Jugendschöffen dringend gesucht
Das Landratsamt Starnberg sucht dringend weitere Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffe beim Amtsgericht Starnberg und den Jugendkammern des Landgerichts München II.
Um die Mindestzahl von je 20 Frauen und Männern für die Aufnahme in die Vorschlaglisten zu erreichen, werden insbesondere männliche Bewerber gesucht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 26. Februar zu bewerben.
Das Amt eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzungen sind der Wohnsitz im Landkreis Starnberg, eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, sowie das Beherrschen der deutschen Sprache und die gesundheitliche Eignung.
Alle Voraussetzungen im Detail sowie das Bewerbungsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes ersichtlich. Telefonische Auskünfte erteilen Frau Wucherpfennig unter Tel. 08151/148 77131 oder Frau Sontheim unter Tel. 08151/148 77513.
Quelle: Landkreis Starnberg
Jugendschöffen dringend gesucht
Das Landratsamt Starnberg sucht dringend weitere Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffe beim Amtsgericht Starnberg und den Jugendkammern des Landgerichts München II.
Um die Mindestzahl von je 20 Frauen und Männern für die Aufnahme in die Vorschlaglisten zu erreichen, werden insbesondere männliche Bewerber gesucht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 26. Februar zu bewerben.
Das Amt eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzungen sind der Wohnsitz im Landkreis Starnberg, eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, sowie das Beherrschen der deutschen Sprache und die gesundheitliche Eignung.
Alle Voraussetzungen im Detail sowie das Bewerbungsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes ersichtlich. Telefonische Auskünfte erteilen Frau Wucherpfennig unter Tel. 08151/148 77131 oder Frau Sontheim unter Tel. 08151/148 77513.
Quelle: Landkreis Starnberg
Jugendschöffen dringend gesucht
Das Landratsamt Starnberg sucht dringend weitere Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffe beim Amtsgericht Starnberg und den Jugendkammern des Landgerichts München II.
Um die Mindestzahl von je 20 Frauen und Männern für die Aufnahme in die Vorschlaglisten zu erreichen, werden insbesondere männliche Bewerber gesucht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 26. Februar zu bewerben.
Das Amt eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzungen sind der Wohnsitz im Landkreis Starnberg, eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, sowie das Beherrschen der deutschen Sprache und die gesundheitliche Eignung.
Alle Voraussetzungen im Detail sowie das Bewerbungsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes ersichtlich. Telefonische Auskünfte erteilen Frau Wucherpfennig unter Tel. 08151/148 77131 oder Frau Sontheim unter Tel. 08151/148 77513.
Quelle: Landkreis Starnberg