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Instandsetzung Tunnel Farchant

Mit der Weströhre geht die Instandsetzung des Tunnel Farchant ab 5. April 2024 in die zweite Runde

Wichtig für alle Würmtaler, die über Garmisch aus dem Urlaub zurück fahren

Bereits 2023 wurde die Oströhre des Tunnel Farchant im Zuge der B 2 baulich und betrieblich instandgesetzt. Die Arbeiten wurden nach fast 25 Jahren in Betrieb notwendig, um verschleißbedingten Mängeln am Tunnel zu begegnen.

Südliches Portal des Farchanter Tunnels (Foto: StBA Weilheim)
Südliches Portal des Farchanter Tunnels (Foto: StBA Weilheim)

Arbeiten in gleichem Umfang sind für dieses Jahr in der Weströhre angesetzt:

Hierfür wird vom 5. April 2024 bis voraussichtlich 19. Juli 2024 die Weströhre (Fahrtrichtung Garmisch) für den Verkehr gesperrt und die Oströhre (Fahrtrichtung München) im einspurigen Gegenverkehrsbetrieb geführt.

Die vorbereitenden Arbeiten zur Einrichtung der Verkehrsführung erfolgen in der Nacht vom 4. auf 5. April 2024.

Der Anlass der Sanierung sind bautechnische und betriebliche Defizite. Diese zeigen sich u. a. in einer geringen Griffigkeit der Betonfahrbahndecke, Ablösung der schützenden Tunnelwandbeschichtung, veralteter Ausstattung wie z. B. die Tunnelbeleuchtung, die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Diese Mängel stellen für den weiteren Betrieb des Tunnels Einschränkungen in der Verkehrssicherheit dar; zudem ist die Dauerhaftigkeit der baulichen Substanz der Tunnelanlage gefährdet.

Die Erfahrungen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass sich die verkehrliche Situation durch die einspurige Verkehrsführung im Tunnel nicht eklatant verschlechtert, da in den Zu- und Ablaufbereichen der B 2 auch weiterhin einspurige Streckenabschnitte enthalten sind und bei starkem Reiseverkehr ohnehin eine Blockabfertigung am Tunnel aktiv wird.

Verbleib auf B 2 bei Stau

Die örtlichen Gemeinden und das Staatliche Bauamt Weilheim weisen die Verkehrsteilnehmer mit Nachdruck darauf hin, trotz Stauungen auf den überörtlichen Straßen - wie hier auf der B 2 - zu verbleiben, damit örtliche Straßen nicht überlastet werden, das öffentliche Leben nicht zum Erliegen kommt und Rettungseinsätze nicht behindert werden.

Quelle: StBA Weilheim

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Mit der Weströhre geht die Instandsetzung des Tunnel Farchant ab 5. April 2024 in die zweite Runde

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Bereits 2023 wurde die Oströhre des Tunnel Farchant im Zuge der B 2 baulich und betrieblich instandgesetzt. Die Arbeiten wurden nach fast 25 Jahren in Betrieb notwendig, um verschleißbedingten Mängeln am Tunnel zu begegnen.

Südliches Portal des Farchanter Tunnels (Foto: StBA Weilheim)
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Arbeiten in gleichem Umfang sind für dieses Jahr in der Weströhre angesetzt:

Hierfür wird vom 5. April 2024 bis voraussichtlich 19. Juli 2024 die Weströhre (Fahrtrichtung Garmisch) für den Verkehr gesperrt und die Oströhre (Fahrtrichtung München) im einspurigen Gegenverkehrsbetrieb geführt.

Die vorbereitenden Arbeiten zur Einrichtung der Verkehrsführung erfolgen in der Nacht vom 4. auf 5. April 2024.

Der Anlass der Sanierung sind bautechnische und betriebliche Defizite. Diese zeigen sich u. a. in einer geringen Griffigkeit der Betonfahrbahndecke, Ablösung der schützenden Tunnelwandbeschichtung, veralteter Ausstattung wie z. B. die Tunnelbeleuchtung, die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Diese Mängel stellen für den weiteren Betrieb des Tunnels Einschränkungen in der Verkehrssicherheit dar; zudem ist die Dauerhaftigkeit der baulichen Substanz der Tunnelanlage gefährdet.

Die Erfahrungen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass sich die verkehrliche Situation durch die einspurige Verkehrsführung im Tunnel nicht eklatant verschlechtert, da in den Zu- und Ablaufbereichen der B 2 auch weiterhin einspurige Streckenabschnitte enthalten sind und bei starkem Reiseverkehr ohnehin eine Blockabfertigung am Tunnel aktiv wird.

Verbleib auf B 2 bei Stau

Die örtlichen Gemeinden und das Staatliche Bauamt Weilheim weisen die Verkehrsteilnehmer mit Nachdruck darauf hin, trotz Stauungen auf den überörtlichen Straßen - wie hier auf der B 2 - zu verbleiben, damit örtliche Straßen nicht überlastet werden, das öffentliche Leben nicht zum Erliegen kommt und Rettungseinsätze nicht behindert werden.

Quelle: StBA Weilheim

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