Der Notfallplan
Was tun, wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt?
Diese Frage sollte man sich nicht erst im Notfall, sondern rechtzeitig stellen. Deshalb empfiehlt es sich, mit der ganzen Familie einen Notfallplan zu entwerfen.
Im Notfallplan, der in einer Notfallmappe enthalten sein kann, werden alle Infos festgehalten, die helfen schnell Ersatzpflege zu organisieren. Dazu gehören Kontaktdaten von allen Beratungsstellen und Ärzten, notwendige Informationen zu bestehenden Krankheiten und zur aktuellen Medikation sowie die Vollmacht und die Patientenverfügung.
Mit dem privaten Umfeld sowie sozialen Einrichtungen der Gemeinde, wie z. B. der Nachbarschaftshilfe sollte geklärt werden, wer im Bedarfsfall vorübergehend bei der Pflege unterstützen kann.
Da Kurzzeitpflegeplätze kaum kurzfristig zu finden sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit Agenturen oder Pflegediensten aufnehmen und zu besprechen, ob sie im Bedarfsfall eine Verhinderungspflege leisten können.
Pflegende Angehörige haben übrigens Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie innerhalb von zehn Tagen Pflege organisieren müssen und deshalb im Beruf ausfallen.
Informationen zum Notfallplan sowie rund um die Themen Alter und Pflege erhalten Sie bei der Fachstelle für pflegende Angehörige: Telefon: 089 / 6221-2126 E-Mail: fachstellelandkreismuc@paritaet-bayern.de
Quelle: Landratsamt München
Der Notfallplan
Was tun, wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt?
Diese Frage sollte man sich nicht erst im Notfall, sondern rechtzeitig stellen. Deshalb empfiehlt es sich, mit der ganzen Familie einen Notfallplan zu entwerfen.
Im Notfallplan, der in einer Notfallmappe enthalten sein kann, werden alle Infos festgehalten, die helfen schnell Ersatzpflege zu organisieren. Dazu gehören Kontaktdaten von allen Beratungsstellen und Ärzten, notwendige Informationen zu bestehenden Krankheiten und zur aktuellen Medikation sowie die Vollmacht und die Patientenverfügung.
Mit dem privaten Umfeld sowie sozialen Einrichtungen der Gemeinde, wie z. B. der Nachbarschaftshilfe sollte geklärt werden, wer im Bedarfsfall vorübergehend bei der Pflege unterstützen kann.
Da Kurzzeitpflegeplätze kaum kurzfristig zu finden sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit Agenturen oder Pflegediensten aufnehmen und zu besprechen, ob sie im Bedarfsfall eine Verhinderungspflege leisten können.
Pflegende Angehörige haben übrigens Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie innerhalb von zehn Tagen Pflege organisieren müssen und deshalb im Beruf ausfallen.
Informationen zum Notfallplan sowie rund um die Themen Alter und Pflege erhalten Sie bei der Fachstelle für pflegende Angehörige: Telefon: 089 / 6221-2126 E-Mail: fachstellelandkreismuc@paritaet-bayern.de
Quelle: Landratsamt München
Der Notfallplan
Was tun, wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt?
Diese Frage sollte man sich nicht erst im Notfall, sondern rechtzeitig stellen. Deshalb empfiehlt es sich, mit der ganzen Familie einen Notfallplan zu entwerfen.
Im Notfallplan, der in einer Notfallmappe enthalten sein kann, werden alle Infos festgehalten, die helfen schnell Ersatzpflege zu organisieren. Dazu gehören Kontaktdaten von allen Beratungsstellen und Ärzten, notwendige Informationen zu bestehenden Krankheiten und zur aktuellen Medikation sowie die Vollmacht und die Patientenverfügung.
Mit dem privaten Umfeld sowie sozialen Einrichtungen der Gemeinde, wie z. B. der Nachbarschaftshilfe sollte geklärt werden, wer im Bedarfsfall vorübergehend bei der Pflege unterstützen kann.
Da Kurzzeitpflegeplätze kaum kurzfristig zu finden sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit Agenturen oder Pflegediensten aufnehmen und zu besprechen, ob sie im Bedarfsfall eine Verhinderungspflege leisten können.
Pflegende Angehörige haben übrigens Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie innerhalb von zehn Tagen Pflege organisieren müssen und deshalb im Beruf ausfallen.
Informationen zum Notfallplan sowie rund um die Themen Alter und Pflege erhalten Sie bei der Fachstelle für pflegende Angehörige: Telefon: 089 / 6221-2126 E-Mail: fachstellelandkreismuc@paritaet-bayern.de
Quelle: Landratsamt München