Haushaltsberatungen in Krailling in öffentlicher Sitzung
FDP-Fraktion im im Kraillinger Gemeinderat stellt den Antrag, den Haushalt künftig in öffentlichen Sitzungen zu beraten
ANTRAG
nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats Krailling zur nächsten Gemeinderatssitzung im September 2023 im öffentlichen Teil:
„Haushaltsberatungen in öffentlicher Sitzung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling möge beschließen:
„Ab sofort werden die Vorberatungen und Beratungen zum gemeindlichen Haushalt in öffentlicher Sitzung behandelt. Die Nichtöffentlichkeit ist nur dann vorzusehen, wenn sie auch bei anderen Themen gefordert ist.“
Begründung:
Während die bisher nur nichtöffentlich durchgeführten Haushaltsberatungen den Vorteil einer konzentrierten Arbeitsweise haben, so führen sie doch bei vielen Haushaltsthemen
zu ungenügender Kommunikation und mangelnder Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Entscheidungsgründen in der Öffentlichkeit.
Gerade vor dem Hintergrund einer zukünftig wohl leider noch stärker nötigen Priorisierung von Projekten und Themen wird eine öffentliche Beratung zu mehr Transparenz des politischen Handelns führen.
Selbstverständlich kann in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil denjenigen Erfordernissen Genüge getan werden, die sich z.B. aus den Belangen des Persönlichkeitsschutzes, der
Wahrung des Steuergeheimnisses oder auch der Sicherung der Verhandlungsposition der Gemeinde ergeben.
Quelle: FDP Ortsverband Krailling
Haushaltsberatungen in Krailling in öffentlicher Sitzung
FDP-Fraktion im im Kraillinger Gemeinderat stellt den Antrag, den Haushalt künftig in öffentlichen Sitzungen zu beraten
ANTRAG
nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats Krailling zur nächsten Gemeinderatssitzung im September 2023 im öffentlichen Teil:
„Haushaltsberatungen in öffentlicher Sitzung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling möge beschließen:
„Ab sofort werden die Vorberatungen und Beratungen zum gemeindlichen Haushalt in öffentlicher Sitzung behandelt. Die Nichtöffentlichkeit ist nur dann vorzusehen, wenn sie auch bei anderen Themen gefordert ist.“
Begründung:
Während die bisher nur nichtöffentlich durchgeführten Haushaltsberatungen den Vorteil einer konzentrierten Arbeitsweise haben, so führen sie doch bei vielen Haushaltsthemen
zu ungenügender Kommunikation und mangelnder Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Entscheidungsgründen in der Öffentlichkeit.
Gerade vor dem Hintergrund einer zukünftig wohl leider noch stärker nötigen Priorisierung von Projekten und Themen wird eine öffentliche Beratung zu mehr Transparenz des politischen Handelns führen.
Selbstverständlich kann in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil denjenigen Erfordernissen Genüge getan werden, die sich z.B. aus den Belangen des Persönlichkeitsschutzes, der
Wahrung des Steuergeheimnisses oder auch der Sicherung der Verhandlungsposition der Gemeinde ergeben.
Quelle: FDP Ortsverband Krailling
Haushaltsberatungen in Krailling in öffentlicher Sitzung
FDP-Fraktion im im Kraillinger Gemeinderat stellt den Antrag, den Haushalt künftig in öffentlichen Sitzungen zu beraten
ANTRAG
nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats Krailling zur nächsten Gemeinderatssitzung im September 2023 im öffentlichen Teil:
„Haushaltsberatungen in öffentlicher Sitzung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling möge beschließen:
„Ab sofort werden die Vorberatungen und Beratungen zum gemeindlichen Haushalt in öffentlicher Sitzung behandelt. Die Nichtöffentlichkeit ist nur dann vorzusehen, wenn sie auch bei anderen Themen gefordert ist.“
Begründung:
Während die bisher nur nichtöffentlich durchgeführten Haushaltsberatungen den Vorteil einer konzentrierten Arbeitsweise haben, so führen sie doch bei vielen Haushaltsthemen
zu ungenügender Kommunikation und mangelnder Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Entscheidungsgründen in der Öffentlichkeit.
Gerade vor dem Hintergrund einer zukünftig wohl leider noch stärker nötigen Priorisierung von Projekten und Themen wird eine öffentliche Beratung zu mehr Transparenz des politischen Handelns führen.
Selbstverständlich kann in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil denjenigen Erfordernissen Genüge getan werden, die sich z.B. aus den Belangen des Persönlichkeitsschutzes, der
Wahrung des Steuergeheimnisses oder auch der Sicherung der Verhandlungsposition der Gemeinde ergeben.
Quelle: FDP Ortsverband Krailling