Coronavirus im Landkreis Starnberg: Hotline für besorgte Bürger
Seit dem Wochenende steht der Landkreis Starnberg mit dem Corona-Ausbruchsgeschehen in der Asyl-Gemeinschaftsunterkunft Hechendorf und einem Cateringunternehmen im Fokus der Öffentlichkeit. Viele Bürger fragen sich, welche Folgen das auf die gerade erst gelockerten Einschränkungen rund um COVID 19 hat. Manche Bürger haben Fragen, die sich rund um das Thema Corona und insbesondere auch Kontakte mit Infizierten ergeben. Das Landratsamt hat dafür jetzt eine Hotline eingerichtet. Unter 09131 6808-5101 stehen kompetente Ansprechpartner des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für Fragen zur Verfügung.
Aus der Reihentestung der Mitarbeiter des Cateringunternehmens haben sich mittlerweile insgesamt 45 positive Fälle ergeben. Betroffen sind mehrere Asylbewerberunterkünfte im Landkreis Starnberg. Nach der Gemeinschaftsunterkunft in Hechendorf wurden deshalb heute Gemeinschaftsunterkünfte in Seefeld, Herrsching und Pöcking unter Quarantäne gestellt. In allen drei Anlagen wurde jeweils eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Infektionsketten zu unterbrechen, werden die Anlagen für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Sämtliche Bewohner werden getestet. Bei der Durchführung der Testungen hat das Gesundheitsamt Starnberg Unterstützung durch den Rettungsdienstleister MKT erhalten.
Die positiv getesteten Personen kommen allerdings nicht alle aus dem Landkreis Starnberg. Betroffen sind auch Augsburg-Land, die Landkreise Erding, Fürstenfeldbruck, Landsberg und München sowie die Stadt München. Alle zuständigen Gesundheitsämter sind derzeit damit beschäftigt, Kontaktpersonen zu ermitteln. Im Landkreis Starnberg werden unter Einbindung der Landkreise Landsberg, Fürstenfeldbruck und der Stadt München sogenannte Contact Tracing Teams (CTT) gebildet, die das Gesundheitsamt Starnberg bei der Ermittlung, Nachverfolgung und Überwachung von SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen bzw. leichten COVID-19-Fällen und deren engen Kontaktpersonen, unterstützen.
Das Landratsamt Starnberg ist derzeit auch dabei, die Kontakte des Cateringunternehmens genau zu beleuchten und klärt ab, ob es Zulieferer oder andere Firmen gibt, deren Mitarbeiter in den letzten 14 Tagen unmittelbaren Kontakt zu den Mitarbeitern des Unternehmens hatten.
Nachdem das Ausbruchsgeschehen viele Bürger verunsichert, wurde eine Hotline eingerichtet.
Eine Frage, die im Zusammenhang mit den derzeit 45 positiv getesteten Mitarbeitern des Cateringunternehmens immer wieder auftaucht: Kann es jetzt zum umfassenden Lockdown im Landkreis Starnberg kommen? Landrat Stefan Frey: „Davon sind wir derzeit weit entfernt. Der Lockdown in einem Landkreis setzt voraus, dass es sich um ein unspezifisches Ausbruchsgeschehen handelt. Das ist bei uns derzeit nicht der Fall. Die Infektionsketten sind nachvollziehbar und auf konkrete Gemeinschaftseinrichtungen (Asylunterkünfte und Unternehmen) begrenzt. Damit das so bleibt, werden wir alles Mögliche unternehmen und handeln strikt und konsequent. Das ist auch der Grund, warum wir die Asyl-Gemeinschaftsunterkünfte unter Quarantäne setzen, wenn auch nur ein Fall dort auftritt.“
Eine weitere Frage steht immer wieder zur Diskussion: Wann bin ich Kontaktperson? Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontaktperson bin? Kontaktperson 1 ist, wer mit einer infizierten Person kumulativ mindestens 15 minütigen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt hatte (unter 2 Metern), z.B. im Rahmen eines längeren Gesprächs in einem geschlossenen Raum. Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich verunsicherte Helfer und Helferkreise im Bezug auf die betroffenen Asylgemeinschaftsunterkünfte an das Landratsamt, Sabine Neumann (Fachbereichsleiterin Asyl, Integration und Migration) wenden können: sabine.neumann@lra-starnberg.de oder 08151/148 615.
Landrat Stefan Frey dankt der Bayerischen Staatsregierung für die schnelle und unbürokratische Unterstützung im personellen Bereich. Die Staatsregierung hatte heute personelle Unterstützung beim Betrieb der Hotline, der Testung der Kontaktpersonen sowie bei der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zugesagt. „Hier hat die Abstimmung von unten nach oben bestens funktioniert“.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Coronavirus im Landkreis Starnberg: Hotline für besorgte Bürger
Seit dem Wochenende steht der Landkreis Starnberg mit dem Corona-Ausbruchsgeschehen in der Asyl-Gemeinschaftsunterkunft Hechendorf und einem Cateringunternehmen im Fokus der Öffentlichkeit. Viele Bürger fragen sich, welche Folgen das auf die gerade erst gelockerten Einschränkungen rund um COVID 19 hat. Manche Bürger haben Fragen, die sich rund um das Thema Corona und insbesondere auch Kontakte mit Infizierten ergeben. Das Landratsamt hat dafür jetzt eine Hotline eingerichtet. Unter 09131 6808-5101 stehen kompetente Ansprechpartner des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für Fragen zur Verfügung.
Aus der Reihentestung der Mitarbeiter des Cateringunternehmens haben sich mittlerweile insgesamt 45 positive Fälle ergeben. Betroffen sind mehrere Asylbewerberunterkünfte im Landkreis Starnberg. Nach der Gemeinschaftsunterkunft in Hechendorf wurden deshalb heute Gemeinschaftsunterkünfte in Seefeld, Herrsching und Pöcking unter Quarantäne gestellt. In allen drei Anlagen wurde jeweils eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Infektionsketten zu unterbrechen, werden die Anlagen für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Sämtliche Bewohner werden getestet. Bei der Durchführung der Testungen hat das Gesundheitsamt Starnberg Unterstützung durch den Rettungsdienstleister MKT erhalten.
Die positiv getesteten Personen kommen allerdings nicht alle aus dem Landkreis Starnberg. Betroffen sind auch Augsburg-Land, die Landkreise Erding, Fürstenfeldbruck, Landsberg und München sowie die Stadt München. Alle zuständigen Gesundheitsämter sind derzeit damit beschäftigt, Kontaktpersonen zu ermitteln. Im Landkreis Starnberg werden unter Einbindung der Landkreise Landsberg, Fürstenfeldbruck und der Stadt München sogenannte Contact Tracing Teams (CTT) gebildet, die das Gesundheitsamt Starnberg bei der Ermittlung, Nachverfolgung und Überwachung von SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen bzw. leichten COVID-19-Fällen und deren engen Kontaktpersonen, unterstützen.
Das Landratsamt Starnberg ist derzeit auch dabei, die Kontakte des Cateringunternehmens genau zu beleuchten und klärt ab, ob es Zulieferer oder andere Firmen gibt, deren Mitarbeiter in den letzten 14 Tagen unmittelbaren Kontakt zu den Mitarbeitern des Unternehmens hatten.
Nachdem das Ausbruchsgeschehen viele Bürger verunsichert, wurde eine Hotline eingerichtet.
Eine Frage, die im Zusammenhang mit den derzeit 45 positiv getesteten Mitarbeitern des Cateringunternehmens immer wieder auftaucht: Kann es jetzt zum umfassenden Lockdown im Landkreis Starnberg kommen? Landrat Stefan Frey: „Davon sind wir derzeit weit entfernt. Der Lockdown in einem Landkreis setzt voraus, dass es sich um ein unspezifisches Ausbruchsgeschehen handelt. Das ist bei uns derzeit nicht der Fall. Die Infektionsketten sind nachvollziehbar und auf konkrete Gemeinschaftseinrichtungen (Asylunterkünfte und Unternehmen) begrenzt. Damit das so bleibt, werden wir alles Mögliche unternehmen und handeln strikt und konsequent. Das ist auch der Grund, warum wir die Asyl-Gemeinschaftsunterkünfte unter Quarantäne setzen, wenn auch nur ein Fall dort auftritt.“
Eine weitere Frage steht immer wieder zur Diskussion: Wann bin ich Kontaktperson? Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontaktperson bin? Kontaktperson 1 ist, wer mit einer infizierten Person kumulativ mindestens 15 minütigen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt hatte (unter 2 Metern), z.B. im Rahmen eines längeren Gesprächs in einem geschlossenen Raum. Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich verunsicherte Helfer und Helferkreise im Bezug auf die betroffenen Asylgemeinschaftsunterkünfte an das Landratsamt, Sabine Neumann (Fachbereichsleiterin Asyl, Integration und Migration) wenden können: sabine.neumann@lra-starnberg.de oder 08151/148 615.
Landrat Stefan Frey dankt der Bayerischen Staatsregierung für die schnelle und unbürokratische Unterstützung im personellen Bereich. Die Staatsregierung hatte heute personelle Unterstützung beim Betrieb der Hotline, der Testung der Kontaktpersonen sowie bei der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zugesagt. „Hier hat die Abstimmung von unten nach oben bestens funktioniert“.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Coronavirus im Landkreis Starnberg: Hotline für besorgte Bürger
Seit dem Wochenende steht der Landkreis Starnberg mit dem Corona-Ausbruchsgeschehen in der Asyl-Gemeinschaftsunterkunft Hechendorf und einem Cateringunternehmen im Fokus der Öffentlichkeit. Viele Bürger fragen sich, welche Folgen das auf die gerade erst gelockerten Einschränkungen rund um COVID 19 hat. Manche Bürger haben Fragen, die sich rund um das Thema Corona und insbesondere auch Kontakte mit Infizierten ergeben. Das Landratsamt hat dafür jetzt eine Hotline eingerichtet. Unter 09131 6808-5101 stehen kompetente Ansprechpartner des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für Fragen zur Verfügung.
Aus der Reihentestung der Mitarbeiter des Cateringunternehmens haben sich mittlerweile insgesamt 45 positive Fälle ergeben. Betroffen sind mehrere Asylbewerberunterkünfte im Landkreis Starnberg. Nach der Gemeinschaftsunterkunft in Hechendorf wurden deshalb heute Gemeinschaftsunterkünfte in Seefeld, Herrsching und Pöcking unter Quarantäne gestellt. In allen drei Anlagen wurde jeweils eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Infektionsketten zu unterbrechen, werden die Anlagen für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Sämtliche Bewohner werden getestet. Bei der Durchführung der Testungen hat das Gesundheitsamt Starnberg Unterstützung durch den Rettungsdienstleister MKT erhalten.
Die positiv getesteten Personen kommen allerdings nicht alle aus dem Landkreis Starnberg. Betroffen sind auch Augsburg-Land, die Landkreise Erding, Fürstenfeldbruck, Landsberg und München sowie die Stadt München. Alle zuständigen Gesundheitsämter sind derzeit damit beschäftigt, Kontaktpersonen zu ermitteln. Im Landkreis Starnberg werden unter Einbindung der Landkreise Landsberg, Fürstenfeldbruck und der Stadt München sogenannte Contact Tracing Teams (CTT) gebildet, die das Gesundheitsamt Starnberg bei der Ermittlung, Nachverfolgung und Überwachung von SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen bzw. leichten COVID-19-Fällen und deren engen Kontaktpersonen, unterstützen.
Das Landratsamt Starnberg ist derzeit auch dabei, die Kontakte des Cateringunternehmens genau zu beleuchten und klärt ab, ob es Zulieferer oder andere Firmen gibt, deren Mitarbeiter in den letzten 14 Tagen unmittelbaren Kontakt zu den Mitarbeitern des Unternehmens hatten.
Nachdem das Ausbruchsgeschehen viele Bürger verunsichert, wurde eine Hotline eingerichtet.
Eine Frage, die im Zusammenhang mit den derzeit 45 positiv getesteten Mitarbeitern des Cateringunternehmens immer wieder auftaucht: Kann es jetzt zum umfassenden Lockdown im Landkreis Starnberg kommen? Landrat Stefan Frey: „Davon sind wir derzeit weit entfernt. Der Lockdown in einem Landkreis setzt voraus, dass es sich um ein unspezifisches Ausbruchsgeschehen handelt. Das ist bei uns derzeit nicht der Fall. Die Infektionsketten sind nachvollziehbar und auf konkrete Gemeinschaftseinrichtungen (Asylunterkünfte und Unternehmen) begrenzt. Damit das so bleibt, werden wir alles Mögliche unternehmen und handeln strikt und konsequent. Das ist auch der Grund, warum wir die Asyl-Gemeinschaftsunterkünfte unter Quarantäne setzen, wenn auch nur ein Fall dort auftritt.“
Eine weitere Frage steht immer wieder zur Diskussion: Wann bin ich Kontaktperson? Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontaktperson bin? Kontaktperson 1 ist, wer mit einer infizierten Person kumulativ mindestens 15 minütigen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt hatte (unter 2 Metern), z.B. im Rahmen eines längeren Gesprächs in einem geschlossenen Raum. Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich verunsicherte Helfer und Helferkreise im Bezug auf die betroffenen Asylgemeinschaftsunterkünfte an das Landratsamt, Sabine Neumann (Fachbereichsleiterin Asyl, Integration und Migration) wenden können: sabine.neumann@lra-starnberg.de oder 08151/148 615.
Landrat Stefan Frey dankt der Bayerischen Staatsregierung für die schnelle und unbürokratische Unterstützung im personellen Bereich. Die Staatsregierung hatte heute personelle Unterstützung beim Betrieb der Hotline, der Testung der Kontaktpersonen sowie bei der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zugesagt. „Hier hat die Abstimmung von unten nach oben bestens funktioniert“.
Quelle: Landratsamt Starnberg