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LK München | | von Landkreis München

Einreisebeschränkungen für Mitarbeiter aus Tschechien und Tirol

Aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet gelten seit Sonntag, 14. Februar 2021, Einreisebeschränkungen nach Deutschland. Laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) können Ausnahmen für Grenzgänger nur in sehr begrenztem Umfang ermöglicht werden.

Künftig sollen nur noch Beschäftigte systemrelevanter Unternehmen mit entsprechenden Tätigkeiten zu ihren Arbeitsplätzen über die Grenzen pendeln können. Um diesen eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, sind die Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, bis Dienstagmittag, 16. Februar 2021, eine Liste der betreffenden Betriebe mit Beschäftigten aus Tschechien oder Tirol sowie der dort ausgeübten, tatsächlich relevanten Tätigkeiten zu erstellen und an die Regierung zu übermitteln.

Betriebe müssen sich umgehend melden

Unternehmen, die nach den Maßgaben des Bundesinnenministeriums zum relevanten Kreis gehören, können sich per E-Mail unter corona-grenzbescheinigungen@lra-m.bayern.de aktiv an das Gesundheitsamt des Landkreises München wenden. Formulare werden auf der Homepage bereitgestellt.

Für die Übergangsphase bis einschließlich 16. Februar soll laut Innenministerium betroffenen Grenzgängern die Einreise gewährt werden, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie des Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. Ein gültiger negativer Coronatest ist jedoch trotzdem zwingend erforderlich.

Ab Mittwoch, 17. Februar 2021, 00.00 Uhr müssen Personen, die zu Arbeitszwecken nach Bayern einreisen möchten, den Nachweis über einen negativen Coronatest sowie eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorweisen. Die Bescheinigungen müssen von den jeweiligen Betrieben für ihre Mitarbeitenden bei den Landratsämtern beantragt werden. Das Landratsamt Starnberg hat dafür bereits die E-Mail-Adresse an berufspendler@lra-starnberg.de eingerichtet.

Von den Einreisebeschränkungen grundsätzlich ausgenommen sind:

  • Deutsche und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland
  • Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal
  • Gesundheitspersonal wie Ärzte, Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger mit einer Bescheinigung der Einrichtung, dass die Einreise im Interesse der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist; darüber hinaus fallen erforderliches Begleitpersonal für Ambulanzflüge und Flüge zum Transport von Transplantationsorganen sowie Personal für Hersteller von Medizingeräten und -produkten

Systemrelevante Berufe

Zu den systemrelevanten Berufen zählen laut Landratsamt Starnberg insbesondere:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker)
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter)
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:
    • Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern
    • Linienflugzeugführer
    • Schienenfahrzeugführer
    • Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist
    • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt
  • Fischer
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen


Quelle: Landratsämter München und Starnberg

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Einreisebeschränkungen für Mitarbeiter aus Tschechien und Tirol

Aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet gelten seit Sonntag, 14. Februar 2021, Einreisebeschränkungen nach Deutschland. Laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) können Ausnahmen für Grenzgänger nur in sehr begrenztem Umfang ermöglicht werden.

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Künftig sollen nur noch Beschäftigte systemrelevanter Unternehmen mit entsprechenden Tätigkeiten zu ihren Arbeitsplätzen über die Grenzen pendeln können. Um diesen eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, sind die Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, bis Dienstagmittag, 16. Februar 2021, eine Liste der betreffenden Betriebe mit Beschäftigten aus Tschechien oder Tirol sowie der dort ausgeübten, tatsächlich relevanten Tätigkeiten zu erstellen und an die Regierung zu übermitteln.

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Unternehmen, die nach den Maßgaben des Bundesinnenministeriums zum relevanten Kreis gehören, können sich per E-Mail unter corona-grenzbescheinigungen@lra-m.bayern.de aktiv an das Gesundheitsamt des Landkreises München wenden. Formulare werden auf der Homepage bereitgestellt.

Für die Übergangsphase bis einschließlich 16. Februar soll laut Innenministerium betroffenen Grenzgängern die Einreise gewährt werden, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie des Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. Ein gültiger negativer Coronatest ist jedoch trotzdem zwingend erforderlich.

Ab Mittwoch, 17. Februar 2021, 00.00 Uhr müssen Personen, die zu Arbeitszwecken nach Bayern einreisen möchten, den Nachweis über einen negativen Coronatest sowie eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorweisen. Die Bescheinigungen müssen von den jeweiligen Betrieben für ihre Mitarbeitenden bei den Landratsämtern beantragt werden. Das Landratsamt Starnberg hat dafür bereits die E-Mail-Adresse an berufspendler@lra-starnberg.de eingerichtet.

Von den Einreisebeschränkungen grundsätzlich ausgenommen sind:

  • Deutsche und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland
  • Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal
  • Gesundheitspersonal wie Ärzte, Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger mit einer Bescheinigung der Einrichtung, dass die Einreise im Interesse der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist; darüber hinaus fallen erforderliches Begleitpersonal für Ambulanzflüge und Flüge zum Transport von Transplantationsorganen sowie Personal für Hersteller von Medizingeräten und -produkten

Systemrelevante Berufe

Zu den systemrelevanten Berufen zählen laut Landratsamt Starnberg insbesondere:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker)
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter)
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:
    • Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern
    • Linienflugzeugführer
    • Schienenfahrzeugführer
    • Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist
    • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt
  • Fischer
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen


Quelle: Landratsämter München und Starnberg

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