Krailling fördert die digitale Sichtbarkeit von Handel und Gastronomie
Die Gemeinde Krailling bietet ab sofort – und rückwirkend bis zum 1. März 2020 – eine Digitalprämie für Kraillinger Gastronomen und Ladengeschäfte die Maßnahmen zur digitalen Sichtbarkeit Ihres Unternehmens ergreifen.
Digitale Sichtbarkeit ist aus Sicht vieler Fachleute heutzutage eine Grundvoraussetzung für innerörtlichen Weiterbestand des Handels. Wer auf Suchmaschinen mobiler Endgeräte nicht aufzufinden ist, ist auch in der realen Welt unsichtbar für neue Kunden. Daher möchte die Wirtschaftsförderung einen Teil zur Digitalisierung der Kraillinger Unternehmen beitragen.
Mit der Digitalprämie unterstützt die Gemeinde Krailling ortsansässige Unternehmen mit Ladengeschäft oder Gastronomiebetriebe, bei der Verbesserung ihr digitalen Sichtbarkeit. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist, dass sich der Einzelhandel in Krailling trotz des weiter steigenden Anteils des Onlinehandels behaupten kann und die Einzelhandelsstandorte in der Gemeinde attraktiv und lebendig bleiben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 1. März 2020 eine Maßnahme zur digitalen Sichtbarkeit durchgeführt haben, oder eine konkrete Maßnahme planen. Diese Maßnahme kann beispielsweise die Optimierung einer bestehenden Webseite sein, die Mitgliedschaft bei einem Online-Portal, die Erstellung eines Google MyBusiness Accounts, professionelle Fotoaufnahmen für Onlineprofile und vieles mehr. Die Gemeinde kann die Hälfte der Kosten einer solchen Maßnahme erstatten – gedeckelt auf maximal 300 Euro.
Gerade die Rückwirkung auf Anfang März 2020 ist der Wirtschaftsförderung der Gemeinde ein großes Anliegen, da durch die Beschränkungen der Politik zur COVID-19 Pandemie und durch die Baustelle zur Ortsmitte eine Doppelbelastung für die Gewerbetreibenden entstanden ist.
Wirtschaftsförderer Alexander Broschell zu der neuen Maßnahme: „Ich bin sehr froh, dass ich die Mehrheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von der Digitalprämie überzeugen konnte. Wir haben Finanzmittel bis Ende 2021, die ich hoffentlich auch weitergeben kann. Der Betrag von 300 Euro ist bei vielen teuren Maßnahmen eher eine Geste. Es war Bürgermeister Haux und mir aber wichtig, unsere Unterstützung anzubieten. Einen ersten Antrag habe ich bereits erhalten.“
Die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind hier auf der Webseite der Gemeinde abrufbar
Quelle: Gemeinde Krailling
Krailling fördert die digitale Sichtbarkeit von Handel und Gastronomie
Die Gemeinde Krailling bietet ab sofort – und rückwirkend bis zum 1. März 2020 – eine Digitalprämie für Kraillinger Gastronomen und Ladengeschäfte die Maßnahmen zur digitalen Sichtbarkeit Ihres Unternehmens ergreifen.
Digitale Sichtbarkeit ist aus Sicht vieler Fachleute heutzutage eine Grundvoraussetzung für innerörtlichen Weiterbestand des Handels. Wer auf Suchmaschinen mobiler Endgeräte nicht aufzufinden ist, ist auch in der realen Welt unsichtbar für neue Kunden. Daher möchte die Wirtschaftsförderung einen Teil zur Digitalisierung der Kraillinger Unternehmen beitragen.
Mit der Digitalprämie unterstützt die Gemeinde Krailling ortsansässige Unternehmen mit Ladengeschäft oder Gastronomiebetriebe, bei der Verbesserung ihr digitalen Sichtbarkeit. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist, dass sich der Einzelhandel in Krailling trotz des weiter steigenden Anteils des Onlinehandels behaupten kann und die Einzelhandelsstandorte in der Gemeinde attraktiv und lebendig bleiben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 1. März 2020 eine Maßnahme zur digitalen Sichtbarkeit durchgeführt haben, oder eine konkrete Maßnahme planen. Diese Maßnahme kann beispielsweise die Optimierung einer bestehenden Webseite sein, die Mitgliedschaft bei einem Online-Portal, die Erstellung eines Google MyBusiness Accounts, professionelle Fotoaufnahmen für Onlineprofile und vieles mehr. Die Gemeinde kann die Hälfte der Kosten einer solchen Maßnahme erstatten – gedeckelt auf maximal 300 Euro.
Gerade die Rückwirkung auf Anfang März 2020 ist der Wirtschaftsförderung der Gemeinde ein großes Anliegen, da durch die Beschränkungen der Politik zur COVID-19 Pandemie und durch die Baustelle zur Ortsmitte eine Doppelbelastung für die Gewerbetreibenden entstanden ist.
Wirtschaftsförderer Alexander Broschell zu der neuen Maßnahme: „Ich bin sehr froh, dass ich die Mehrheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von der Digitalprämie überzeugen konnte. Wir haben Finanzmittel bis Ende 2021, die ich hoffentlich auch weitergeben kann. Der Betrag von 300 Euro ist bei vielen teuren Maßnahmen eher eine Geste. Es war Bürgermeister Haux und mir aber wichtig, unsere Unterstützung anzubieten. Einen ersten Antrag habe ich bereits erhalten.“
Die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind hier auf der Webseite der Gemeinde abrufbar
Quelle: Gemeinde Krailling
Krailling fördert die digitale Sichtbarkeit von Handel und Gastronomie
Die Gemeinde Krailling bietet ab sofort – und rückwirkend bis zum 1. März 2020 – eine Digitalprämie für Kraillinger Gastronomen und Ladengeschäfte die Maßnahmen zur digitalen Sichtbarkeit Ihres Unternehmens ergreifen.
Digitale Sichtbarkeit ist aus Sicht vieler Fachleute heutzutage eine Grundvoraussetzung für innerörtlichen Weiterbestand des Handels. Wer auf Suchmaschinen mobiler Endgeräte nicht aufzufinden ist, ist auch in der realen Welt unsichtbar für neue Kunden. Daher möchte die Wirtschaftsförderung einen Teil zur Digitalisierung der Kraillinger Unternehmen beitragen.
Mit der Digitalprämie unterstützt die Gemeinde Krailling ortsansässige Unternehmen mit Ladengeschäft oder Gastronomiebetriebe, bei der Verbesserung ihr digitalen Sichtbarkeit. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist, dass sich der Einzelhandel in Krailling trotz des weiter steigenden Anteils des Onlinehandels behaupten kann und die Einzelhandelsstandorte in der Gemeinde attraktiv und lebendig bleiben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 1. März 2020 eine Maßnahme zur digitalen Sichtbarkeit durchgeführt haben, oder eine konkrete Maßnahme planen. Diese Maßnahme kann beispielsweise die Optimierung einer bestehenden Webseite sein, die Mitgliedschaft bei einem Online-Portal, die Erstellung eines Google MyBusiness Accounts, professionelle Fotoaufnahmen für Onlineprofile und vieles mehr. Die Gemeinde kann die Hälfte der Kosten einer solchen Maßnahme erstatten – gedeckelt auf maximal 300 Euro.
Gerade die Rückwirkung auf Anfang März 2020 ist der Wirtschaftsförderung der Gemeinde ein großes Anliegen, da durch die Beschränkungen der Politik zur COVID-19 Pandemie und durch die Baustelle zur Ortsmitte eine Doppelbelastung für die Gewerbetreibenden entstanden ist.
Wirtschaftsförderer Alexander Broschell zu der neuen Maßnahme: „Ich bin sehr froh, dass ich die Mehrheit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von der Digitalprämie überzeugen konnte. Wir haben Finanzmittel bis Ende 2021, die ich hoffentlich auch weitergeben kann. Der Betrag von 300 Euro ist bei vielen teuren Maßnahmen eher eine Geste. Es war Bürgermeister Haux und mir aber wichtig, unsere Unterstützung anzubieten. Einen ersten Antrag habe ich bereits erhalten.“
Die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind hier auf der Webseite der Gemeinde abrufbar
Quelle: Gemeinde Krailling