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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

Kommende Woche nochmal mit Maske in den Unterricht

Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 25, heute bei 27,8. Damit gilt ab Sonntag, den 25. Juli für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe und deren Lehrkräfte wieder die Maskenpflicht auch am Sitz- und Arbeitsplatz – relevant ist das natürlich erst ab Montag.

Für Schülerinnen und Schüler gilt ab der fünften Jahrgangsstufe sowie für deren Lehrkräfte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem Schulgelände, während der Mittags- und der Notbetreuung und in Gebäuden und geschlossenen Räumen, auch am Sitz- und Arbeitsplatz. Sollte die Maskenpflicht länger bestehen bleiben, gilt sie auch für schulische Angebote in den Ferien, wie beispielsweise die sogenannten Sommerschule.

Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen sowie deren Lehrkräfte sind von der Regelung nicht betroffen.

Die Maskenpflicht gilt so lange, bis der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 25 liegt. In diesem Fall, würde auch dies das Landratsamt wieder bekannt geben.

Landratsamt Starnberg

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Kommende Woche nochmal mit Maske in den Unterricht

Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 25, heute bei 27,8. Damit gilt ab Sonntag, den 25. Juli für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe und deren Lehrkräfte wieder die Maskenpflicht auch am Sitz- und Arbeitsplatz – relevant ist das natürlich erst ab Montag.

Ruthellen

Für Schülerinnen und Schüler gilt ab der fünften Jahrgangsstufe sowie für deren Lehrkräfte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem Schulgelände, während der Mittags- und der Notbetreuung und in Gebäuden und geschlossenen Räumen, auch am Sitz- und Arbeitsplatz. Sollte die Maskenpflicht länger bestehen bleiben, gilt sie auch für schulische Angebote in den Ferien, wie beispielsweise die sogenannten Sommerschule.

Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen sowie deren Lehrkräfte sind von der Regelung nicht betroffen.

Die Maskenpflicht gilt so lange, bis der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 25 liegt. In diesem Fall, würde auch dies das Landratsamt wieder bekannt geben.

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