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Umwelt | | von Unser Würmtal
(Foto: Dr. Herbert Stepp)
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Haben Windkraftanlagen Auswirkungen auf Kaltluftströme für München?

Windkraftanlagen gelten als ein Baustein der Energiewende. Bei dieser Stromproduktion fällt kein klimaschädliches CO2 an. Aber könnten sich die Windkraftanlagen aus einem anderen Grund negativ auf das Klima auswirken? Diese und andere Fragen sind Inhalte einer Stellungnahme, die das Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. bei Dr. Josef Guttenberger, einem ausgewiesenen Experten für bodengebundene Vermessung meteorologischer Größen in Zusammenhang mit Windkraftanlagen, erbeten hatte.

Prinzipiell, so heißt es darin, erscheint der Bau eines oder weniger Windkraftanlagen unproblematisch. Die Planung eines Windkraftanlagen-Parks hingegen mit einer Mehrzahl von Windrädern bedürfe einer eingehenden Untersuchung. Das Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. betont eingangs der entsprechenden Stellungnahme, dass ein deutlicher Ausbau von Windkraft auf dem Land – auch in Süddeutschland – notwendig sei. Diese Form der Energiegewinnung sei besonders flächensparend und die bessere Alternative zu Hochspannungsleitungen, die für den Stromtransport von Nord nach Süd notwendig seien.

Das im Jahr 2002 gegründete Netzwerk bemüht sich laut eigenen Aussagen, den Bürgern und verantwortlichen Politikern den Wert und die Schutzwürdigkeit der Wälder und anderen Freiflächen in der Region näher zu bringen.

Lokale Betrachtung sinnvoll

Dr. Herbert Sepp, 1. Vorsitzender des Grünzug-Netzwerkes, betont, dass die sich aus der Stellungnahme ergebenden Forderungen auch auf lokale Besonderheiten eingingen. Damit folgt man dem Vorschlag des BUND, der sich ebenfalls im Rahmen einer Publikation dazu äußert. Darin heißt es u.a.: „Eignungsgebiete für Windkraftanlagen müssen im Rahmen der Landes- und Regionalplanung unter Beteiligung der Umweltverbände identifiziert werden.“ Besonderheiten der Würmtaler Wälder seien vor allem, dass diese einen mehrfachen Schutzstatus hätten. Das heißt, dass sie gleichzeitig als Bannwald, Erholungswald, Landschaftsschutzgebiet und Klimaschutzwald eingestuft seien. Trotz der eingesparten CO2-Emissionen einer Windkraftanlage sei für einen umfangreichen Ausgleich der Eingriffe in die verschiedenen Funktionen des Waldes zu sorgen. Dafür käme z. B. der Aufbau von Biotopen in Frage.

Von keiner lokalen Relevanz sei hingegen die Berücksichtigung der Zugrouten besonders gefährdeter Zugvogel. Diese seien nicht betroffen oder könnten umgelenkt werden (z. B. durch Falkenhorste zur Fernhaltung von Rotmilanen). Außerdem könne die Anlage zu den Zeiten, zu denen z. B. Fledermäuse auf die Jagd gehen, abgeschaltet werden.

Gemeinden machen erste Schritte

Ebenso kein Kriterium sei für das Netzwerk die sogenannten 10H-Regelung. Demnach darf gemäß einer Bestimmung der Bayerischen Landesbauordnung, wonach seit dem 17.11.2014 Windkraftanlagen "einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten" müssen. Stattdessen sollten sinnvolle Abstände gewählt werden, die zu keiner Belastung von Menschen durch Lärm oder Schatten führten. Je nach Standort könne das deutlich weniger als die 10-fache Höhe der Anlage sein, so das Netzwerk.

Was das Genehmigungsverfahren angehe, so sollte dies unter voller Beteiligung aller relevanten Verbände, Vereinen und Initiativen erfolgen. Ideal sei auch eine erweiterte Bürgerbeteiligung z. B. über Ratsbegehren in den jeweiligen Gemeinden. Nachdem zu diesem Thema bereits Ende letzten Jahres in den Gemeinden Krailling und Gauting kontroverse Diskussionen geführt wurden, hat nun auch die Gemeinde Planegg mit der Beauftragung einer Standortanalyse nachgezogen.

Redaktion: Isabelle Keck / Unser Würmtal

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Prinzipiell, so heißt es darin, erscheint der Bau eines oder weniger Windkraftanlagen unproblematisch. Die Planung eines Windkraftanlagen-Parks hingegen mit einer Mehrzahl von Windrädern bedürfe einer eingehenden Untersuchung. Das Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. betont eingangs der entsprechenden Stellungnahme, dass ein deutlicher Ausbau von Windkraft auf dem Land – auch in Süddeutschland – notwendig sei. Diese Form der Energiegewinnung sei besonders flächensparend und die bessere Alternative zu Hochspannungsleitungen, die für den Stromtransport von Nord nach Süd notwendig seien.

Das im Jahr 2002 gegründete Netzwerk bemüht sich laut eigenen Aussagen, den Bürgern und verantwortlichen Politikern den Wert und die Schutzwürdigkeit der Wälder und anderen Freiflächen in der Region näher zu bringen.

Lokale Betrachtung sinnvoll

Dr. Herbert Sepp, 1. Vorsitzender des Grünzug-Netzwerkes, betont, dass die sich aus der Stellungnahme ergebenden Forderungen auch auf lokale Besonderheiten eingingen. Damit folgt man dem Vorschlag des BUND, der sich ebenfalls im Rahmen einer Publikation dazu äußert. Darin heißt es u.a.: „Eignungsgebiete für Windkraftanlagen müssen im Rahmen der Landes- und Regionalplanung unter Beteiligung der Umweltverbände identifiziert werden.“ Besonderheiten der Würmtaler Wälder seien vor allem, dass diese einen mehrfachen Schutzstatus hätten. Das heißt, dass sie gleichzeitig als Bannwald, Erholungswald, Landschaftsschutzgebiet und Klimaschutzwald eingestuft seien. Trotz der eingesparten CO2-Emissionen einer Windkraftanlage sei für einen umfangreichen Ausgleich der Eingriffe in die verschiedenen Funktionen des Waldes zu sorgen. Dafür käme z. B. der Aufbau von Biotopen in Frage.

Von keiner lokalen Relevanz sei hingegen die Berücksichtigung der Zugrouten besonders gefährdeter Zugvogel. Diese seien nicht betroffen oder könnten umgelenkt werden (z. B. durch Falkenhorste zur Fernhaltung von Rotmilanen). Außerdem könne die Anlage zu den Zeiten, zu denen z. B. Fledermäuse auf die Jagd gehen, abgeschaltet werden.

Gemeinden machen erste Schritte

Ebenso kein Kriterium sei für das Netzwerk die sogenannten 10H-Regelung. Demnach darf gemäß einer Bestimmung der Bayerischen Landesbauordnung, wonach seit dem 17.11.2014 Windkraftanlagen "einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten" müssen. Stattdessen sollten sinnvolle Abstände gewählt werden, die zu keiner Belastung von Menschen durch Lärm oder Schatten führten. Je nach Standort könne das deutlich weniger als die 10-fache Höhe der Anlage sein, so das Netzwerk.

Was das Genehmigungsverfahren angehe, so sollte dies unter voller Beteiligung aller relevanten Verbände, Vereinen und Initiativen erfolgen. Ideal sei auch eine erweiterte Bürgerbeteiligung z. B. über Ratsbegehren in den jeweiligen Gemeinden. Nachdem zu diesem Thema bereits Ende letzten Jahres in den Gemeinden Krailling und Gauting kontroverse Diskussionen geführt wurden, hat nun auch die Gemeinde Planegg mit der Beauftragung einer Standortanalyse nachgezogen.

Redaktion: Isabelle Keck / Unser Würmtal

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