Kiesabbau im Lochhamer Schlag vorerst nicht genehmigt
Kiesabbau im Lochhamer Schlag? Das könnte möglich werden. Denn für die Einrichtung einer Kies- und Sandabbaufläche stellte die Firma Glück einen Abgrabungs- und Verfüllungsantrag. Der Bauausschuss der Gemeinde Gräfelfing beschäftigte sich mit den Details.
Beim Thema Kiesabbau im Würmtal kochen die Emotionen schnell hoch. Wie derzeit im Fall der rund zehn Hektar großen Waldfläche nahe Neuried zu sehen ist. Die Münchner Heiliggeistspital-Stiftung bekam schon das Okay vom Münchner Stadtrat, Waldschützer und Bürgerinitiativen stellen sich gegen die großflächige Abholzung zugunsten der Kiesgewinnung. Ende noch offen.
Nun rückte eine weitere potenzielle Kiesgrube ins Gespräch. Dem Gräfelfinger Gemeinderat liegt aktuell ein Auskiesungsantrag der Firma Glück für 12,6 Hektar im Lochhamer Schlag vor. Zwischen Würmtalstraße und Großhaderner Straße soll hier sieben Jahre lang rund 250.000 Kubikmeter Kies pro Jahr rausgeholt werden. Allerdings nicht auf einmal, das ausgekieste Gebiet eines Jahres wird im darauffolgenden Jahr verfüllt und aufgeforstet.
Sensibles Thema
Laut Antrag soll die Auskiesung im sogenannten Trockenabbau bis 1,5 Meter über den maximalen Grundwasserspiegel erfolgen. Artenschutz- und Lärmgutachten lagen dem Antrag bereits bei. Bürgermeister Peter Köstler betonte in der Sitzung: „Es ist ein sensibles Thema. Wir betrachten das Vorhaben vorerst aus rein rechtlicher Sicht.“
Die lauten Forderungen der Umweltschützer seien ernst zu nehmen. Die politischen Diskussionen sollten aber zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. „Heute geht es um die rechtliche Einschätzung.“
Grundwasserschutz Vorrang geben
Dafür hatte die Gemeinde Rechtsanwalt Frank Sommer beauftragt. „Die zeitliche Begrenzung auf sieben Jahre muss greifen“, betonte dieser. In diesem Rahmen seien sowohl Lärmbelastung (das Wohngebiet auf Großhaderner Flur ist gerade einmal 300 Meter entfernt) wie auch der Verzicht auf Naherholung und Bannwald rechtlich zu vertreten. „Das ist eine Baumaßnahme, die eben so lange dauert. Eine Einschränkung ist für die Dauer der temporären Unternehmungen zulässig. Und Kiesabbau hat einen gewissen Vorrang.“
Schwieriger gestalte sich die Lage bezüglich des Grundwasserschutzes. „Es ist wichtig zu wissen, womit verfüllt wird. Und laut Unterlagen wird mit Gleisschotter verfüllt.“ Dies sei aufgrund der hohen Belastungen mit Schweröl, Abrieb, Rückstände aller Art etc. für das ohnehin sehr durchlässige Kiesgebiet nicht geeignet. „Laut EU-Rechtsgrundlage besteht ein Verschlechterungsverbot. In unserem Fall darf also das Grundwasser nicht gefährdet werden.“
Er empfahl, auf einer Sorptionsschicht zum Schutz des darunter liegenden Grundwasser zu bestehen beziehungsweise unbelastetes Verfüllmaterial zu fordern. „Da muss einfach noch nachgebessert werden.“ Der vorliegende Antrag sei aus Wasserschutz-rechtlicher Sicht bedenklich. „Da sehe ich Schwierigkeiten“, so Sommer. Die Räte folgten Sommers Einschätzungen und stimmten mehrheitlich (eine Gegenstimme aus der CSU) gegen den Auskiesungsantrag. „Gestorben“ ist das Projekt damit nicht. Nun beschäftigt sich das Landratsamt mit dem vorliegenden Antrag.
Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal
Kiesabbau im Lochhamer Schlag vorerst nicht genehmigt
Kiesabbau im Lochhamer Schlag? Das könnte möglich werden. Denn für die Einrichtung einer Kies- und Sandabbaufläche stellte die Firma Glück einen Abgrabungs- und Verfüllungsantrag. Der Bauausschuss der Gemeinde Gräfelfing beschäftigte sich mit den Details.
Beim Thema Kiesabbau im Würmtal kochen die Emotionen schnell hoch. Wie derzeit im Fall der rund zehn Hektar großen Waldfläche nahe Neuried zu sehen ist. Die Münchner Heiliggeistspital-Stiftung bekam schon das Okay vom Münchner Stadtrat, Waldschützer und Bürgerinitiativen stellen sich gegen die großflächige Abholzung zugunsten der Kiesgewinnung. Ende noch offen.
Nun rückte eine weitere potenzielle Kiesgrube ins Gespräch. Dem Gräfelfinger Gemeinderat liegt aktuell ein Auskiesungsantrag der Firma Glück für 12,6 Hektar im Lochhamer Schlag vor. Zwischen Würmtalstraße und Großhaderner Straße soll hier sieben Jahre lang rund 250.000 Kubikmeter Kies pro Jahr rausgeholt werden. Allerdings nicht auf einmal, das ausgekieste Gebiet eines Jahres wird im darauffolgenden Jahr verfüllt und aufgeforstet.
Sensibles Thema
Laut Antrag soll die Auskiesung im sogenannten Trockenabbau bis 1,5 Meter über den maximalen Grundwasserspiegel erfolgen. Artenschutz- und Lärmgutachten lagen dem Antrag bereits bei. Bürgermeister Peter Köstler betonte in der Sitzung: „Es ist ein sensibles Thema. Wir betrachten das Vorhaben vorerst aus rein rechtlicher Sicht.“
Die lauten Forderungen der Umweltschützer seien ernst zu nehmen. Die politischen Diskussionen sollten aber zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. „Heute geht es um die rechtliche Einschätzung.“
Grundwasserschutz Vorrang geben
Dafür hatte die Gemeinde Rechtsanwalt Frank Sommer beauftragt. „Die zeitliche Begrenzung auf sieben Jahre muss greifen“, betonte dieser. In diesem Rahmen seien sowohl Lärmbelastung (das Wohngebiet auf Großhaderner Flur ist gerade einmal 300 Meter entfernt) wie auch der Verzicht auf Naherholung und Bannwald rechtlich zu vertreten. „Das ist eine Baumaßnahme, die eben so lange dauert. Eine Einschränkung ist für die Dauer der temporären Unternehmungen zulässig. Und Kiesabbau hat einen gewissen Vorrang.“
Schwieriger gestalte sich die Lage bezüglich des Grundwasserschutzes. „Es ist wichtig zu wissen, womit verfüllt wird. Und laut Unterlagen wird mit Gleisschotter verfüllt.“ Dies sei aufgrund der hohen Belastungen mit Schweröl, Abrieb, Rückstände aller Art etc. für das ohnehin sehr durchlässige Kiesgebiet nicht geeignet. „Laut EU-Rechtsgrundlage besteht ein Verschlechterungsverbot. In unserem Fall darf also das Grundwasser nicht gefährdet werden.“
Er empfahl, auf einer Sorptionsschicht zum Schutz des darunter liegenden Grundwasser zu bestehen beziehungsweise unbelastetes Verfüllmaterial zu fordern. „Da muss einfach noch nachgebessert werden.“ Der vorliegende Antrag sei aus Wasserschutz-rechtlicher Sicht bedenklich. „Da sehe ich Schwierigkeiten“, so Sommer. Die Räte folgten Sommers Einschätzungen und stimmten mehrheitlich (eine Gegenstimme aus der CSU) gegen den Auskiesungsantrag. „Gestorben“ ist das Projekt damit nicht. Nun beschäftigt sich das Landratsamt mit dem vorliegenden Antrag.
Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal
Kiesabbau im Lochhamer Schlag vorerst nicht genehmigt
Kiesabbau im Lochhamer Schlag? Das könnte möglich werden. Denn für die Einrichtung einer Kies- und Sandabbaufläche stellte die Firma Glück einen Abgrabungs- und Verfüllungsantrag. Der Bauausschuss der Gemeinde Gräfelfing beschäftigte sich mit den Details.
Beim Thema Kiesabbau im Würmtal kochen die Emotionen schnell hoch. Wie derzeit im Fall der rund zehn Hektar großen Waldfläche nahe Neuried zu sehen ist. Die Münchner Heiliggeistspital-Stiftung bekam schon das Okay vom Münchner Stadtrat, Waldschützer und Bürgerinitiativen stellen sich gegen die großflächige Abholzung zugunsten der Kiesgewinnung. Ende noch offen.
Nun rückte eine weitere potenzielle Kiesgrube ins Gespräch. Dem Gräfelfinger Gemeinderat liegt aktuell ein Auskiesungsantrag der Firma Glück für 12,6 Hektar im Lochhamer Schlag vor. Zwischen Würmtalstraße und Großhaderner Straße soll hier sieben Jahre lang rund 250.000 Kubikmeter Kies pro Jahr rausgeholt werden. Allerdings nicht auf einmal, das ausgekieste Gebiet eines Jahres wird im darauffolgenden Jahr verfüllt und aufgeforstet.
Sensibles Thema
Laut Antrag soll die Auskiesung im sogenannten Trockenabbau bis 1,5 Meter über den maximalen Grundwasserspiegel erfolgen. Artenschutz- und Lärmgutachten lagen dem Antrag bereits bei. Bürgermeister Peter Köstler betonte in der Sitzung: „Es ist ein sensibles Thema. Wir betrachten das Vorhaben vorerst aus rein rechtlicher Sicht.“
Die lauten Forderungen der Umweltschützer seien ernst zu nehmen. Die politischen Diskussionen sollten aber zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. „Heute geht es um die rechtliche Einschätzung.“
Grundwasserschutz Vorrang geben
Dafür hatte die Gemeinde Rechtsanwalt Frank Sommer beauftragt. „Die zeitliche Begrenzung auf sieben Jahre muss greifen“, betonte dieser. In diesem Rahmen seien sowohl Lärmbelastung (das Wohngebiet auf Großhaderner Flur ist gerade einmal 300 Meter entfernt) wie auch der Verzicht auf Naherholung und Bannwald rechtlich zu vertreten. „Das ist eine Baumaßnahme, die eben so lange dauert. Eine Einschränkung ist für die Dauer der temporären Unternehmungen zulässig. Und Kiesabbau hat einen gewissen Vorrang.“
Schwieriger gestalte sich die Lage bezüglich des Grundwasserschutzes. „Es ist wichtig zu wissen, womit verfüllt wird. Und laut Unterlagen wird mit Gleisschotter verfüllt.“ Dies sei aufgrund der hohen Belastungen mit Schweröl, Abrieb, Rückstände aller Art etc. für das ohnehin sehr durchlässige Kiesgebiet nicht geeignet. „Laut EU-Rechtsgrundlage besteht ein Verschlechterungsverbot. In unserem Fall darf also das Grundwasser nicht gefährdet werden.“
Er empfahl, auf einer Sorptionsschicht zum Schutz des darunter liegenden Grundwasser zu bestehen beziehungsweise unbelastetes Verfüllmaterial zu fordern. „Da muss einfach noch nachgebessert werden.“ Der vorliegende Antrag sei aus Wasserschutz-rechtlicher Sicht bedenklich. „Da sehe ich Schwierigkeiten“, so Sommer. Die Räte folgten Sommers Einschätzungen und stimmten mehrheitlich (eine Gegenstimme aus der CSU) gegen den Auskiesungsantrag. „Gestorben“ ist das Projekt damit nicht. Nun beschäftigt sich das Landratsamt mit dem vorliegenden Antrag.
Redaktion: Ulrike Seiffert / Unser Würmtal