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Soziales | | von Landkreis Starnberg

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Befragung zu Angeboten und Förderbedarfen zur Weiterentwicklung des Jugendhilfeplans im Landkreis Starnberg

Zur Weiterentwicklung der Angebote aus dem Jugendhilfeplan, also der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis, wird das Landratsamt Starnberg eine Befragung bei Trägern, Einrichtungen sowie Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis durchführen. Eine Teilnahme ist bis 6. Januar 2025 möglich.

Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Starnberg bleibt auch weiterhin ein wichtige Pflichtaufgabe des Landratsamts. In den vergangenen Jahren konnten die Jugendzentren und Vereine des Landkreises zahlreiche Projekte, Workshops, Spiel- und Sportveranstaltungen, Freizeiten und Erholungsmaßnahmen durchführen. Bei der Finanzierung wurden sie durch das Landratsamt unterstützt. Den Rahmen dafür bildet der Jugendhilfeplan des Landkreises. Welche Vorhaben gefördert werden, regeln Förderrichtlinien. Schwerpunkte der Förderung sind beispielsweise die inklusive Kinder- und Jugendarbeit, die Beschäftigung und Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichem Personal sowie die internationale Kinder- und Jugendarbeit.

Damit die künftige Ausrichtung noch besser an die aktuellen Bedarfe vor Ort angepasst werden kann, befragt das Landratsamt Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit, wie sie ihre Angebote gestalten wollen, wie die Finanzierung geregelt ist und welche Förderschwerpunkte auch zukünftig bedeutsam sein sollen.

Träger und Einrichtungen sowie Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit können bis zum 6. Januar 2025 an der Befragung teilnehmen. Pro Verein soll dabei nur ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Befragung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Die Angaben werden anonymisiert ausgewertet. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Überarbeitung der Bestimmungen ein. Die neuen Bestimmungen werden gemeinsam mit den Ergebnissen im Jugendhilfeausschuss und auf der Vollversammlung des Kreisjugendrings vorgestellt sowie auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Zur Weiterentwicklung der Angebote aus dem Jugendhilfeplan, also der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis, wird das Landratsamt Starnberg eine Befragung bei Trägern, Einrichtungen sowie Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis durchführen. Eine Teilnahme ist bis 6. Januar 2025 möglich.

Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Starnberg bleibt auch weiterhin ein wichtige Pflichtaufgabe des Landratsamts. In den vergangenen Jahren konnten die Jugendzentren und Vereine des Landkreises zahlreiche Projekte, Workshops, Spiel- und Sportveranstaltungen, Freizeiten und Erholungsmaßnahmen durchführen. Bei der Finanzierung wurden sie durch das Landratsamt unterstützt. Den Rahmen dafür bildet der Jugendhilfeplan des Landkreises. Welche Vorhaben gefördert werden, regeln Förderrichtlinien. Schwerpunkte der Förderung sind beispielsweise die inklusive Kinder- und Jugendarbeit, die Beschäftigung und Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichem Personal sowie die internationale Kinder- und Jugendarbeit.

Damit die künftige Ausrichtung noch besser an die aktuellen Bedarfe vor Ort angepasst werden kann, befragt das Landratsamt Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit, wie sie ihre Angebote gestalten wollen, wie die Finanzierung geregelt ist und welche Förderschwerpunkte auch zukünftig bedeutsam sein sollen.

Träger und Einrichtungen sowie Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit können bis zum 6. Januar 2025 an der Befragung teilnehmen. Pro Verein soll dabei nur ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Befragung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Die Angaben werden anonymisiert ausgewertet. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Überarbeitung der Bestimmungen ein. Die neuen Bestimmungen werden gemeinsam mit den Ergebnissen im Jugendhilfeausschuss und auf der Vollversammlung des Kreisjugendrings vorgestellt sowie auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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