Im Landratsamt Starnberg gilt die 3G-Regel
Aufgrund der 3G-Regelungen ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab Montag, den 29. November nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Für alle Außenstellen gelten die Regelungen entsprechend. Ein vorab vereinbarter Termin ist weiterhin erforderlich.
Der Einlass ins Landratsamt ist weiterhin nur über den Haupteingang und durch Vorlage der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung sowie des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Bei allen Terminen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Es wird gebeten, soweit möglich, auf Begleitpersonen zu verzichten. „Die Coronalage spitzt sich leider weiter zu. Für unsere Besucherinnen und Besucher gilt daher künftig ebenso 3G, wie bereits jetzt für die Beschäftigten“, erläutert Landrat Stefan Frey. „Bitte nehmen Sie nur dringend notwendige Termine wahr, vieles lässt sich auch telefonisch oder per E-Mail erledigen“, so der Appell des Landrats.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Starnberg
Im Landratsamt Starnberg gilt die 3G-Regel
Aufgrund der 3G-Regelungen ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab Montag, den 29. November nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Für alle Außenstellen gelten die Regelungen entsprechend. Ein vorab vereinbarter Termin ist weiterhin erforderlich.
Der Einlass ins Landratsamt ist weiterhin nur über den Haupteingang und durch Vorlage der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung sowie des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Bei allen Terminen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Es wird gebeten, soweit möglich, auf Begleitpersonen zu verzichten. „Die Coronalage spitzt sich leider weiter zu. Für unsere Besucherinnen und Besucher gilt daher künftig ebenso 3G, wie bereits jetzt für die Beschäftigten“, erläutert Landrat Stefan Frey. „Bitte nehmen Sie nur dringend notwendige Termine wahr, vieles lässt sich auch telefonisch oder per E-Mail erledigen“, so der Appell des Landrats.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Starnberg
Im Landratsamt Starnberg gilt die 3G-Regel
Aufgrund der 3G-Regelungen ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab Montag, den 29. November nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Für alle Außenstellen gelten die Regelungen entsprechend. Ein vorab vereinbarter Termin ist weiterhin erforderlich.
Der Einlass ins Landratsamt ist weiterhin nur über den Haupteingang und durch Vorlage der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung sowie des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Bei allen Terminen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Es wird gebeten, soweit möglich, auf Begleitpersonen zu verzichten. „Die Coronalage spitzt sich leider weiter zu. Für unsere Besucherinnen und Besucher gilt daher künftig ebenso 3G, wie bereits jetzt für die Beschäftigten“, erläutert Landrat Stefan Frey. „Bitte nehmen Sie nur dringend notwendige Termine wahr, vieles lässt sich auch telefonisch oder per E-Mail erledigen“, so der Appell des Landrats.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice steht die gewohnte Online-Terminbuchung zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Starnberg