Entlastung für Senioren
Senioren versuchen ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten, doch sie stoßen dabei oft an die Grenzen.
Neue Seniorenhelferinnen und -helfer im Landkreis München ausgebildet
Wenn im Alter die Kräfte nachlassen und ein sicheres Leben alleine nicht mehr gewährleistet ist, wird es Zeit zu handeln. Oft versuchen die Betroffenen zwar weiterhin so gut es geht, ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten, doch sie stoßen dabei zunehmend an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Die kleinen Dinge
Denn gerade die kleinen Dinge sind für viele Senioren und ihre Angehörigen aufgrund von altersbedingten Einschränkungen, Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit kaum zu bewältigen.
Hier will der Landkreis gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. durch qualifizierte Seniorenhelferinnen und -helfer eine Lücke in der derzeitigen Betreuungssituation von Senioren schließen.
Bereits am 8. April 2022 haben zwölf neue Helferinnen und Helfer ihre Qualifikation zum/zur Seniorenhelfer/-in nach einer 40-stündigen Schulung erfolgreich abgeschlossen. Die Schulung ist entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Rahmen des §45 der Pflegeversicherung ausgerichtet. Sie gliedert sich in drei Module mit den Themenschwerpunkten Betreuung Pflegebedürftiger, Kommunikation und Begleitung sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden im Rahmen ihrer Ausbildung in verschiedenen Nachbarschaftshilfen sowie bei einem gewerblichen Anbieter von Pflege- und Unterstützungsleistungen für Senioren im Landkreis eingesetzt.
Zukünftig sollen sie als Alltagsbegleiter, Demenzhelfer oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung eingesetzt werden. Ein wohltuendes Gespräch, eine beratende Tätigkeit oder kleinere Unternehmungen im Alltag und vieles mehr sind unter anderen die Aufgaben eines Seniorenhelfers. Dabei können sich die Helferinnen und Helfer sowohl ehrenamtlich engagieren oder eine Festanstellung erhalten.
Förderfähig
In diesem Zusammenhang versteht sich das Leistungsangebot als wichtige Ergänzung zu den Aufgaben eines Pflegedienstes und der medizinischen Betreuung durch Ärzte. Die Angebote sind zum Teil kostenpflichtig, aber auch förderfähig!
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. (Bundesgesundheitsministerium)
Der Betrag kann für die Erstattung von Aufwendungen genutzt werden, die dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme u. a. von folgenden Leistungen entstehen:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen z. B. Entlastungsangebote durch Alltagsbegleiter oder Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können von ambulanten Diensten, Vereinen, Nachbarschaftshilfen oder sonstigen sozialen Trägern durchgeführt werden. Sofern diese Anbieter vom Landesamt für Pflege eine entsprechende Anerkennung erhalten haben, ist eine Abrechnung der Kosten über den monatlichen Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) möglich.
Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennung ist u. a. auch der Einsatz von Helfenden, die eine 40-Stunden-Qualifizierung absolviert haben.
Je nach individuellen Konzept (ist ebenso Anerkennungsvoraussetzung) des jeweiligen Anbieters (im Landkreis München vorrangig Nachbarschaftshilfen) werden die Höhe der Kosten für die Leistungen festgelegt.
Neue Helferinnen und Helfer sind immer gerne willkommen. Aktuelle Informationen zu offenen Stellen und ehrenamtlichen Tätigkeiten finden Interessierte auf der Homepage der Würmtal-Insel.
Oder Sie nutzen den Engagement-Finder vom Landkreis München und suchen hier nach dem passenden Engagement.
Quelle: Landkreis München
Entlastung für Senioren
Senioren versuchen ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten, doch sie stoßen dabei oft an die Grenzen.
Neue Seniorenhelferinnen und -helfer im Landkreis München ausgebildet
Wenn im Alter die Kräfte nachlassen und ein sicheres Leben alleine nicht mehr gewährleistet ist, wird es Zeit zu handeln. Oft versuchen die Betroffenen zwar weiterhin so gut es geht, ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten, doch sie stoßen dabei zunehmend an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Die kleinen Dinge
Denn gerade die kleinen Dinge sind für viele Senioren und ihre Angehörigen aufgrund von altersbedingten Einschränkungen, Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit kaum zu bewältigen.
Hier will der Landkreis gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. durch qualifizierte Seniorenhelferinnen und -helfer eine Lücke in der derzeitigen Betreuungssituation von Senioren schließen.
Bereits am 8. April 2022 haben zwölf neue Helferinnen und Helfer ihre Qualifikation zum/zur Seniorenhelfer/-in nach einer 40-stündigen Schulung erfolgreich abgeschlossen. Die Schulung ist entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Rahmen des §45 der Pflegeversicherung ausgerichtet. Sie gliedert sich in drei Module mit den Themenschwerpunkten Betreuung Pflegebedürftiger, Kommunikation und Begleitung sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden im Rahmen ihrer Ausbildung in verschiedenen Nachbarschaftshilfen sowie bei einem gewerblichen Anbieter von Pflege- und Unterstützungsleistungen für Senioren im Landkreis eingesetzt.
Zukünftig sollen sie als Alltagsbegleiter, Demenzhelfer oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung eingesetzt werden. Ein wohltuendes Gespräch, eine beratende Tätigkeit oder kleinere Unternehmungen im Alltag und vieles mehr sind unter anderen die Aufgaben eines Seniorenhelfers. Dabei können sich die Helferinnen und Helfer sowohl ehrenamtlich engagieren oder eine Festanstellung erhalten.
Förderfähig
In diesem Zusammenhang versteht sich das Leistungsangebot als wichtige Ergänzung zu den Aufgaben eines Pflegedienstes und der medizinischen Betreuung durch Ärzte. Die Angebote sind zum Teil kostenpflichtig, aber auch förderfähig!
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. (Bundesgesundheitsministerium)
Der Betrag kann für die Erstattung von Aufwendungen genutzt werden, die dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme u. a. von folgenden Leistungen entstehen:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen z. B. Entlastungsangebote durch Alltagsbegleiter oder Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können von ambulanten Diensten, Vereinen, Nachbarschaftshilfen oder sonstigen sozialen Trägern durchgeführt werden. Sofern diese Anbieter vom Landesamt für Pflege eine entsprechende Anerkennung erhalten haben, ist eine Abrechnung der Kosten über den monatlichen Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) möglich.
Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennung ist u. a. auch der Einsatz von Helfenden, die eine 40-Stunden-Qualifizierung absolviert haben.
Je nach individuellen Konzept (ist ebenso Anerkennungsvoraussetzung) des jeweiligen Anbieters (im Landkreis München vorrangig Nachbarschaftshilfen) werden die Höhe der Kosten für die Leistungen festgelegt.
Neue Helferinnen und Helfer sind immer gerne willkommen. Aktuelle Informationen zu offenen Stellen und ehrenamtlichen Tätigkeiten finden Interessierte auf der Homepage der Würmtal-Insel.
Oder Sie nutzen den Engagement-Finder vom Landkreis München und suchen hier nach dem passenden Engagement.
Quelle: Landkreis München
Entlastung für Senioren
Senioren versuchen ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten, doch sie stoßen dabei oft an die Grenzen.
Neue Seniorenhelferinnen und -helfer im Landkreis München ausgebildet
Wenn im Alter die Kräfte nachlassen und ein sicheres Leben alleine nicht mehr gewährleistet ist, wird es Zeit zu handeln. Oft versuchen die Betroffenen zwar weiterhin so gut es geht, ihren Alltag zu bewältigen und ihr Leben bestmöglich zu gestalten, doch sie stoßen dabei zunehmend an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Die kleinen Dinge
Denn gerade die kleinen Dinge sind für viele Senioren und ihre Angehörigen aufgrund von altersbedingten Einschränkungen, Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit kaum zu bewältigen.
Hier will der Landkreis gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. durch qualifizierte Seniorenhelferinnen und -helfer eine Lücke in der derzeitigen Betreuungssituation von Senioren schließen.
Bereits am 8. April 2022 haben zwölf neue Helferinnen und Helfer ihre Qualifikation zum/zur Seniorenhelfer/-in nach einer 40-stündigen Schulung erfolgreich abgeschlossen. Die Schulung ist entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Rahmen des §45 der Pflegeversicherung ausgerichtet. Sie gliedert sich in drei Module mit den Themenschwerpunkten Betreuung Pflegebedürftiger, Kommunikation und Begleitung sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden im Rahmen ihrer Ausbildung in verschiedenen Nachbarschaftshilfen sowie bei einem gewerblichen Anbieter von Pflege- und Unterstützungsleistungen für Senioren im Landkreis eingesetzt.
Zukünftig sollen sie als Alltagsbegleiter, Demenzhelfer oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung eingesetzt werden. Ein wohltuendes Gespräch, eine beratende Tätigkeit oder kleinere Unternehmungen im Alltag und vieles mehr sind unter anderen die Aufgaben eines Seniorenhelfers. Dabei können sich die Helferinnen und Helfer sowohl ehrenamtlich engagieren oder eine Festanstellung erhalten.
Förderfähig
In diesem Zusammenhang versteht sich das Leistungsangebot als wichtige Ergänzung zu den Aufgaben eines Pflegedienstes und der medizinischen Betreuung durch Ärzte. Die Angebote sind zum Teil kostenpflichtig, aber auch förderfähig!
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. (Bundesgesundheitsministerium)
Der Betrag kann für die Erstattung von Aufwendungen genutzt werden, die dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme u. a. von folgenden Leistungen entstehen:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen z. B. Entlastungsangebote durch Alltagsbegleiter oder Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können von ambulanten Diensten, Vereinen, Nachbarschaftshilfen oder sonstigen sozialen Trägern durchgeführt werden. Sofern diese Anbieter vom Landesamt für Pflege eine entsprechende Anerkennung erhalten haben, ist eine Abrechnung der Kosten über den monatlichen Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) möglich.
Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennung ist u. a. auch der Einsatz von Helfenden, die eine 40-Stunden-Qualifizierung absolviert haben.
Je nach individuellen Konzept (ist ebenso Anerkennungsvoraussetzung) des jeweiligen Anbieters (im Landkreis München vorrangig Nachbarschaftshilfen) werden die Höhe der Kosten für die Leistungen festgelegt.
Neue Helferinnen und Helfer sind immer gerne willkommen. Aktuelle Informationen zu offenen Stellen und ehrenamtlichen Tätigkeiten finden Interessierte auf der Homepage der Würmtal-Insel.
Oder Sie nutzen den Engagement-Finder vom Landkreis München und suchen hier nach dem passenden Engagement.
Quelle: Landkreis München