Wildvögel füttern verboten!
Wie in ganz Europa, so breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirt der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und andere Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
In Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter vorgibt.
Demnach ist der Zugang zum Stall oder zu den Freilaufflächen nur für die Tierhalter oder -betreuer gestattet. Zudem müssen sie entsprechende Schutzkleidung tragen wie Einmaloveralls und -handschuhe, Überstiefel oder desinfiziertes Schuhwerk. Hände, Schuhe und Schutzkleidung müssen nach dem Kontakt mit den Tieren gereinigt und desinfiziert werden. Allgemein sollte auf ein hohes Hygieneniveau geachtet werden.
Noch kein Nachweis im Landkreis München
Noch konnte im Landkreis München das gefährliche Virus weder in einer Geflügelhaltung noch bei Wildvögeln nachgewiesen werden. Sobald jedoch ein positiver Befund vorliegen würde, müsste als nächster Schritt der Seuchenbekämpfung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wie es bereits im Nachbarlandkreis Starnberg der Fall ist. Sollte das Virus gar in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden.
Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern.
Das Landratsamt München fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Begegnung mit Wildvögeln besonders achtsam zu sein und sich von toten Vögeln fernzuhalten. Wer einen oder mehrere tote Vögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, findet, wird gebeten, dies umgehend dem Veterinäramt zu melden.
Zudem dürfen bestimmte Wildvögel, wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen nicht gefüttert werden.
Quelle: Landratsamt München
Wildvögel füttern verboten!
Wie in ganz Europa, so breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirt der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und andere Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
In Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter vorgibt.
Demnach ist der Zugang zum Stall oder zu den Freilaufflächen nur für die Tierhalter oder -betreuer gestattet. Zudem müssen sie entsprechende Schutzkleidung tragen wie Einmaloveralls und -handschuhe, Überstiefel oder desinfiziertes Schuhwerk. Hände, Schuhe und Schutzkleidung müssen nach dem Kontakt mit den Tieren gereinigt und desinfiziert werden. Allgemein sollte auf ein hohes Hygieneniveau geachtet werden.
Noch kein Nachweis im Landkreis München
Noch konnte im Landkreis München das gefährliche Virus weder in einer Geflügelhaltung noch bei Wildvögeln nachgewiesen werden. Sobald jedoch ein positiver Befund vorliegen würde, müsste als nächster Schritt der Seuchenbekämpfung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wie es bereits im Nachbarlandkreis Starnberg der Fall ist. Sollte das Virus gar in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden.
Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern.
Das Landratsamt München fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Begegnung mit Wildvögeln besonders achtsam zu sein und sich von toten Vögeln fernzuhalten. Wer einen oder mehrere tote Vögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, findet, wird gebeten, dies umgehend dem Veterinäramt zu melden.
Zudem dürfen bestimmte Wildvögel, wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen nicht gefüttert werden.
Quelle: Landratsamt München
Wildvögel füttern verboten!
Wie in ganz Europa, so breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirt der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und andere Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
In Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter vorgibt.
Demnach ist der Zugang zum Stall oder zu den Freilaufflächen nur für die Tierhalter oder -betreuer gestattet. Zudem müssen sie entsprechende Schutzkleidung tragen wie Einmaloveralls und -handschuhe, Überstiefel oder desinfiziertes Schuhwerk. Hände, Schuhe und Schutzkleidung müssen nach dem Kontakt mit den Tieren gereinigt und desinfiziert werden. Allgemein sollte auf ein hohes Hygieneniveau geachtet werden.
Noch kein Nachweis im Landkreis München
Noch konnte im Landkreis München das gefährliche Virus weder in einer Geflügelhaltung noch bei Wildvögeln nachgewiesen werden. Sobald jedoch ein positiver Befund vorliegen würde, müsste als nächster Schritt der Seuchenbekämpfung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wie es bereits im Nachbarlandkreis Starnberg der Fall ist. Sollte das Virus gar in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden.
Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern.
Das Landratsamt München fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Begegnung mit Wildvögeln besonders achtsam zu sein und sich von toten Vögeln fernzuhalten. Wer einen oder mehrere tote Vögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, findet, wird gebeten, dies umgehend dem Veterinäramt zu melden.
Zudem dürfen bestimmte Wildvögel, wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen nicht gefüttert werden.
Quelle: Landratsamt München