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Politik | | von Unser Würmtal
Das wird wohl nichts mehr mit dem Durchblick zur Würm (Foto: Unser Würmtal)
Das wird wohl nichts mehr mit dem Durchblick zur Würm (Foto: Unser Würmtal)

Gemeinderat aus Eigennutz?

In Krailling stellt ein Gemeinderat der FBK-Fraktion immer wieder Anträge zur Erweiterung seines Hauses - bisher erfolglos

Es ist nichts Neues, das sich Personen zur Wahrung ihrer persönlichen Interessen in irgendwelche Gremien wählen lassen. Sie versprechen sich evtl. berufliche Vorteile oder durch häufigere Nennung ihres Namens in den Medien mehr Beachtung für ihre Firma oder ihr Geschäft. Häufig nehmen fachlich versierte Mitglieder Aufträge ihres Verein an. Solange Preis und Leistung stimmen, ist dagegen wenig zu sagen. Manche stellen ihre berufliche Leistung dem eignen Verein sogar ehrenamtlich zur Verfügung. Daher ist es falsch, grundsätzlich jedem, der eine Funktion in Kommune, Partei oder Verein begleitet, zu unterstellen, dass er dies nur aus Eigennutz tut.

Anzahl nicht limitiert

Im Falle des Kraillinger Gemeinderates, der immer neue Anträge zur Erweiterung seines Hauses in der Margaretenstraße stellt, haben sowohl einige Mitglieder des Rats als auch Bürger den Verdacht, dass hier ein Vorteil für das Ratsmitglieds entstehen soll. Allein die vielfachen Anträge kommen besonders den Kraillinger Bürgern verdächtig vor. Allerdings gibt eine ganze Reihe von Anträgen, die ständig erneut gestellt wurden und werden. Bekannt ist das z.B. vom Eigentümer des Schabernack-Grundstücks, von den Eigentümern des inzwischen bebauten Braun-Grundstück an der Würm oder vom ehemaligen "Bauherrn-Sarg". Und dies sind sicher nur ein kleiner Teil von der Mehrfachanträge.

Auf Nachfrage erklärt Bauamtsleiter Sebastian Beel: "Jedem Bürger, egal ob Gemeinderat oder nicht, steht es frei so viele Anträge einzureichen wie er möchte. Alle Anträge oder Wünsche werden in der Verwaltung gleichermaßen fair und uneingeschränkt geprüft und behandelt." Da einige Anträge Recherchen oder gar die Hinzuziehung von Fachbüros notwendig machen, kann das ganz schön ins Geld gehen. Allerdings trifft dies auch häufig für den Antragsteller zu.

Einflussnahme per E-Mail?

Der antragstellende FBK-Gemeinderat aus der Margaretenstraße hat auf mehrfach E-Mails an seine Ratskollegen gesendet. In den E-Mail versucht er, mit Argumenten zu seinen Erweiterungsanträge, Ratsmitglieder zur Zustimmung zu bewegen. Das kommt nicht bei allen Ratskollegen gut an. Hans Wechner (CSU), als Architekt fachlich versiert, hat damit kein Problem. Einige Ratsmitglieder finden die E-Mails lästig, während Andrea Schulte-Krauss (B90/Grüne) diese als Versuch der Beeinflussung einstuft. Es versuchen allerdings viele Antragsteller, ihre Argumente in irgendeiner Form den Gemeinderäten persönlich nahe zu bringen.

Im Gespräch der Redaktion mit dem betroffenen Gemeinderat erklärt dieser: "Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, soll innerhalb der Orte verdichtet werden. In Krailling gilt das besonders, denn wir haben gar keine Möglichkeit, das Wohngebiet nach außen zu vergrößern. Mit einem kleinen Anbau, mit einer Dachgaube oder mit einer mäßigen Anhebung der Gebäudehöhe kann da viel erreicht werden. Ich setze mich im Gemeinderat dafür ein, diese Möglichkeiten zu nutzen. Und zwar nicht nur für meine Familie, sondern allgemein für alle. Auch wurden gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, diese Genehmigungen schneller zu erreichen. Stimmt die Gemeinde diesen Anträgen zu, kann das Landratsamt dem nicht mehr widersprechen. Das muss aber auch genutzt werden. Darauf habe ich auch in meinen E-Mails hingewiesen." Mit einer Erweiterung des Erdgeschosses um 14 Quadratmetern will der Antragsteller barrierefreien Wohnraum fürs Alter schaffen.

Die Familie des Antragstellers ist nicht der Ersteigentümer der Immobilie. Trotzdem wurde der Familie schon unterstellt, dass sie die Fällung der drei Tannen zwischen Badeplatz und Grundstück forciert habe. Die Fällung, noch unter Bürgermeister Dieter Hager, war damals zu einem Politikum eskaliert. Als Begründung für die Fällung wurde eine Gefährdung des Verkehrs genannt.

Die Gemeinderäte haben zum Teil naturschutzrechtliche Bedenken. Die Lage im Überschwemmungsgebiet sowie den eingeschränkten Durchblick zur Würm werden ebenfalls als Hindernis für eine Bewilligung der Erweiterung für den Antragsteller genannt. Der Bauausschuss hatte in seinem ersten Entwurf des Bebauungsplans diese Erweiterungsmöglichkeiten allerdings gebilligt und so die Freigabe zur ersten Auslegung erteilt. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung 2021 (nach der 1. Auslegung) dem aber nicht zugestimmt. An diesen Beschluss muss sich die Verwaltung halten und hat daraufhin die weiteren Planungen auch ohne eine Erweiterung weitergeführt.

Sowohl die befragten Gemeinderäte als auch Bauamtsleiter Beel sind sich einig, dass Gemeinderäte bei ihren persönlichen Angelegenheiten nicht bevorzugt werden dürfen - alle fügen "aber auch nicht benachteiligt" hinzu!

Nicht x-mal Anträge gestellt

Bauamtsleiter Beel erklärt zum Artikel im Münchner Merkur vom 05.05.2023: "In diesem Bebauungsplan-Verfahren hat der entsprechende Bürger (Gemeinderat) bei jeder der drei Auslegungen Einwände vorgebracht, was sein gutes Recht ist. Er ist also nicht „20mal“ vorstellig geworden, wie man es aus dem Artikel und einem Leserbrief evtl. ableiten könnte!" Außerdem habe sich der betroffene Gemeinderat an den Diskussionen zu diesem Thema in den Sitzungen nie beteiligt (was auch verboten wäre) und habe sogar den Ratstisch jeweils für diesen Tagesordnungspunkt verlassen, um nicht den Anschein einer Beeinflussung als Gemeinderat aufkommen zu lassen, führt Beel weiter aus.

Der für das betroffene Grundstück aktuell gültige Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1979. In dieser Zeit hat sich im Baurecht einiges verändert. Objektive Gründe wie eine etwaige Lage im Überschwemmungsgebiet oder das städtebauliche Erscheinungsbild sind nach Aussage des Bauamts nicht gegeben. "Der Anbau - nur Erdgeschoss - würde hinter der jetzt schon rechtmäßig bestehenden Hecke verschwinden. Diese Hecke ist im Übrigen nicht jetzt erst neu gepflanzt worden. Das Argument, eine Durchsicht zur Würm erhalten zu wollen, fällt hier in sich zusammen, da es einfach dort keinen Durchblick zur Würm gibt und auch nie geben wird," stellt Bauamtsleiter Beel fest.

Vermutlich wird das nicht der letzte Antrag des FBK-Gemeinderats sein. "Man muss die Baurechtsänderungen nutzen und ich will das durchkämpfen. Das mache ich nicht nur für mich. Ich will auch andere dazu bewegen, nicht gleich aufzugeben," erklärt der Mehrfach-Antragsteller seine Motivation.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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In Krailling stellt ein Gemeinderat der FBK-Fraktion immer wieder Anträge zur Erweiterung seines Hauses - bisher erfolglos

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Anzahl nicht limitiert

Im Falle des Kraillinger Gemeinderates, der immer neue Anträge zur Erweiterung seines Hauses in der Margaretenstraße stellt, haben sowohl einige Mitglieder des Rats als auch Bürger den Verdacht, dass hier ein Vorteil für das Ratsmitglieds entstehen soll. Allein die vielfachen Anträge kommen besonders den Kraillinger Bürgern verdächtig vor. Allerdings gibt eine ganze Reihe von Anträgen, die ständig erneut gestellt wurden und werden. Bekannt ist das z.B. vom Eigentümer des Schabernack-Grundstücks, von den Eigentümern des inzwischen bebauten Braun-Grundstück an der Würm oder vom ehemaligen "Bauherrn-Sarg". Und dies sind sicher nur ein kleiner Teil von der Mehrfachanträge.

Auf Nachfrage erklärt Bauamtsleiter Sebastian Beel: "Jedem Bürger, egal ob Gemeinderat oder nicht, steht es frei so viele Anträge einzureichen wie er möchte. Alle Anträge oder Wünsche werden in der Verwaltung gleichermaßen fair und uneingeschränkt geprüft und behandelt." Da einige Anträge Recherchen oder gar die Hinzuziehung von Fachbüros notwendig machen, kann das ganz schön ins Geld gehen. Allerdings trifft dies auch häufig für den Antragsteller zu.

Einflussnahme per E-Mail?

Der antragstellende FBK-Gemeinderat aus der Margaretenstraße hat auf mehrfach E-Mails an seine Ratskollegen gesendet. In den E-Mail versucht er, mit Argumenten zu seinen Erweiterungsanträge, Ratsmitglieder zur Zustimmung zu bewegen. Das kommt nicht bei allen Ratskollegen gut an. Hans Wechner (CSU), als Architekt fachlich versiert, hat damit kein Problem. Einige Ratsmitglieder finden die E-Mails lästig, während Andrea Schulte-Krauss (B90/Grüne) diese als Versuch der Beeinflussung einstuft. Es versuchen allerdings viele Antragsteller, ihre Argumente in irgendeiner Form den Gemeinderäten persönlich nahe zu bringen.

Im Gespräch der Redaktion mit dem betroffenen Gemeinderat erklärt dieser: "Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, soll innerhalb der Orte verdichtet werden. In Krailling gilt das besonders, denn wir haben gar keine Möglichkeit, das Wohngebiet nach außen zu vergrößern. Mit einem kleinen Anbau, mit einer Dachgaube oder mit einer mäßigen Anhebung der Gebäudehöhe kann da viel erreicht werden. Ich setze mich im Gemeinderat dafür ein, diese Möglichkeiten zu nutzen. Und zwar nicht nur für meine Familie, sondern allgemein für alle. Auch wurden gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, diese Genehmigungen schneller zu erreichen. Stimmt die Gemeinde diesen Anträgen zu, kann das Landratsamt dem nicht mehr widersprechen. Das muss aber auch genutzt werden. Darauf habe ich auch in meinen E-Mails hingewiesen." Mit einer Erweiterung des Erdgeschosses um 14 Quadratmetern will der Antragsteller barrierefreien Wohnraum fürs Alter schaffen.

Die Familie des Antragstellers ist nicht der Ersteigentümer der Immobilie. Trotzdem wurde der Familie schon unterstellt, dass sie die Fällung der drei Tannen zwischen Badeplatz und Grundstück forciert habe. Die Fällung, noch unter Bürgermeister Dieter Hager, war damals zu einem Politikum eskaliert. Als Begründung für die Fällung wurde eine Gefährdung des Verkehrs genannt.

Die Gemeinderäte haben zum Teil naturschutzrechtliche Bedenken. Die Lage im Überschwemmungsgebiet sowie den eingeschränkten Durchblick zur Würm werden ebenfalls als Hindernis für eine Bewilligung der Erweiterung für den Antragsteller genannt. Der Bauausschuss hatte in seinem ersten Entwurf des Bebauungsplans diese Erweiterungsmöglichkeiten allerdings gebilligt und so die Freigabe zur ersten Auslegung erteilt. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung 2021 (nach der 1. Auslegung) dem aber nicht zugestimmt. An diesen Beschluss muss sich die Verwaltung halten und hat daraufhin die weiteren Planungen auch ohne eine Erweiterung weitergeführt.

Sowohl die befragten Gemeinderäte als auch Bauamtsleiter Beel sind sich einig, dass Gemeinderäte bei ihren persönlichen Angelegenheiten nicht bevorzugt werden dürfen - alle fügen "aber auch nicht benachteiligt" hinzu!

Nicht x-mal Anträge gestellt

Bauamtsleiter Beel erklärt zum Artikel im Münchner Merkur vom 05.05.2023: "In diesem Bebauungsplan-Verfahren hat der entsprechende Bürger (Gemeinderat) bei jeder der drei Auslegungen Einwände vorgebracht, was sein gutes Recht ist. Er ist also nicht „20mal“ vorstellig geworden, wie man es aus dem Artikel und einem Leserbrief evtl. ableiten könnte!" Außerdem habe sich der betroffene Gemeinderat an den Diskussionen zu diesem Thema in den Sitzungen nie beteiligt (was auch verboten wäre) und habe sogar den Ratstisch jeweils für diesen Tagesordnungspunkt verlassen, um nicht den Anschein einer Beeinflussung als Gemeinderat aufkommen zu lassen, führt Beel weiter aus.

Der für das betroffene Grundstück aktuell gültige Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1979. In dieser Zeit hat sich im Baurecht einiges verändert. Objektive Gründe wie eine etwaige Lage im Überschwemmungsgebiet oder das städtebauliche Erscheinungsbild sind nach Aussage des Bauamts nicht gegeben. "Der Anbau - nur Erdgeschoss - würde hinter der jetzt schon rechtmäßig bestehenden Hecke verschwinden. Diese Hecke ist im Übrigen nicht jetzt erst neu gepflanzt worden. Das Argument, eine Durchsicht zur Würm erhalten zu wollen, fällt hier in sich zusammen, da es einfach dort keinen Durchblick zur Würm gibt und auch nie geben wird," stellt Bauamtsleiter Beel fest.

Vermutlich wird das nicht der letzte Antrag des FBK-Gemeinderats sein. "Man muss die Baurechtsänderungen nutzen und ich will das durchkämpfen. Das mache ich nicht nur für mich. Ich will auch andere dazu bewegen, nicht gleich aufzugeben," erklärt der Mehrfach-Antragsteller seine Motivation.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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