Bodenrichtwerte 2022
Der Gutachterausschuss stellte eine durchschnittliche Preissteigerung von 15,3 Prozent für Grundstückswerte im Landkreises Starnberg fest
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 veröffentlicht. Das Ergebnis: die Preise für Wohnbauland sind weiter gestiegen. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung landkreisweit bei 15,3 Prozent, dagegen stagnierten die Preise beim Gewerbegrund weitestgehend (+ 0,2 Prozent). E
benfalls ein Anstieg, wenn auch vergleichsweise gering, weisen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf (+ 6,9 Prozent). Die komplette Bodenrichtwertliste kann im Gutachterausschuss für 250,- Euro erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Website des Landkreis Starnberg zu finden.
Wohnbauland
Die niedrigste Steigerung im Mittelwert für alle Richtwertzonen für Wohnbauland mit 10,8 Prozent konnte in der Gemeinde Feldafing verzeichnet werden. Die höchste mit rund 28 Prozent in der Gemeinde Andechs.
Die Entwicklung folgt den Tendenzen der Vorjahre. So konnte generell festgestellt werden, dass eine Preissteigerung in den bereits hochpreisigen Richtwertzonen in der Regel geringer ausfiel, als in niedrigeren Bereichen von 400 bis 800 Euro/m2. Dies spürt man nun vor allem auch in den ländlicheren Bereichen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick zur durchschnittlichen Preisentwicklung in den einzelnen Gemeinden:
Land- und fortwirtschaftlicher Grund
Auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt sich der Trend, wenn auch nur leicht, nach oben fort. Hier ergab sich landkreisweit eine Preissteigerung von 6,9 Prozent.
Gewerbeflächen
Im Gegensatz hierzu stehen die Flächen für Gewerbe. Hier konnte landkreisweit mit einer Steigerung von + 0,2 % nahezu eine Stagnation der Preise verzeichnet werden.
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermittelt und vom Gutachterausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen.
Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge von unbebauten bzw. von bereinigten Grundstücken (Abbruchobjekten) aus dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31.Dezember 2021 herangezogen. Die ermittelten Bodenrichtwerte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt. Im Rahmen der Grundsteuerreform auf Bundesebene wurde eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die den Bundesländern in Bezug auf das Grundsteuergesetz eine Abweichungsgesetzgebungskompetenz gewährt. Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG), das am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, hat Bayern hiervon Gebrauch gemacht.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Bodenrichtwerte 2022
Der Gutachterausschuss stellte eine durchschnittliche Preissteigerung von 15,3 Prozent für Grundstückswerte im Landkreises Starnberg fest
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 veröffentlicht. Das Ergebnis: die Preise für Wohnbauland sind weiter gestiegen. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung landkreisweit bei 15,3 Prozent, dagegen stagnierten die Preise beim Gewerbegrund weitestgehend (+ 0,2 Prozent). E
benfalls ein Anstieg, wenn auch vergleichsweise gering, weisen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf (+ 6,9 Prozent). Die komplette Bodenrichtwertliste kann im Gutachterausschuss für 250,- Euro erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Website des Landkreis Starnberg zu finden.
Wohnbauland
Die niedrigste Steigerung im Mittelwert für alle Richtwertzonen für Wohnbauland mit 10,8 Prozent konnte in der Gemeinde Feldafing verzeichnet werden. Die höchste mit rund 28 Prozent in der Gemeinde Andechs.
Die Entwicklung folgt den Tendenzen der Vorjahre. So konnte generell festgestellt werden, dass eine Preissteigerung in den bereits hochpreisigen Richtwertzonen in der Regel geringer ausfiel, als in niedrigeren Bereichen von 400 bis 800 Euro/m2. Dies spürt man nun vor allem auch in den ländlicheren Bereichen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick zur durchschnittlichen Preisentwicklung in den einzelnen Gemeinden:
Land- und fortwirtschaftlicher Grund
Auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt sich der Trend, wenn auch nur leicht, nach oben fort. Hier ergab sich landkreisweit eine Preissteigerung von 6,9 Prozent.
Gewerbeflächen
Im Gegensatz hierzu stehen die Flächen für Gewerbe. Hier konnte landkreisweit mit einer Steigerung von + 0,2 % nahezu eine Stagnation der Preise verzeichnet werden.
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermittelt und vom Gutachterausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen.
Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge von unbebauten bzw. von bereinigten Grundstücken (Abbruchobjekten) aus dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31.Dezember 2021 herangezogen. Die ermittelten Bodenrichtwerte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt. Im Rahmen der Grundsteuerreform auf Bundesebene wurde eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die den Bundesländern in Bezug auf das Grundsteuergesetz eine Abweichungsgesetzgebungskompetenz gewährt. Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG), das am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, hat Bayern hiervon Gebrauch gemacht.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Bodenrichtwerte 2022
Der Gutachterausschuss stellte eine durchschnittliche Preissteigerung von 15,3 Prozent für Grundstückswerte im Landkreises Starnberg fest
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 veröffentlicht. Das Ergebnis: die Preise für Wohnbauland sind weiter gestiegen. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung landkreisweit bei 15,3 Prozent, dagegen stagnierten die Preise beim Gewerbegrund weitestgehend (+ 0,2 Prozent). E
benfalls ein Anstieg, wenn auch vergleichsweise gering, weisen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf (+ 6,9 Prozent). Die komplette Bodenrichtwertliste kann im Gutachterausschuss für 250,- Euro erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit gebührenpflichtige Einzelauskünfte zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Website des Landkreis Starnberg zu finden.
Wohnbauland
Die niedrigste Steigerung im Mittelwert für alle Richtwertzonen für Wohnbauland mit 10,8 Prozent konnte in der Gemeinde Feldafing verzeichnet werden. Die höchste mit rund 28 Prozent in der Gemeinde Andechs.
Die Entwicklung folgt den Tendenzen der Vorjahre. So konnte generell festgestellt werden, dass eine Preissteigerung in den bereits hochpreisigen Richtwertzonen in der Regel geringer ausfiel, als in niedrigeren Bereichen von 400 bis 800 Euro/m2. Dies spürt man nun vor allem auch in den ländlicheren Bereichen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick zur durchschnittlichen Preisentwicklung in den einzelnen Gemeinden:
Land- und fortwirtschaftlicher Grund
Auch bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt sich der Trend, wenn auch nur leicht, nach oben fort. Hier ergab sich landkreisweit eine Preissteigerung von 6,9 Prozent.
Gewerbeflächen
Im Gegensatz hierzu stehen die Flächen für Gewerbe. Hier konnte landkreisweit mit einer Steigerung von + 0,2 % nahezu eine Stagnation der Preise verzeichnet werden.
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermittelt und vom Gutachterausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen.
Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten und ausgewerteten Kaufverträge von unbebauten bzw. von bereinigten Grundstücken (Abbruchobjekten) aus dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31.Dezember 2021 herangezogen. Die ermittelten Bodenrichtwerte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt. Im Rahmen der Grundsteuerreform auf Bundesebene wurde eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die den Bundesländern in Bezug auf das Grundsteuergesetz eine Abweichungsgesetzgebungskompetenz gewährt. Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG), das am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, hat Bayern hiervon Gebrauch gemacht.
Quelle: Landratsamt Starnberg