Inzidenz im Landkreis Starnberg stabil unter 100
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100. Damit gelten ab Sonntag, den 2. Mai neue Regelungen.
Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten sind ab morgen wieder möglich und die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Beim Einkaufen und dem Besuch des Friseurs ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht erforderlich. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen gehen ab Montag wieder in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht.
Neu festgelegt hat der Gesetzgeber eine Reihe an Geschäften und Betrieben, die inzidenzunabhängig geöffnet haben dürfen. Die vollständige Liste ist als PDF-Datei hier auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege veröffentlicht
Ab 2. Mai gilt im Landkreis Starnberg im Wesentlichen folgendes:
Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands. Dabei darf die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Sport
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist in Form von kontaktfreiem Sport erlaubt. Dabei sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Ebenso ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Nach dem der Inzidenzwert fünf Tage unter 100 lag, ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig („click & meet“). Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege sind mit vorheriger Terminbuchung erlaubt. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Ein Nachweis eines negativen Corona-Tests ist nicht erforderlich.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den Schulen im Landkreis Starnberg findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann, statt. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, außerschulische Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform unter Einhaltung der Vorgaben zulässig.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.
Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr entfällt.
Alle Einzelheiten zu den Regelungen sind dem Amtsblatt 14a für den Landkreis Starnberg, Ausgabe vom 30. April 2021, zu entnehmen
Die Regelungen gelten solange, bis der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Marke übersteigt.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Inzidenz im Landkreis Starnberg stabil unter 100
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100. Damit gelten ab Sonntag, den 2. Mai neue Regelungen.
Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten sind ab morgen wieder möglich und die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Beim Einkaufen und dem Besuch des Friseurs ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht erforderlich. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen gehen ab Montag wieder in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht.
Neu festgelegt hat der Gesetzgeber eine Reihe an Geschäften und Betrieben, die inzidenzunabhängig geöffnet haben dürfen. Die vollständige Liste ist als PDF-Datei hier auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege veröffentlicht
Ab 2. Mai gilt im Landkreis Starnberg im Wesentlichen folgendes:
Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands. Dabei darf die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Sport
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist in Form von kontaktfreiem Sport erlaubt. Dabei sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Ebenso ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Nach dem der Inzidenzwert fünf Tage unter 100 lag, ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig („click & meet“). Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege sind mit vorheriger Terminbuchung erlaubt. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Ein Nachweis eines negativen Corona-Tests ist nicht erforderlich.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den Schulen im Landkreis Starnberg findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann, statt. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, außerschulische Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform unter Einhaltung der Vorgaben zulässig.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.
Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr entfällt.
Alle Einzelheiten zu den Regelungen sind dem Amtsblatt 14a für den Landkreis Starnberg, Ausgabe vom 30. April 2021, zu entnehmen
Die Regelungen gelten solange, bis der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Marke übersteigt.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Inzidenz im Landkreis Starnberg stabil unter 100
Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100. Damit gelten ab Sonntag, den 2. Mai neue Regelungen.
Treffen mit fünf Personen aus zwei Haushalten sind ab morgen wieder möglich und die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Beim Einkaufen und dem Besuch des Friseurs ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht erforderlich. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen gehen ab Montag wieder in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht.
Neu festgelegt hat der Gesetzgeber eine Reihe an Geschäften und Betrieben, die inzidenzunabhängig geöffnet haben dürfen. Die vollständige Liste ist als PDF-Datei hier auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege veröffentlicht
Ab 2. Mai gilt im Landkreis Starnberg im Wesentlichen folgendes:
Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands. Dabei darf die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Sport
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist in Form von kontaktfreiem Sport erlaubt. Dabei sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Ebenso ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Nach dem der Inzidenzwert fünf Tage unter 100 lag, ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig („click & meet“). Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege sind mit vorheriger Terminbuchung erlaubt. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Ein Nachweis eines negativen Corona-Tests ist nicht erforderlich.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den Schulen im Landkreis Starnberg findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann, statt. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferienbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, außerschulische Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform unter Einhaltung der Vorgaben zulässig.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.
Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr entfällt.
Alle Einzelheiten zu den Regelungen sind dem Amtsblatt 14a für den Landkreis Starnberg, Ausgabe vom 30. April 2021, zu entnehmen
Die Regelungen gelten solange, bis der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Marke übersteigt.
Quelle: Landratsamt Starnberg