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LK München | | von Landkreis München

Geschäfte dürfen ab Montag öffnen

Ministerium stuft den Landkreis als Region mit stabiler Inzidenz unter 50 ein

Am Sonntagnachmittag hat das Bayerische Gesundheitsministerium gekannt gegeben, in welchen Städten und Landkreisen ab dem morgigen Montag weitere Öffnungsschritte für Handel und Dienstleistungen vorgenommen werden dürfen.

Im Landkreis München gelten demnach zum Stichtag Montag, 8. März, die Regelungen für eine stabile Sieben-Tages-Inzidenz unter 50.

Das gilt ab Montag für den Einzelhandel

Ab Montag darf somit der Einzelhandel wieder öffnen. Beschränkt bleibt jedoch die Anzahl der Kunden mit jeweils einem Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m 2 Verkaufsfläche und darüber hinaus je ein Kunde auf 20 m2. Öffnen dürfen darüber hinaus unter anderem auch Museen, Galerien und Zoos.

Buchhandlungen werden ab kommenden Montag generell dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2 auch bei höheren Inzidenzwerten geöffnet bleiben. Gleiches gilt für Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder.

Sport und private Kontakte

Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) sowohl im Außenbereich als auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt. Auch die Möglichkeit für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März 2021 generell wieder erweitert. Es dürfen sich nunmehr die Mitglieder zweier Haushalte treffen, beschränkt jedoch auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Inzidenz entscheidet über weitere Maßnahmen

Je nachdem, wie sich die Sieben-Tages-Inzidenz entwickelt, treten weitere Lockerungen in Kraft oder müssen notfalls auch wieder zurückgenommen werden. Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, gelten ab dem zweiten Tag nach Über- bzw. Unterschreitung die inzidenzwertabhängigen neuen Regelungen der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

„Ich freue mich natürlich sehr, dass wir mit der Öffnung der Geschäfte, von Bibliotheken und Außensportanlagen im Landkreis München wieder ein Stück mehr Normalität zurückgewinnen“, so Landrat Christoph Göbel. „Mit Blick auf unsere Inzidenzwerte, die in den letzten Tagen immer nur knapp unter 50 lagen, bin ich allerdings nur vorsichtig optimistisch. Deshalb appelliere ich auch erneut an alle Bürgerinnen und Bürger: Seien Sie auch weiterhin vorsichtig, halten Sie sich an die geltenden Regelungen und lassen Sie sich für die Impfung gegen das Corona-Virus registrieren. Nur so kann es uns gelingen, das Virus langfristig in die Schranken zu weisen.“

Quelle: Landratsamt München

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Ministerium stuft den Landkreis als Region mit stabiler Inzidenz unter 50 ein

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Im Landkreis München gelten demnach zum Stichtag Montag, 8. März, die Regelungen für eine stabile Sieben-Tages-Inzidenz unter 50.

Das gilt ab Montag für den Einzelhandel

Ab Montag darf somit der Einzelhandel wieder öffnen. Beschränkt bleibt jedoch die Anzahl der Kunden mit jeweils einem Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m 2 Verkaufsfläche und darüber hinaus je ein Kunde auf 20 m2. Öffnen dürfen darüber hinaus unter anderem auch Museen, Galerien und Zoos.

Buchhandlungen werden ab kommenden Montag generell dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2 auch bei höheren Inzidenzwerten geöffnet bleiben. Gleiches gilt für Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder.

Sport und private Kontakte

Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) sowohl im Außenbereich als auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt. Auch die Möglichkeit für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März 2021 generell wieder erweitert. Es dürfen sich nunmehr die Mitglieder zweier Haushalte treffen, beschränkt jedoch auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Inzidenz entscheidet über weitere Maßnahmen

Je nachdem, wie sich die Sieben-Tages-Inzidenz entwickelt, treten weitere Lockerungen in Kraft oder müssen notfalls auch wieder zurückgenommen werden. Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, gelten ab dem zweiten Tag nach Über- bzw. Unterschreitung die inzidenzwertabhängigen neuen Regelungen der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

„Ich freue mich natürlich sehr, dass wir mit der Öffnung der Geschäfte, von Bibliotheken und Außensportanlagen im Landkreis München wieder ein Stück mehr Normalität zurückgewinnen“, so Landrat Christoph Göbel. „Mit Blick auf unsere Inzidenzwerte, die in den letzten Tagen immer nur knapp unter 50 lagen, bin ich allerdings nur vorsichtig optimistisch. Deshalb appelliere ich auch erneut an alle Bürgerinnen und Bürger: Seien Sie auch weiterhin vorsichtig, halten Sie sich an die geltenden Regelungen und lassen Sie sich für die Impfung gegen das Corona-Virus registrieren. Nur so kann es uns gelingen, das Virus langfristig in die Schranken zu weisen.“

Quelle: Landratsamt München

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