„Extra-Schub“ fürs Portemonnaie
„Weihnachtsgeld-Check“ sollen auch Azubis und Mini-Jobber im Landkreis München machen
Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Landkreis München sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Tim Lünnemann von der NGG München.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Tim Lünnemann. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Lünnemann.
Konkret weist die NGG München auf Bäckereien im Landkreis München hin: „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet“, so NGG-Geschäftsführer Tim Lünnemann. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, sagt Lünnemann.
Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld“, sagt Tim Lünnemann. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG München. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Quelle: Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten München
„Extra-Schub“ fürs Portemonnaie
„Weihnachtsgeld-Check“ sollen auch Azubis und Mini-Jobber im Landkreis München machen
Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Landkreis München sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Tim Lünnemann von der NGG München.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Tim Lünnemann. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Lünnemann.
Konkret weist die NGG München auf Bäckereien im Landkreis München hin: „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet“, so NGG-Geschäftsführer Tim Lünnemann. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, sagt Lünnemann.
Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld“, sagt Tim Lünnemann. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG München. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Quelle: Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten München
„Extra-Schub“ fürs Portemonnaie
„Weihnachtsgeld-Check“ sollen auch Azubis und Mini-Jobber im Landkreis München machen
Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Landkreis München sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Tim Lünnemann von der NGG München.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Tim Lünnemann. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Lünnemann.
Konkret weist die NGG München auf Bäckereien im Landkreis München hin: „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet“, so NGG-Geschäftsführer Tim Lünnemann. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, sagt Lünnemann.
Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld“, sagt Tim Lünnemann. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG München. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Quelle: Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten München