Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch
Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden
Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970
Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.
Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Bearbeitungszeiten und Fristen:
Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.
Kosten für die Antragstellung:
Onlinebeantragung (und Direktversand) |
Antragstellung vor Ort (und Direktversand) |
Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort) |
30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben) |
30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben) |
25,30 Euro |
Kontakt für Rückfragen: Detailliertere Informationen rund um den Pflichtumtausch zum Führerschein
Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.
Quelle: Landkreis München
Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch
Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden
Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970
Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.
Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Bearbeitungszeiten und Fristen:
Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.
Kosten für die Antragstellung:
Onlinebeantragung (und Direktversand) |
Antragstellung vor Ort (und Direktversand) |
Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort) |
30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben) |
30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben) |
25,30 Euro |
Kontakt für Rückfragen: Detailliertere Informationen rund um den Pflichtumtausch zum Führerschein
Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.
Quelle: Landkreis München
Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch
Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden
Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970
Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.
Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Bearbeitungszeiten und Fristen:
Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.
Kosten für die Antragstellung:
Onlinebeantragung (und Direktversand) |
Antragstellung vor Ort (und Direktversand) |
Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort) |
30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben) |
30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben) |
25,30 Euro |
Kontakt für Rückfragen: Detailliertere Informationen rund um den Pflichtumtausch zum Führerschein
Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.
Quelle: Landkreis München