Geflügelpest im Landkreis Starnberg amtlich bestätigt
Im Landkreis Starnberg wurde ein aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde vom Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb für das gesamte Landkreisgebiet Schutzmaßnahmen, insbesondere die Aufstallung von Geflügel, angeordnet.
Das Landratsamt Starnberg wird eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt über das Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und gilt zunächst, abhängig vom weiteren Seuchenverlauf, bis einschließlich 15. März 2021.
Die Geflügelhalter wurden bereits gestern vom Veterinäramt per E-Mail über die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel informiert und um sofortige Aufstallung ihres Geflügels und weiterhin strikte Beachtung der bekannten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen gebeten.
Das Landratsamt Starnberg bittet Bürgeri*nnen, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt unter Telefon 08151/148-383 mit Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort 'Geflügelpest' verfügbar.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Geflügelpest im Landkreis Starnberg amtlich bestätigt
Im Landkreis Starnberg wurde ein aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde vom Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb für das gesamte Landkreisgebiet Schutzmaßnahmen, insbesondere die Aufstallung von Geflügel, angeordnet.
Das Landratsamt Starnberg wird eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt über das Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und gilt zunächst, abhängig vom weiteren Seuchenverlauf, bis einschließlich 15. März 2021.
Die Geflügelhalter wurden bereits gestern vom Veterinäramt per E-Mail über die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel informiert und um sofortige Aufstallung ihres Geflügels und weiterhin strikte Beachtung der bekannten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen gebeten.
Das Landratsamt Starnberg bittet Bürgeri*nnen, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt unter Telefon 08151/148-383 mit Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort 'Geflügelpest' verfügbar.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Geflügelpest im Landkreis Starnberg amtlich bestätigt
Im Landkreis Starnberg wurde ein aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde vom Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb für das gesamte Landkreisgebiet Schutzmaßnahmen, insbesondere die Aufstallung von Geflügel, angeordnet.
Das Landratsamt Starnberg wird eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt über das Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und gilt zunächst, abhängig vom weiteren Seuchenverlauf, bis einschließlich 15. März 2021.
Die Geflügelhalter wurden bereits gestern vom Veterinäramt per E-Mail über die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel informiert und um sofortige Aufstallung ihres Geflügels und weiterhin strikte Beachtung der bekannten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen gebeten.
Das Landratsamt Starnberg bittet Bürgeri*nnen, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt unter Telefon 08151/148-383 mit Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort 'Geflügelpest' verfügbar.
Quelle: Landratsamt Starnberg