EU-Führerschein
Umtauschfrist für Geburtsjahrgänge ab 1971 – Antragstellung auch digital möglich
Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben ausgedient. Gleiches gilt für ältere Scheckkartenführerscheine. Bis 2033 müssen sie in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um lange Wartezeiten zu verhindern, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Aktuell sind Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 und danach aufgerufen, ihr Dokument bis spätestens 19. Januar 2025 umzutauschen. „Bitte vergessen Sie während der vorweihnachtlichen Stimmung nicht den Führerscheinumtausch, letztendlich kommt der Stichtag dann doch schneller als man denkt“, so der Appell von Laura Bodenstein, Teamleiterin im BürgerService des Landratsamtes. Alle Informationen zum Umtausch, den Umtauschfristen, den benötigten Dokumenten sowie das Antragsformular, gibt es online. Der Antrag kann auch komplett digital gestellt werden.
Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Zunächst sind die Papierführerscheine an der Reihe. Für die Geburtsjahrgänge 1971 und danach gilt diese besagte Frist bis zum 19. Januar 2025. Dies ist die letzte, zum Umtausch anstehende, Geburtengruppe. „Damit dürfte nach dem 19. Januar 2025 niemand mehr einen Papierführerschein haben. Wir bitten daher alle Landkreisbürgerinnen und -bürger die noch einen Papierführerschein besitzen diesen jetzt umzutauschen. Ausgenommen sind lediglich die Jahrgänge vor 1953. Hier läuft die Umtauschfrist bis 2033“, erklärt Laura Bodenstein vom BürgerService im Landratsamt Starnberg.
Der neue Führerschein wird in drei bis vier Wochen von der Bundesdruckerei Berlin im Direktversand zugeschickt. Das Landratsamt geht davon aus, dass im Landkreis Starnberg rund 98.000 Führerscheininhaber von der gesamten Umtauschaktion betroffen sind, darunter dürften etwa 41.000 Papierführerscheine sein. Genau lassen sich diese Zahlen nicht feststellen, weil beispielsweise Wohnsitzwechsel oder auch Todesfälle nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Für die aktuell aufgerufenen Jahrgänge ab 1971 geht der BürgerService von einer Vielzahl von noch alten Papierführerscheindokumenten aus.
Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann wahlweise per Post oder persönlich im Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dazu benötigt das Landratsamt neben dem Antragsformular eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses, ein aktuelles biometrisches Passbild, sowie den Führerschein im Original. Den Originalführerschein erhält der Antragsteller umgehend mit einem dreimonatigem Befristungsvermerk zurück. Bei persönlicher Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der Umtausch kostet 30,30 Euro. Der Antrag kann aber auch komplett digital über das BürgerService- oder Bayern-Portal gestellt werden. Zur Anmeldung erforderlich ist dafür eine Bayern ID oder ein Elster-Zertifikat zum Einloggen auf dem Bayern Portal. Des Weiteren ist es auch möglich den Antrag über das Bayern Portal mit einem NFC fähigem Smartphone und einem Personalausweis mit der Ausweisfunktion zu stellen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
EU-Führerschein
Umtauschfrist für Geburtsjahrgänge ab 1971 – Antragstellung auch digital möglich
Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben ausgedient. Gleiches gilt für ältere Scheckkartenführerscheine. Bis 2033 müssen sie in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um lange Wartezeiten zu verhindern, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Aktuell sind Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 und danach aufgerufen, ihr Dokument bis spätestens 19. Januar 2025 umzutauschen. „Bitte vergessen Sie während der vorweihnachtlichen Stimmung nicht den Führerscheinumtausch, letztendlich kommt der Stichtag dann doch schneller als man denkt“, so der Appell von Laura Bodenstein, Teamleiterin im BürgerService des Landratsamtes. Alle Informationen zum Umtausch, den Umtauschfristen, den benötigten Dokumenten sowie das Antragsformular, gibt es online. Der Antrag kann auch komplett digital gestellt werden.
Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Zunächst sind die Papierführerscheine an der Reihe. Für die Geburtsjahrgänge 1971 und danach gilt diese besagte Frist bis zum 19. Januar 2025. Dies ist die letzte, zum Umtausch anstehende, Geburtengruppe. „Damit dürfte nach dem 19. Januar 2025 niemand mehr einen Papierführerschein haben. Wir bitten daher alle Landkreisbürgerinnen und -bürger die noch einen Papierführerschein besitzen diesen jetzt umzutauschen. Ausgenommen sind lediglich die Jahrgänge vor 1953. Hier läuft die Umtauschfrist bis 2033“, erklärt Laura Bodenstein vom BürgerService im Landratsamt Starnberg.
Der neue Führerschein wird in drei bis vier Wochen von der Bundesdruckerei Berlin im Direktversand zugeschickt. Das Landratsamt geht davon aus, dass im Landkreis Starnberg rund 98.000 Führerscheininhaber von der gesamten Umtauschaktion betroffen sind, darunter dürften etwa 41.000 Papierführerscheine sein. Genau lassen sich diese Zahlen nicht feststellen, weil beispielsweise Wohnsitzwechsel oder auch Todesfälle nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Für die aktuell aufgerufenen Jahrgänge ab 1971 geht der BürgerService von einer Vielzahl von noch alten Papierführerscheindokumenten aus.
Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann wahlweise per Post oder persönlich im Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dazu benötigt das Landratsamt neben dem Antragsformular eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses, ein aktuelles biometrisches Passbild, sowie den Führerschein im Original. Den Originalführerschein erhält der Antragsteller umgehend mit einem dreimonatigem Befristungsvermerk zurück. Bei persönlicher Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der Umtausch kostet 30,30 Euro. Der Antrag kann aber auch komplett digital über das BürgerService- oder Bayern-Portal gestellt werden. Zur Anmeldung erforderlich ist dafür eine Bayern ID oder ein Elster-Zertifikat zum Einloggen auf dem Bayern Portal. Des Weiteren ist es auch möglich den Antrag über das Bayern Portal mit einem NFC fähigem Smartphone und einem Personalausweis mit der Ausweisfunktion zu stellen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
EU-Führerschein
Umtauschfrist für Geburtsjahrgänge ab 1971 – Antragstellung auch digital möglich
Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben ausgedient. Gleiches gilt für ältere Scheckkartenführerscheine. Bis 2033 müssen sie in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um lange Wartezeiten zu verhindern, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Aktuell sind Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 und danach aufgerufen, ihr Dokument bis spätestens 19. Januar 2025 umzutauschen. „Bitte vergessen Sie während der vorweihnachtlichen Stimmung nicht den Führerscheinumtausch, letztendlich kommt der Stichtag dann doch schneller als man denkt“, so der Appell von Laura Bodenstein, Teamleiterin im BürgerService des Landratsamtes. Alle Informationen zum Umtausch, den Umtauschfristen, den benötigten Dokumenten sowie das Antragsformular, gibt es online. Der Antrag kann auch komplett digital gestellt werden.
Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Zunächst sind die Papierführerscheine an der Reihe. Für die Geburtsjahrgänge 1971 und danach gilt diese besagte Frist bis zum 19. Januar 2025. Dies ist die letzte, zum Umtausch anstehende, Geburtengruppe. „Damit dürfte nach dem 19. Januar 2025 niemand mehr einen Papierführerschein haben. Wir bitten daher alle Landkreisbürgerinnen und -bürger die noch einen Papierführerschein besitzen diesen jetzt umzutauschen. Ausgenommen sind lediglich die Jahrgänge vor 1953. Hier läuft die Umtauschfrist bis 2033“, erklärt Laura Bodenstein vom BürgerService im Landratsamt Starnberg.
Der neue Führerschein wird in drei bis vier Wochen von der Bundesdruckerei Berlin im Direktversand zugeschickt. Das Landratsamt geht davon aus, dass im Landkreis Starnberg rund 98.000 Führerscheininhaber von der gesamten Umtauschaktion betroffen sind, darunter dürften etwa 41.000 Papierführerscheine sein. Genau lassen sich diese Zahlen nicht feststellen, weil beispielsweise Wohnsitzwechsel oder auch Todesfälle nicht automatisch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Für die aktuell aufgerufenen Jahrgänge ab 1971 geht der BürgerService von einer Vielzahl von noch alten Papierführerscheindokumenten aus.
Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann wahlweise per Post oder persönlich im Landratsamt Starnberg gestellt werden. Dazu benötigt das Landratsamt neben dem Antragsformular eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses, ein aktuelles biometrisches Passbild, sowie den Führerschein im Original. Den Originalführerschein erhält der Antragsteller umgehend mit einem dreimonatigem Befristungsvermerk zurück. Bei persönlicher Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der Umtausch kostet 30,30 Euro. Der Antrag kann aber auch komplett digital über das BürgerService- oder Bayern-Portal gestellt werden. Zur Anmeldung erforderlich ist dafür eine Bayern ID oder ein Elster-Zertifikat zum Einloggen auf dem Bayern Portal. Des Weiteren ist es auch möglich den Antrag über das Bayern Portal mit einem NFC fähigem Smartphone und einem Personalausweis mit der Ausweisfunktion zu stellen.
Quelle: Landratsamt Starnberg