Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner im Würmtal rund um Ford
Unser Würmtal TV
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
TTC - Weihnachtsspringen 14. / 15. Dezember 24
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Kraillinger Brauerei - Gans@Home
TEILEN
ZURÜCK
Verwaltung | | von Landkreis Starnberg

Keine Hunde während der Badesaison

Landratsamt Starnberg: Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt.

Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Außerdem darf er bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich bei Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Ebenso wird die Bevölkerung darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

Quelle: Landkreis Starnberg

Zurück

Gemeinde Krailling
Ratsuchende Menschen aller Altersstufen mit Fragen oder Problemen im persönlichen, finanziellen oder sozialen Bereich erhalten hier Information und Beratung.
Unser Würmtal TV
Kraillinger Brauerei - Gans@Home
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
TTC - Weihnachtsspringen 14. / 15. Dezember 24
Verwaltung | | von Landkreis Starnberg

Keine Hunde während der Badesaison

Landratsamt Starnberg: Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt.

Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%

Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist.

Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.
Hunde dürfen auch nicht an der Leine mitgenommen werden. Dies regelt die entsprechende Benutzungssatzung.

Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Außerdem darf er bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich bei Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Ebenso wird die Bevölkerung darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

Quelle: Landkreis Starnberg

Zurück

Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner im Würmtal rund um Ford