Douglas-Wäldchen - der Stein des Anstoßes
Landratsamt München antwortet auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof München zum Kiesabbau in Planegg
Das so genannte Douglas-Wäldchen zwischen Planegg und Krailling östlich der Kompostieranlage ist ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Gassi-Geher. Das 2,1 Hektar große Waldstück ist aber auch seit Jahren Vorhaltsfläche für einen weiteren Kiesabbau durch das Unternehmen Glück. Sogar der Planegger Gemeinderat hat mehrheitlich einer Auskiesung zugestimmt.
Allerdings hat der Bund Naturschutz im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof München sozusagen in letzter Minute einen spektakulären Erfolg errungen: Das Gericht verneinte eine Erlaubnis zum Kiesabbau vorläufig und begründete dies mit in der Sache ganz neuartigen und ungewohnten Argumenten.
Vor einigen Tagen hat das Landratsamt München als zuständige Genehmigungsbehörde weitere Argumente aus seiner Sicht nachgeschoben und damit den Gerichtsentscheid erst einmal ausgehebelt. Jetzt kommt es auf die Hauptverhandlung an, ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Streitpunkt
Bislang hatten die Befürworter eines Kiesabbaus unter anderem ihre Haltung damit begründet, dass die Bäume in diesem Gebiet – auch im eigentlich geschütztem Bannwald – von minderwertiger Qualität seien und schon gar keine Douglasien. Ein „ganz dünner Wald“ sei das, hatte der Planegger Bürgermeister Hermann Nafziger (CSU) im Gemeinderat gesagt, „nichts Klimaresistentes“ könne er hier ausmachen, ein Abholzungsverbot sei eine „vertane Chance“ für wertvolleres Gehölz, das der Kiesunternehmer Glück nach einer Auskiesung sukzessive nachliefern müsse. Nafziger: „So stelle ich mir Naturschutz nicht vor.“
Argumente, die der Verwaltungsgerichtshof in München so nicht stehen lassen wollte. In der Urteilsbegründung hatten die Richter festgehalten, dass die Wiederaufforstungsversprechen mit „wertvollen Bäumen“ im geschützten Bannwald an dieser Stelle keine Geltung mehr hätten, denn es lägen „keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auskiesung“ vor. Es sei „nicht ausreichend belegt“, dass es gleichwertige Ausgleichsflächen gebe. Das Landratsamt München bekam als Genehmigungsbehörde ebenso sein Fett ab: Der Schriftsatz sei „ermessensfehlerhaft“, sagte das Gericht - ein schwer wiegender juristischer Tadel. Zudem sei der „Wille des Gesetzgebers, Bannwälder zu schützen, nicht ausreichend berücksichtigt worden.“
Standpunkte
Nun hat das Landratsamt München aus seiner Sicht nachgebessert. Die Juristen hoffen, dass alle Voraussetzungen für einen erneuten Kiesabbau somit gegeben seien. Der Kraillinger Gemeinderat, Rechtsanwalt und Naturschützer Mathias Walterspiel empört sich: „Ein absurdes Vorgehen“, sagt er. „Das Landratsamt schiebt damit die erforderliche neutrale Ermessensausübung pro forma nach, deren Fehlen vom Gericht beanstandet wurde, nachdem es der Firma Glück bereits zuvor eine Genehmigung zur Auskiesung erteilt hat.“
Die nun vorliegende „Ermessungsergänzung“ aus der Münchner Behörde und eine dazu gehörende „Stellungnahme zur klima-ökologischen Einordnung“, wie es im Beamtendeutsch heißt, ändere nichts an der Tatsache eines „unlogischen und fehlerhaften Vorgehens des Landratsamts“, findet Naturschützer Walterspiel: „Ich kann nur hoffen, dass die unabhängigen bayerischen Verwaltungsrichter dem Vorgehen des Landratsamts nicht folgen werden.“
Gemeinderäte der Gruppierung Pro Planegg und Martinsried und der Grünen Gruppe 21 haben nun im Gemeinderat einen Antrag gestellt, gegen den Änderungsantrag des Landratsamts Rechtsmittel einzulegen. Dieser Antrag hat nur geringe Chancen angenommen zu werden, denn immerhin haben ja die Planegger Gemeinderäte in ihrer Mehrheit einer Auskiesung längst zugestimmt – unter anderem auch deshalb, weil sie sich eine „wertvolle“ Wiederaufforstung erwarten. Das Landratsamt hatte dazu festgehalten, mit einer Aufforstung nach dem Kiesabbau müsse auch nicht jahrelang gewartet werden, sondern die könne sozusagen zeitgleich stattfinden.
Redaktion Unser Würmtal / zu
Douglas-Wäldchen - der Stein des Anstoßes
Landratsamt München antwortet auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof München zum Kiesabbau in Planegg
Das so genannte Douglas-Wäldchen zwischen Planegg und Krailling östlich der Kompostieranlage ist ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Gassi-Geher. Das 2,1 Hektar große Waldstück ist aber auch seit Jahren Vorhaltsfläche für einen weiteren Kiesabbau durch das Unternehmen Glück. Sogar der Planegger Gemeinderat hat mehrheitlich einer Auskiesung zugestimmt.
Allerdings hat der Bund Naturschutz im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof München sozusagen in letzter Minute einen spektakulären Erfolg errungen: Das Gericht verneinte eine Erlaubnis zum Kiesabbau vorläufig und begründete dies mit in der Sache ganz neuartigen und ungewohnten Argumenten.
Vor einigen Tagen hat das Landratsamt München als zuständige Genehmigungsbehörde weitere Argumente aus seiner Sicht nachgeschoben und damit den Gerichtsentscheid erst einmal ausgehebelt. Jetzt kommt es auf die Hauptverhandlung an, ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Streitpunkt
Bislang hatten die Befürworter eines Kiesabbaus unter anderem ihre Haltung damit begründet, dass die Bäume in diesem Gebiet – auch im eigentlich geschütztem Bannwald – von minderwertiger Qualität seien und schon gar keine Douglasien. Ein „ganz dünner Wald“ sei das, hatte der Planegger Bürgermeister Hermann Nafziger (CSU) im Gemeinderat gesagt, „nichts Klimaresistentes“ könne er hier ausmachen, ein Abholzungsverbot sei eine „vertane Chance“ für wertvolleres Gehölz, das der Kiesunternehmer Glück nach einer Auskiesung sukzessive nachliefern müsse. Nafziger: „So stelle ich mir Naturschutz nicht vor.“
Argumente, die der Verwaltungsgerichtshof in München so nicht stehen lassen wollte. In der Urteilsbegründung hatten die Richter festgehalten, dass die Wiederaufforstungsversprechen mit „wertvollen Bäumen“ im geschützten Bannwald an dieser Stelle keine Geltung mehr hätten, denn es lägen „keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auskiesung“ vor. Es sei „nicht ausreichend belegt“, dass es gleichwertige Ausgleichsflächen gebe. Das Landratsamt München bekam als Genehmigungsbehörde ebenso sein Fett ab: Der Schriftsatz sei „ermessensfehlerhaft“, sagte das Gericht - ein schwer wiegender juristischer Tadel. Zudem sei der „Wille des Gesetzgebers, Bannwälder zu schützen, nicht ausreichend berücksichtigt worden.“
Standpunkte
Nun hat das Landratsamt München aus seiner Sicht nachgebessert. Die Juristen hoffen, dass alle Voraussetzungen für einen erneuten Kiesabbau somit gegeben seien. Der Kraillinger Gemeinderat, Rechtsanwalt und Naturschützer Mathias Walterspiel empört sich: „Ein absurdes Vorgehen“, sagt er. „Das Landratsamt schiebt damit die erforderliche neutrale Ermessensausübung pro forma nach, deren Fehlen vom Gericht beanstandet wurde, nachdem es der Firma Glück bereits zuvor eine Genehmigung zur Auskiesung erteilt hat.“
Die nun vorliegende „Ermessungsergänzung“ aus der Münchner Behörde und eine dazu gehörende „Stellungnahme zur klima-ökologischen Einordnung“, wie es im Beamtendeutsch heißt, ändere nichts an der Tatsache eines „unlogischen und fehlerhaften Vorgehens des Landratsamts“, findet Naturschützer Walterspiel: „Ich kann nur hoffen, dass die unabhängigen bayerischen Verwaltungsrichter dem Vorgehen des Landratsamts nicht folgen werden.“
Gemeinderäte der Gruppierung Pro Planegg und Martinsried und der Grünen Gruppe 21 haben nun im Gemeinderat einen Antrag gestellt, gegen den Änderungsantrag des Landratsamts Rechtsmittel einzulegen. Dieser Antrag hat nur geringe Chancen angenommen zu werden, denn immerhin haben ja die Planegger Gemeinderäte in ihrer Mehrheit einer Auskiesung längst zugestimmt – unter anderem auch deshalb, weil sie sich eine „wertvolle“ Wiederaufforstung erwarten. Das Landratsamt hatte dazu festgehalten, mit einer Aufforstung nach dem Kiesabbau müsse auch nicht jahrelang gewartet werden, sondern die könne sozusagen zeitgleich stattfinden.
Redaktion Unser Würmtal / zu
Douglas-Wäldchen - der Stein des Anstoßes
Landratsamt München antwortet auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof München zum Kiesabbau in Planegg
Das so genannte Douglas-Wäldchen zwischen Planegg und Krailling östlich der Kompostieranlage ist ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Gassi-Geher. Das 2,1 Hektar große Waldstück ist aber auch seit Jahren Vorhaltsfläche für einen weiteren Kiesabbau durch das Unternehmen Glück. Sogar der Planegger Gemeinderat hat mehrheitlich einer Auskiesung zugestimmt.
Allerdings hat der Bund Naturschutz im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof München sozusagen in letzter Minute einen spektakulären Erfolg errungen: Das Gericht verneinte eine Erlaubnis zum Kiesabbau vorläufig und begründete dies mit in der Sache ganz neuartigen und ungewohnten Argumenten.
Vor einigen Tagen hat das Landratsamt München als zuständige Genehmigungsbehörde weitere Argumente aus seiner Sicht nachgeschoben und damit den Gerichtsentscheid erst einmal ausgehebelt. Jetzt kommt es auf die Hauptverhandlung an, ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Streitpunkt
Bislang hatten die Befürworter eines Kiesabbaus unter anderem ihre Haltung damit begründet, dass die Bäume in diesem Gebiet – auch im eigentlich geschütztem Bannwald – von minderwertiger Qualität seien und schon gar keine Douglasien. Ein „ganz dünner Wald“ sei das, hatte der Planegger Bürgermeister Hermann Nafziger (CSU) im Gemeinderat gesagt, „nichts Klimaresistentes“ könne er hier ausmachen, ein Abholzungsverbot sei eine „vertane Chance“ für wertvolleres Gehölz, das der Kiesunternehmer Glück nach einer Auskiesung sukzessive nachliefern müsse. Nafziger: „So stelle ich mir Naturschutz nicht vor.“
Argumente, die der Verwaltungsgerichtshof in München so nicht stehen lassen wollte. In der Urteilsbegründung hatten die Richter festgehalten, dass die Wiederaufforstungsversprechen mit „wertvollen Bäumen“ im geschützten Bannwald an dieser Stelle keine Geltung mehr hätten, denn es lägen „keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auskiesung“ vor. Es sei „nicht ausreichend belegt“, dass es gleichwertige Ausgleichsflächen gebe. Das Landratsamt München bekam als Genehmigungsbehörde ebenso sein Fett ab: Der Schriftsatz sei „ermessensfehlerhaft“, sagte das Gericht - ein schwer wiegender juristischer Tadel. Zudem sei der „Wille des Gesetzgebers, Bannwälder zu schützen, nicht ausreichend berücksichtigt worden.“
Standpunkte
Nun hat das Landratsamt München aus seiner Sicht nachgebessert. Die Juristen hoffen, dass alle Voraussetzungen für einen erneuten Kiesabbau somit gegeben seien. Der Kraillinger Gemeinderat, Rechtsanwalt und Naturschützer Mathias Walterspiel empört sich: „Ein absurdes Vorgehen“, sagt er. „Das Landratsamt schiebt damit die erforderliche neutrale Ermessensausübung pro forma nach, deren Fehlen vom Gericht beanstandet wurde, nachdem es der Firma Glück bereits zuvor eine Genehmigung zur Auskiesung erteilt hat.“
Die nun vorliegende „Ermessungsergänzung“ aus der Münchner Behörde und eine dazu gehörende „Stellungnahme zur klima-ökologischen Einordnung“, wie es im Beamtendeutsch heißt, ändere nichts an der Tatsache eines „unlogischen und fehlerhaften Vorgehens des Landratsamts“, findet Naturschützer Walterspiel: „Ich kann nur hoffen, dass die unabhängigen bayerischen Verwaltungsrichter dem Vorgehen des Landratsamts nicht folgen werden.“
Gemeinderäte der Gruppierung Pro Planegg und Martinsried und der Grünen Gruppe 21 haben nun im Gemeinderat einen Antrag gestellt, gegen den Änderungsantrag des Landratsamts Rechtsmittel einzulegen. Dieser Antrag hat nur geringe Chancen angenommen zu werden, denn immerhin haben ja die Planegger Gemeinderäte in ihrer Mehrheit einer Auskiesung längst zugestimmt – unter anderem auch deshalb, weil sie sich eine „wertvolle“ Wiederaufforstung erwarten. Das Landratsamt hatte dazu festgehalten, mit einer Aufforstung nach dem Kiesabbau müsse auch nicht jahrelang gewartet werden, sondern die könne sozusagen zeitgleich stattfinden.
Redaktion Unser Würmtal / zu