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LK München | | von Landkreis München

Gemeinden sind aufgefordert, Lösungen vor Ort zu finden

Im Landkreis München leben 38.260 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das Landratsamt weist aus diesem Anlass auf den heutigen „Internationalen Protesttag für Menschen mit Behinderung“ hin.

Am 5. Mai jeden Jahres wird normalerweise für Teilhabe, Barrierefreiheit und Respekt demonstriert. Schon zum zweiten Mal findet der Protest aufgrund der Pandemie nicht öffentlich und damit nicht sichtbar statt.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises München nimmt gemeinsam mit der Vorsitzenden des Behindertenbeirats den Internationalen Protesttag für Menschen mit Behinderung zum Anlass, konkret auf einige Hürden hinzuweisen. Sigrid Karl und Dr. Frauke Schwaiblmair appellieren an die Verantwortlichen auf allen Ebenen: „Nur wenn Sie sich für die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung einsetzen, verbessert sich die Situation im Landkreis München!“

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf ungehinderten Zugang zur medizinischen Versorgung. Aufgrund fehlender Barrierefreiheit ist ein Arztbesuch oder die Durchführung bestimmter Untersuchungen häufig schwierig bis unmöglich. Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen besteht für Arztpraxen keine Verpflichtung auf einen barrierefreien Zugang. Dies schließt immer noch viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen von der Gesundheitsversorgung vor Ort aus. Die Behindertenbeauftragte des Landkreises München, Sigrid Karl, fordert von den Gemeindeverwaltungen: „Finden Sie barrierefreie Lösungen vor Ort!“

Frauke Schwaiblmair, Vorsitzende des Behindertenbeirates BBLKM, fordert: Medizinisches Fachpersonal muss besser im Umgang mit den unterschiedlichen Bedarfen von Menschen mit Behinderung ausgebildet sein. Und der erhöhte Zeitbedarf muss angemessen honoriert werden!“


Quelle: Landratsamt München

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Am 5. Mai jeden Jahres wird normalerweise für Teilhabe, Barrierefreiheit und Respekt demonstriert. Schon zum zweiten Mal findet der Protest aufgrund der Pandemie nicht öffentlich und damit nicht sichtbar statt.

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Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf ungehinderten Zugang zur medizinischen Versorgung. Aufgrund fehlender Barrierefreiheit ist ein Arztbesuch oder die Durchführung bestimmter Untersuchungen häufig schwierig bis unmöglich. Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen besteht für Arztpraxen keine Verpflichtung auf einen barrierefreien Zugang. Dies schließt immer noch viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen von der Gesundheitsversorgung vor Ort aus. Die Behindertenbeauftragte des Landkreises München, Sigrid Karl, fordert von den Gemeindeverwaltungen: „Finden Sie barrierefreie Lösungen vor Ort!“

Frauke Schwaiblmair, Vorsitzende des Behindertenbeirates BBLKM, fordert: Medizinisches Fachpersonal muss besser im Umgang mit den unterschiedlichen Bedarfen von Menschen mit Behinderung ausgebildet sein. Und der erhöhte Zeitbedarf muss angemessen honoriert werden!“


Quelle: Landratsamt München

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