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Verwaltung | | von Landkreis München

Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch

Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden

Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970

Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.

Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Bearbeitungszeiten und Fristen:

Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.

Zur Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:

Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.

Kosten für die Antragstellung:

Onlinebeantragung (und
Direktversand)
Antragstellung vor Ort
(und Direktversand)
Antragstellung vor Ort
(und Abholung vor Ort)
30,55 Euro (inkl.
Versand per
Einschreiben)
30,55 Euro
(inkl. Versand per
Einschreiben)
25,30 Euro

Kontakt für Rückfragen: Detailliertere Informationen rund um den Pflichtumtausch zum Führerschein

Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

Quelle: Landkreis München

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Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden

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Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970

Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.

Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Bearbeitungszeiten und Fristen:

Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.

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Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:

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